Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 17.4.2024

 

Bekanntmachung der Einführung einer Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten

Bekanntmachung der Einführung einer
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten

Erlass des Ministerpräsidenten vom 24. September 2018

1.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien im Fall von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit einer einmaligen Zahlung von 1.000,00 Euro je Kind wegen des über die Kosten der Säuglings-Erstausstattung hinausgehenden besonderen Aufwands nach der Geburt von Mehrlingen. Der Ministerpräsident übernimmt eine Ehrenpatenschaft.

2.
Die Zahlung erfolgt auf Antrag an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Einzeletat des Ministerpräsidenten.

3.
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten von ab dem 1. Januar 2019 geborenen Mehrlingen (ab Drillingen), die im Zeitpunkt der Geburt und der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres seit der Geburt zu stellen.

4.
Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

MBl. NRW. 2018 S. 556.