Zulassung der Auslegung von Eintragungslisten
für eine Volksinitiative
Bek. d. Innenministeriums vom 11.9.2002
- 11/20-16.14 –
Gemäß § 11 Abs. 1 des
Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und
Volksentscheid (VIVBVEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2002
(GV. NRW. S. 130) wird bekannt gegeben,
dass die Landesregierung durch Beschluss vom 10. September 2002 die
Listenauslegung für eine Volksinitiative zugelassen hat. Die Volksinitiative
ist auf den folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet:
"Der Landtag möge sich mit der
Standortfrage, den Standortkriterien (Vermeidung von Wohngebieten, Nähe zu
Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, etc.) und dem Auswahlverfahren zur
Standortbestimmung der geplanten Forensischen Kliniken in NRW beschäftigen,
hierbei insbesondere mit der Konzeption der dezentralen oder zentralen
Standortwahl unter dem Gesichtspunkt der erhöhten Gefährdung der Bevölkerung in
dichtbesiedelten Ballungszentren."
Vertrauensperson der Antragsteller ist:
Herr Siegfried Machalla, Emscherstraße 148, 44653
Herne-Wanne.
Stellvertretende Vertrauensperson ist:
Herr Carsten Dirk Kensy,
Unser-Fritz-Straße 119, 44653 Herne-Wanne.
Die Gemeinden sind gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1
VIVBVEG verpflichtet,
1.
vorschriftsmäßige Eintragungslisten innerhalb von vier Wochen nach dieser
Veröffentlichung entgegenzunehmen und
2. während
der fünften bis zwölften Woche nach der Veröffentlichung für die Eintragung
auszulegen.
MBl. NRW. 2002 S. 970