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Bekanntmachung des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes "Abbauflächen Tagebau Victor" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Ministers für Landesplanung, Wohnungsbau und
öffentliche Arbeiten des Landes Nordrhein-Westfalen
über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes
"Abbauflächen Tagebau Victor" im Rahmen des
Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Vom 7. März 1964 (Fn 1)

Der Teilplan ,,Abbauflächen Tagebau Victor" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist am 26. November 1962 durch den Braunkohlenausschuß aufgestellt und beschlossen worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 30. Januar 1963 bis 27. Februar 1963 offengelegen. Einwendungen gegen den Plan konnten ausgeräumt werden und wurden zurückgezogen. Der Teilplan befindet sich in der Originalfassung bei der Bezirksstelle Köln.

Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) (Fn 2) erkläre ich den Teilplan ,,Abbauflächen Tagebau Victor", soweit dieser im Plangebiet liegt, hinsichtlich der äußeren Sicherheitslinie der Abbauflächen mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich (Fn 3).

(Fn 4)

Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Minister
für Landesplanung, Wohnungsbau
und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen

Fußnoten:

Fn 1

GV. NW. 1964 S. 63.

Fn 2

SGV. NW. 230.

Fn 3

GV. NW. ausgegeben am 20. März 1964.

Fn 4

GV. NW. 1964 S. 63.