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Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Inderevier" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-
Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die
Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes
,,Inderevier" im Rahmen des Gesamtplanes
für das Rheinische Braunkohlengebiet

Vom 12. November 1960 (Fn 1)

Der Teilplan ,,Inderevier" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 22. Juni 1959 aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 10. September 1959 bis 7. Oktober 1959 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 12. April 1960 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan ,,Inderevier" hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone für die Aubbaufläche, soweit diese im Plangebiet liegt, mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung (Fn 3) dieser Bekanntmachung für verbindlich.

Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1960 S. 356.

Fn 2

SGV. NW. 230.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 25. November 1960.