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Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Umsiedlungsfläche Elfgen-Belmen" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-
Westfalen - Landesplanungsbehörde - über
die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes
,,Umsiedlungsfläche Elfgen-Belmen" im Rahmen
des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Vom 11. Februar 1961 (Fn 1)

Der Teilplan ,,Umsiedlungsfläche Elfgen-Belmen" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 22. Juni 1959 aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 12. August 1959 bis 8. September 1959 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 12. April 1960 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan ,,Umsiedlungsfläche Elfgen-Belmen" zunächst hinsichtlich der Teilfläche östlich des Weges Elsen-Laach mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung (Fn 3) dieser Bekanntmachung für verbindlich.

Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1961 S. 133.

Fn 2

SGV. NW. 230.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 28. Februar 1961.