Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024


Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen

Normüberschrift

Verwaltungsabkommen
über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen
Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH
in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die
breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger
(Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen
im Zusammenhang stehenden Anlagen

Vom 31. Oktober 2016 (Fn 1)

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 22.08./26.09.2016 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen abgeschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Ministerium

für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Natur - und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

Verwaltungsabkommen in Kraft getreten am 26. September 2016 (GV. NRW. S. 986).