Historische SGV. NRW.
Aufgehoben am 01.07.2003 14:02:49.
Historisch:
Normüberschrift
Verordnung
über die Regelsätze der Sozialhilfe
Vom 11. Juni 2002 (Fn 1)
Auf Grund des § 22 Abs. 2 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes wird verordnet:
§ 1
§ 1
Für die Zeit vom 1. Juli 2002 bis zum 30. Juni 2003 werden die monatlichen Regelsätze der Sozialhilfe in folgender Höhe festgesetzt:
Für den Haushaltsvorstand |
293,00 EURO |
Für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres |
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- beim Zusammenleben mit einer Person, die allein |
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- in den übrigen Fällen |
147,00 EURO |
Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 8. Lebensjahres bis |
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Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 15. Lebensjahres bis |
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Für Haushaltsangehörige vom Beginn des 19. Lebensjahres |
234,00 EURO |
§ 2
§ 2
Die Verordnung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Innenminister
Der Minister für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie
GV. NRW. 2002 S. 172.Ausser Kraft getreten durch Zeitablauf. |