Historische SGV. NRW.

 Aufgehobene Norm: (zur Aufhebung siehe unter (Fn 1))
 


Historisch: Verordnung über Beginn und Dauer des Feldversuchs mit Bildschirmtext


Inhaltsverzeichnis:


Historisch:

Normüberschrift

Verordnung
über Beginn und Dauer des Feldversuchs
mit Bildschirmtext

Vom 25. März 1980 (Fn 1)

Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Bildschirmtextversuchsgesetzes NW vom 18. März 1980 (GV. NW. S. 153) (Fn 2) wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Landtags verordnet:

§ 1

Der Feldversuch beginnt am 1. Juni 1980 und soll bis zum 31. Mai 1983 dauern.

§ 2

Wird der Versuchszweck schon früher erreicht, so kann der Versuch frühestens zum 31. Mai 1982 aufgrund einer neuen Verordnung beendet werden.

§ 3

Wird der Versuchszweck nach drei Jahren nicht erreicht, so kann der Versuch um höchstens ein Jahr aufgrund einer neuen Verordnung verlängert werden.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn 3).

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Für den Innenminister
der Minister für Wirtschaft,
Mittelstand und Verkehr

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1980 S. 258.Aufgehoben

B>Aufgehoben

Fn2

SGV. NW. 2254.

Fn3

GV. NW. ausgegeben am 9. April 1980.



Normverlauf ab 2000: