Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 11.9.2024
Zuweisung von DAB+-Regio-Übertragungskapazitäten für die regionale bzw. für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und rundfunkähnlichen Telemedien
Zuweisung von DAB+-Regio-Übertragungskapazitäten für die regionale bzw. für
die
landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und
rundfunkähnlichen Telemedien
Bekanntmachung
der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
Vom 15. März 2024
Die Ausschreibung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen – Zuweisung von DAB+-Regio-Übertragungskapazitäten für die regionale bzw. für die landesweite Verbreitung oder Weiterverbreitung von privatem Hörfunk und rundfunkähnlichen Telemedien – ist auf der Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen unter www.medienanstalt-nrw.de öffentlich bekannt gemacht worden.
Düsseldorf, den 15. März 2024
Der Direktor
der Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen
Dr. Tobias S c h m i d
MBl. NRW. 2024 S. 526.