Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024


Einführung Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III.1-Now-16-00/174 - vom 13. April 2016

 

Einführung Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - III.1-Now-16-00/174 - vom 13. April 2016

Einführung Allgemeiner Rundschreiben, Technische Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen,
Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau

Runderlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr - III.1-Now-16-00/174 -
vom 13. April 2016

1
Sofern keine gesonderte Regelung des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) getroffen wird, gelten alle Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (ARS) einschließlich der darin aufgeführten Technischen Vorschriften, Richtlinien und -zeichnungen, Merkblätter und Erlasse unmittelbar 30 Kalendertage nach deren Veröffentlichung im Verkehrsblatt für Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein–Westfalen als eingeführt.

2
Gegebenenfalls ergänzende Regelungen des MBWSV werden mit gesondertem Landeserlass eingeführt und auf der Internetseite des MBWSV veröffentlicht.

3
Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 in Kraft.

MBl. NRW. 2016 S. 291.