Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben d. RdErl. v. 1.7.2011 (MBl. NRW. 2011 S. 246).
Historisch:
Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung v. 23. 10. 2002 - 131-1.04
Vertretung des
Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten
im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung
RdErl. d. Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung
v. 23. 10. 2002 - 131-1.04
Für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und
Forschung wird die Befugnis zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung
des Landes Nordrhein-Westfalen in privatrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen
des ihnen übertragenen Aufgabengebietes auf
die Bezirksregierungen zugleich für die ihrer Aufsicht unterstehenden
Dienststellen und Einrichtungen aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für
Schule, Wissenschaft und Forschung,
1.2
die Hochschulen,
1.3
das Landesinstitut für Schule in Soest,
1.4
das Zoologische Forschungsinstitut und Museum A. Koenig in Bonn,
1.5
die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin in Köln,
1.6
das Hochschulbibliothekszentrum in Köln,
1.7
die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen in Dortmund,
1.8
das Landesinstitut Sozialforschungsstelle in Dortmund,
1.9
das Landesspracheninstitut in Bochum
Das Land ist unter folgender Bezeichnung zu vertreten:
Diese Regelung tritt am 1. November 2002 in Kraft.