Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge und Erhaltungskosten für Straßen und Wege RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr  -III B 4 - 15 - 18 (34) - 5481/86 (am 01.01.2003: MVEL) v. 30.6.1986

 

Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge und Erhaltungskosten für Straßen und Wege RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr  -III B 4 - 15 - 18 (34) - 5481/86 (am 01.01.2003: MVEL) v. 30.6.1986

Richtlinien für die Berechnung der
Ablösungsbeträge und Erhaltungskosten
für Straßen und Wege
RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
 -III B 4 - 15 - 18 (34) - 5481/86 (am 01.01.2003: MVEL)
v. 30.6.1986


In Ergänzung der „Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge der Erhaltungskosten für Brücken und sonstige Ingenieurbauwerke“ wurden die „Richtlinien für die Berechnung der Ablösungsbeträge und Erhaltungskosten für Straßen und Wege“ von einer Arbeitsgruppe des Bund/Länder-Ausschusses „Straßenbautechnik“ erarbeitet.

Die Richtlinien hat der Bundesminister für Verkehr für seinen Geschäftsbereich mit dem allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1985 StB 26/78.25/25 Va 85 -eingeführt und im Verkehrsblatt Heft 24/1985 ohne Anlagen veröffentlicht Die „Ablösungsrichtlinien StraW 85“ können beim Verkehrsblatt-Verlag, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund, bezogen werden.

Ich empfehle, bei Maßnahmen an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen die „Ablösungsrichtlinien StraW 85“ bei der Abwicklung von Ablösungsmaßnahmen anzuwenden.

MBl. NRW. 1986 S. 1013.