Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024


Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau


Inhaltsverzeichnis:

Normüberschrift

Gesetz
zu dem Staatsvertrag zwischen dem
Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen
über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der
Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der
Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau

Vom 13. April 2010 (Fn 1)

§ 1

(1) Dem am 25. Januar 2010 in Mainz und am 18. Januar 2010 in Düsseldorf unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Zuständigkeiten im Zuge der Baurechtsschaffung und Bauausführung für den Lückenschluss der Bundesautobahn A 1 zwischen Lommersdorf und Adenau – Anlage zu diesem Gesetz – wird zugestimmt.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 1 in Kraft tritt, wird vom Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Finanzminister

Der Innenminister

Der Minister
für Bauen und Verkehr

Die Justizministerin


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 250, in Kraft getreten am 29. April 2010.



Normverlauf ab 2000: