Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 22.3.2024
Bekanntmachung der Stellen zur Durchführung der Fremdkontrolle nach § 9 Abs. 6 der Gewerbeabfallverordnung RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-1-754.70 v. 24.6.2003
Bekanntmachung der Stellen zur Durchführung der Fremdkontrolle nach § 9 Abs. 6 der Gewerbeabfallverordnung RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-1-754.70 v. 24.6.2003
Bekanntmachung der
Stellen
zur Durchführung der Fremdkontrolle
nach § 9 Abs. 6 der Gewerbeabfallverordnung
RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – IV-1-754.70
v. 24.6.2003
- Technische Überwachungsorganisationen (TÜO), die nach § 15 Abs. 1 der
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung –
EfbV vom 10.09.1996 (BGBl. I S.1421) in der derzeit geltenden Fassung
mindestens über eine von der für die Abfallwirtschaft am Hauptsitz der TÜO
zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde erteilte
Zustimmung zu einem Überwachungsvertrag verfügen oder
- zugelassene Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen entsprechend §
15 Abs. 2 EfbV.
MBl. NRW. 2003 S. 888