Historische SGV. NRW.
Historisch: Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
Historisch:
Normüberschrift
Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden
Vom 27. Dezember 2002 (Fn 1)
Gemäß § 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) (Fn 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), gebe ich bekannt:
1
Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind aus Anlass der
Neubildung der Landesregierung gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Landesverfassung
mit Wirkung vom 25. November 2002 folgende organisatorische Veränderungen
bestimmt worden:
1.1
Die Geschäftsbereiche der folgenden obersten Landesbehörden sind neu abgegrenzt
worden:
1.1.1
In den Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Wirtschaft und
Mittelstand, Energie und Verkehr sind übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten das Aufgabengebiet
- Raumordnung und Landesplanung.
1.1.2
In den Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Arbeit und Soziales,
Qualifikation und Technologie sind übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr die Aufgabengebiete
- Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Strukturfragen, Mittelstand, Preise und Kartelle, Wettbewerbsordnung
- Wirtschaftspolitische Fragen der Technologiepolitik und –förderung, insbesondere der neuen Medien (e-commerce), Koordinierung der Technologieförderung, Entwicklung neuer Technologien (soweit diesem Ministerium zugewiesen), Aufgaben- und Finanzplanung der Großforschungseinrichtungen (soweit nicht Ministerium für Wissenschaft und Forschung)
- Industrie
- Handel
- Handwerk
- Außenwirtschaft
- Eichwesen und Materialprüfung
- Gründungsinitiative für Kulturschaffende "Start Art", Nordrhein-Westfalen-Forum Kultur und Wirtschaft
- Wirtschaftspolitische Fragen der Aus- und Weiterbildung
- Sonstige Einzelfragen der Wirtschaft, soweit sie nicht anderen Ministerien zugewiesen sind.
Im Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie ist die Zuständigkeit für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und für in diesem Rahmen geschaffene neue Leistungen verblieben.
1.1.3
In den Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie
und Gesundheit sind übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie die Aufgabengebiete
- Sozialversicherung, Versorgung der Kriegsopfer und anderer Personen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Bergmannsversorgungsschein, Unterhaltssicherung, Pflegeversicherung, Sozialhilfe, Hilfen für Schwerbehinderte, Förderung sozialer Einrichtungen, soziale Hilfen, Geschäftsstelle der Stiftung Wohlfahrtspflege, Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie für die ärztlichen und pharmazeutischen Prüfungen, Angelegenheiten des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (IMPP)
- Sozialrecht
- Migration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist), Eingliederung von Vertriebenen, Flüchtlingen und Aussiedlern, Integrationsbeauftragter, Maßnahmen für Kriegssachgeschädigte, ehemalige Kriegsgefangene, Spätaussiedler, ausländische Arbeitnehmer und ausländische Flüchtlinge
- Soziales Bildungswesen (soweit diesem Ministerium zugewiesen).
1.1.4
In den Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Schule, Wissenschaft
und Forschung sind übergegangen
aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit die Aufgabengebiete
- Kinder- und Jugendpolitik,
- Kinderbeauftragte,
- Landesjugendplan einschließlich medienbezogener Maßnahmen,
- Kinder- und Jugendhilfe,
- Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz
- Tageseinrichtungen für Kinder, Ganztagsangebote und Tagespflege
1.2
Es ist ein Ministerium für Wissenschaft und Forschung eingerichtet worden. Zur
Bildung dieses Ministeriums sind in dessen Geschäftsbereich übergegangen
1.2.1
aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten das Aufgabengebiet
- Wissenschaftszentrum Nordrhein-Westfalen: Wissenschaftszentrum in Düsseldorf, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH, Kulturwissenschaftliches Institut, Institut Arbeit und Technik
1.2.2
aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Schule, Wissenschaft
und Forschung die Aufgabengebiete
- Wissenschaftsförderung und –politik
- Wissenschaftliche Hochschulen, Fachhochschulen und Kunsthochschulen
- Universitätskliniken
- Hochschulplanung und –gesetzgebung
- Förderung der wissenschaftlichen Forschung einschließlich des Forschungstransfers; Aufgaben- und Finanzplanung der Großforschungseinrichtungen zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
- Wissenschaftliches Bibliothekswesen
- Angelegenheiten des Studiums
- Zulassungswesen, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
- Studentische Angelegenheiten, Studentenwerke
1.3
Die Bezeichnungen der folgenden obersten Landesbehörden sind neu gefasst
worden:
1.3.1
Das bisherige Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und
Technologie hat die Bezeichnung Ministerium für Wirtschaft und Arbeit erhalten.
1.3.2
Das bisherige Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr
hat die Bezeichnung Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung
erhalten.
1.3.3
Das bisherige Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit hat die
Bezeichnung Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie erhalten.
1.3.4
Das bisherige Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung hat die
Bezeichnung Ministerium für Schule, Jugend und Kinder erhalten.
1.4
Im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten ist ein Minister und Chef der
Staatskanzlei bestellt worden.
2
Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und
Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörde zugewiesenen
Zuständigkeiten zu Nummer 1 mit Wirkung vom 25. November 2002 auf die nach der
Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
GV. NRW. 2003 S. 18. |
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SGV. NRW. 2005. |