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Satzungsbeschluss der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät über die Ausgliederung des operativen Geschäftes der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät


Inhaltsverzeichnis:

Normüberschrift

Satzungsbeschluss der
Westfälischen Provinzial-Feuersozietät
über die
Ausgliederung des operativen Geschäftes der
Westfälischen Provinzial-Feuersozietät

Vom 19. November 2001 (Fn 1)

§ 1
Gegenstand

(1) Das operative Geschäft der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät mit Ausnahme des aktiven Rückversicherungsgeschäfts wird auf die Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft ausgegliedert.

(2) Die Westfälische Provinzial-Feuersozietät hält die Aktien der Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft.

§ 2
Durchführung der Ausgliederung

Die Organe der Westfälischen Provinzial-Feuersozietät führen die zum Vollzug der Ausgliederung des operativen Geschäfts erforderlichen Schritte entsprechend ihren Zuständigkeiten durch.

§ 3
Bekanntmachung

Diese Satzung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

§ 4
In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Genehmigt.

Düsseldorf, den 19. November 2001

Finanzministerium

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr. Siegel

Ausgefertigt.

Münster, den 20. November 2001

Schäfer Dr. Winkler de Backere

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. 2001 S. 789.