Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024

 

Bekanntmachung Nummer 3 über die Durchführung der allgemeinen Wahlen in der Sozialversicherung im Jahre 2023 (Bestellung des Landeswahlausschusses)

Bekanntmachung Nummer 3
über die Durchführung der allgemeinen Wahlen
in der Sozialversicherung im Jahre 2023
(Bestellung des Landeswahlausschusses)

Bekanntmachung der Landeswahlbeauftragten für die Durchführung
der Sozialversicherungswahlen im Lande Nordrhein-Westfalen

Vom 8. März 2022

1. Landeswahlausschuss

Aufgrund § 4 Absatz 1 Satz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO) vom 28. Juli 1997 (BGBl I S. 1946), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. Februar 2021 (BGBl. I S. 154), wird am Sitz der Landeswahlbeauftragten für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen im Lande Nordrhein-Westfalen ein Landeswahlausschuss bestellt.

2. Mitglieder des Landeswahlausschusses

Als Mitglieder des Landeswahlausschusses wurden mit Wirkung vom 1. Februar 2022 berufen:

Zur Vorsitzenden

Frau Ministerialrätin Claudia Determann,
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen,
Völklinger Straße 49,
40221 Düsseldorf;

Zum Stellvertreter der Vorsitzenden

Herr Oberregierungsrat Max Eiffler-Hefer,
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen,
Fürstenwall 25,
40219 Düsseldorf;

Zu Beisitzenden sowie deren Stellvertretungen:

a) Drei Vertreterinnen oder Vertreter der Versicherten sowie die jeweiligen Stellvertretungen.

b) Drei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber sowie die jeweiligen Stellvertretungen.

Die Geschäfte des Landeswahlausschusses werden im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen geführt von

Frau Regierungsamtfrau Silvia Nowak,
Fürstenwall 25,
40219 Düsseldorf.

Die Geschäftsstelle ist zu erreichen unter:

E-Mail: silvia.nowak@mags.nrw.de,
Tel.: 0211/855-4277,
Telefax: 0211/87565.

3. Bekanntmachung des Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen

Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Herr Peter Weiß, hat

am 7. Februar 2022 seine Bekanntmachung Nummer 3 (Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung von Arbeitnehmervereinigungen nach § 48 c des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) und

am 24. Februar 2022 seine Bekanntmachung Nummer 4 (Festlegung neuer Stichtage für fusionierte Versicherungsträger) veröffentlicht.

Die Bekanntmachungen sind zur Unterrichtung und Beachtung als Anlage beigefügt.

Die Landeswahlbeauftragte
für die Durchführung der Sozialversicherungswahlen
im Lande Nordrhein-Westfalen

Frauke  F ü s e r s

MBl. NRW. 2022 S. 142.


Anlagen: