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Jahresabschluss 2018 des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Jahresabschluss 2018
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Bekanntmachung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

Vom 2. März 2021

Die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe hat am 18. Dezember 2019 folgenden Beschluss gefasst:

1.       Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss wird zum 31. Dezember 2018 festgestellt.

2.       Dem Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wird Entlastung erteilt.

3.       Der Jahresüberschuss aus dem Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 83 664 488,70 Euro wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

Der vorstehende Beschluss wird hiermit gemäß § 23 Absatz 2 der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 10 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe öffentlich bekannt gemacht.

Das Druckwerk zum Jahresabschluss 2018 wird während der Dienststunden, jeweils montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr und freitags bis 12:30 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster, Landeshaus, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, Block D, Zimmer 108, bis zur Feststellung des folgenden Jahres-abschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

Nähere Informationen zum Jahresabschluss 2018 (Bilanz, Anhang, Lagebericht, Ergebnis- und Finanzrechnung) erhalten Sie unter

https://www2.lwl.org/de/LWL/portal/der-lwl-im-ueberblick/der-lwl-zahlen/finanzen/.

Münster, den 2. März 2021

Der Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe

Matthias  L ö b

MBl. NRW. 2021 S. 103.