Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

 

Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2020 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten,
Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen
in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2020

Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 18. Dezember 2019

Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Inklusionsamts Arbeit aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Neunten Buchs Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2135) geändert worden ist, an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2020 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.

Münster, den 18. Dezember 2019

Der Direktor

des Landschaftsverbandes

Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

MBl. NRW. 2020 S. 16.