Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 27.9.2024
Jahresabschluss 2018 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Jahresabschluss
2018
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Bekanntmachung
des
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 2. März 2021
Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe hat am 18. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:
1. Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31. Dezember 2018 festgestellt.
2. Dem Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wird Entlastung erteilt.
3. Der Jahresüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 83 664 488,70 Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 23 Absatz 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 10 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe öffentlich bekannt gemacht.
Das Druckwerk zum Jahresabschluss 2018 wird während der Dienststunden, jeweils montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags bis 12:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Block D, Zimmer 108, bis zur Feststellung des folgenden Jahres-abschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Nähere Informationen zum Jahresabschluss 2018 (Bilanz, Anhang, Lagebericht, Ergebnis- und Finanzrechnung) erhalten Sie unter
https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/finanzen/.
Münster, den 2. März 2021
Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
MBl. NRW. 2021 S. 103.