Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Normen für das Markscheidewesen Erl. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr v. 28.08.1959 - I/B 1 - 14 - 10 - 30/59 (Am 01.01.2003: MVEL)

 

Normen für das Markscheidewesen Erl. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr v. 28.08.1959 - I/B 1 - 14 - 10 - 30/59 (Am 01.01.2003: MVEL)

Normen für das Markscheidewesen
Erl. d. Ministers für Wirtschaft und Verkehr
v. 28.08.1959 - I/B 1 - 14 - 10 - 30/59
(Am 01.01.2003: MVEL)

Die Normen DIN 21900 "Richtlinien für die Herstellung und Ausgestaltung des bergmännischen Risswerks" und DIN 21941 "Lagerstättenarchiv Steinkohlenbergbau" werden hiermit für das Land Nordrhein-Westfalen für verbindlich erklärt.

Die vorhandenen Risswerke können in bisheriger Weise weitergeführt werden; es wird jedoch angeordnet, dass jede Gelegenheit zum Übergang auf die neuen Normenvorschriften zu benutzen ist.

Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW, ermächtige ich, in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen von den Normen zuzulassen und Ergänzungen vorzunehmen.

Bei Herausgabe der Sammlung 1960 neugefasst, bisher Bek. des Ministers für Wirtschaft u. Verkehr v. 10.1.1952 (MBl. NRW.1952 S. 93), u.v. 25.11.1953 (MBl. NRW.1953 S. 2018).