Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Mitteilung an die Bundesbank-Filialen über die Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.3.1973 – I 3 – 0070 – 60.2

 

Mitteilung an die Bundesbank-Filialen über die Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.3.1973 – I 3 – 0070 – 60.2

Mitteilung an die Bundesbank-Filialen
über die Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren

RdErl. d. Finanzministeriums v. 1.3.1973 –
I 3 – 0070 – 60.2

Zur Unterrichtung der zuständigen Filiale der Deutschen Bundesbank über die Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren bitte ich im Interesse einer einheitlichen Handhabung entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der Deutschen Bundesbank ab sofort Folgendes zu beachten:

1

Wenn Kassen oder andere zur Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren ermächtigte Stellen sich erstmals zu Lasten des Bundesbank-Girokontos Nr. 300 01521 der Landeshauptkasse bei der Bundesbank-Filiale Düsseldorf verstärken, unterrichtet das Finanzministerium die Bundesbank-Filiale Düsseldorf.

2

Wenn Kassen oder andere zur Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren ermächtigte Stellen sich erstmals zu Lasten des Bundesbank-Girokontos einer anderen Kasse verstärken, unterrichtet die Dienststelle, zu der diese Kasse gehört, die das Girokonto führende Bundesbank-Filiale.

3

Die nach Nummer 1 oder 2 benachrichtigte Bundesbank-Filiale unterrichtet ihrerseits die Bundesbank-Filiale, bei der das Girokonto der sich verstärkenden Kasse oder anderen Stelle geführt wird.

4

Gleiches gilt, wenn eine Kasse nicht mehr am Verstärkungsauftragsverfahren teilnimmt oder wenn die einer anderen Stelle erteilte Ermächtigung zur Teilnahme am Verstärkungsauftragsverfahren widerrufen oder geändert wird.

MBl. NRW. 1973 S. 448.