Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


(KOPFERLASS) Rohrfernleitungsanlagen Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 4a RohrFLtgV bei bezirksübergreifenden Rohrfernleitungsanlagen, Rohrfernleitungsanlage „FL-115/126 der Betreiberin der Firma Ruhr Oel GmbH zum Befördern von Propylen zwischen Gelsenkirchen-Scholven und Oberhausen“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz IV-8-58 20 30

 

(KOPFERLASS) Rohrfernleitungsanlagen Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 4a RohrFLtgV bei bezirksübergreifenden Rohrfernleitungsanlagen, Rohrfernleitungsanlage „FL-115/126 der Betreiberin der Firma Ruhr Oel GmbH zum Befördern von Propylen zwischen Gelsenkirchen-Scholven und Oberhausen“ Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz IV-8-58 20 30

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(KOPFERLASS)
Rohrfernleitungsanlagen
Bestimmung der zuständigen Behörde für die Entgegennahme von Anzeigen nach § 4a RohrFLtgV bei bezirksübergreifenden Rohrfernleitungsanlagen,
Rohrfernleitungsanlage „FL-115/126 der Betreiberin der Firma Ruhr Oel GmbH zum Befördern von Propylen zwischen Gelsenkirchen-Scholven und Oberhausen“

Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz IV-8-58 20 30

Vom 29. August 2018 (n.v.)

Dies ist ein Kopferlass, dessen Text nicht in die SMBl. NRW. aufgenommen wird, dessen Überschrift aber im Bestandsverzeichnis erscheint.