Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024


Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen)

Normüberschrift

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens
über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen
über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim
der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen)

Vom 11. Juni 2018 (Fn 1)

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 28. Februar 2018 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen) abgeschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 11. Juni 2018

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,

Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Dr. B o t t e r m a n n


Anlagen:

Fußnoten:

Fn 1

GV. NRW. S. 284