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Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der Gruppenkläranlage Beddelhausen der Stadt Bad Berleburg


Inhaltsverzeichnis:

Normüberschrift

Bekanntmachung
des Verwaltungsabkommens über
die Bestimmung der zuständigen Behörde
für die Genehmigung und Überwachung
der Gruppenkläranlage Beddelhausen
der Stadt Bad Berleburg

Vom 29. Juni 1989 (Fn 1)

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 21. Februar/24. April 1989 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Genehmigung und Überwachung der Gruppenkläranlage Beddelhausen der Stadt Bad Berleburg geschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsabkommen
über die Bestimmung der zuständigen Behörde
für die Genehmigung und Überwachung
der Gruppenkläranlage Beddelhausen
der Stadt Bad Berleburg

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft in Düsseldorf

und

dem Land Hessen,
vertreten durch den Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit in Wiesbaden,

wird gemäß § 140 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1979 (GV. NW. S. 488), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. November 1984 (GV. NW. S. 663), und § 91 Abs. 3 Satz 3 des Hessischen Wassergesetzes in der Fassung vom 12. Mai 1981 (GVBl. I S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. November 1987 (GVBl. I S. 193), sowie Artikel 7 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 21. Januar/15. Februar 1974 (GV. NW. S. 674/SGV. NW. 202; GVBl. I S. 273, 355) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1

Zuständige Behörde für die Genehmigung und Überwachung der Gruppenkläranlage Beddelhausen der Stadt Bad Berleburg, deren Baugrundstück überwiegend auf hessischem Gebiet in der Gemarkung Hatzfeld liegt und deren Einleitungsstelle in die Eder in Nordrhein-Westfalen liegt, ist der Regierungspräsident in Arnsberg. Dieser handelt im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten in Kassel.

§ 2

Soweit sich im Zusammenhang mit der Genehmigung und dem Betrieb oder als dessen Folge sonstige Verwaltungstätigkeiten ergeben, sind die entsprechenden Aufgaben von den dafür nach Landesrecht jeweils zuständigen Behörden selbst wahrzunehmen.

§ 3

Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. August 1989 in Kraft.

Düsseldorf, den 21. Februar 1989

Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft

Wiesbaden, den 24. April 1989

Der Hessische Minister
für Umwelt und Reaktorsicherheit

Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1989 S. 433.