Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 22.3.2024
Einführung Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III.1-Now-16-00/174 - vom 13. April 2016
Einführung Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III.1-Now-16-00/174 - vom 13. April 2016
Einführung
Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und
-zeichnungen,
Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau
Runderlass des
Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr - III.1-Now-16-00/174 -
vom 13. April 2016
1
Sofern keine gesonderte Regelung des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) getroffen
wird, gelten alle Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (ARS) einschließlich der darin
aufgeführten Technischen Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen,
Merkblätter und Erlasse unmittelbar 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung
im Verkehrsblatt für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein–Westfalen
als eingeführt.
2
Gegebenenfalls ergänzende Regelungen des MBWSV werden mit gesondertem
Landeserlass eingeführt und auf der Internetseite des MBWSV veröffentlicht.
3
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 in Kraft.
MBl. NRW. 2016 S.