Historische SMBl. NRW.

 Aufgehobener Erlass: Aufgehoben d. RdErl. v. 14.10.2014 (MBl. NRW. 2014 S. 631).

 


Historisch: Prüfung der Geschäftsführung bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 8. 10. 1968 - I B 1 - 2420

 

Historisch:

Prüfung der Geschäftsführung bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten v. 8. 10. 1968 - I B 1 - 2420

Prüfung der Geschäftsführung bei den
Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren

RdErl. d. Ministers für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
v. 8. 10. 1968 - I B 1 - 2420


Um das nach Nummer 8 meines RdErl. v. 7. 3. 1966 (SMBl. NRW. 71340) vorgesehene Verfahren der Prüfung der Geschäftsführung bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zu vereinfachen und so zu vereinheitlichen, dass die Ergebnisse für eine statistische Auswertung geeignet sind, ist bei den Geschäftsprüfungen nach den Vordrucken der Anlagen l und 3 vorzugehen. Anlage 1 und 2 soll als Leitfaden der Prüfung dienen. Sie enthalten die Merkmale, die bei jeder Prüfung zu beachten sind und die Ergebnisse der Prüfung. Anlage 3 soll einen Gesamtüberblick über die einzelnen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und ihre Geschäftsstellen geben und als Karteiblatt geführt werden. Je eine Durchschrift der Anlagen 1 und 3 sind mir nach jeder Geschäftsprüfung vorzulegen.


Ich weise darauf hin, dass die Geschäftsprüfungen neben der Feststellung bestimmter Tatbestände vor allem auch der Kontaktnahme mit den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren dienen sollen. Es kann deshalb in dem einen oder anderen Falle zweckmäßig sein, sich nicht schematisch auf den Vordruck I zu beschränken, sondern unter „Bemerkungen" auch auf die Art und Weise der Geschäftsführung, die Besonderheiten der einzelnen Praxis und die Anregungen für eine technische und organisatorische Verbesserung des Geschäftsablaufs näher einzugehen. Hierzu kann der Raum für „Bemerkungen" entsprechend erweitert werden.


Im übrigen bitte ich, bei den Geschäftsprüfungen auch auf die Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Katasterämtern der Landkreise und der kreisfreien Städte bedacht zu sein.


MBl. NRW. 1968 S. 1734.


Anlagen: