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Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung von Abschnitten des Teilplanes Neurath-Frimmersdorf im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Normüberschrift

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung
von Abschnitten des Teilplanes Neurath-Frimmersdorf
im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische
Braunkohlengebiet

Vom 31. Januar 1959 (Fn 1)

Der Teilplan Neurath-Frimmersdorf des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist vom Braunkohlenausschuß aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 19. September 1956 bis 17. Oktober 1956 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 16. Januar 1957 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich die nördlich von Neurath und südlich von Frimmersdorf-Neurath gelegenen beiden selbständigen Abschnitte des Teilplanes hinsichtlich der Grenze der Abbaufläche oder - soweit eine Sicherheitszone geplant ist - deren Grenze mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung (Fn 3) dieser Bekanntmachung für verbindlich.

Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1959 S. 33; vgl. auch Bek. v. 1. August 1959 (GV. NW. S. 133 / SGV. NW. 230).

Fn 2

SGV. NW. 230.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 20. Februar 1959.