Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 17.4.2024
Bekanntmachung der Einführung einer Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten
Bekanntmachung
der Einführung einer
Ehrenpatenschaft des Ministerpräsidenten
Erlass des Ministerpräsidenten vom 24. September 2018
1.
Das Land
Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien im Fall von Mehrlingsgeburten (ab
Drillingen) mit einer einmaligen Zahlung von 1.000,00 Euro je Kind wegen des
über die Kosten der Säuglings-Erstausstattung hinausgehenden besonderen
Aufwands nach der Geburt von Mehrlingen. Der Ministerpräsident übernimmt eine
Ehrenpatenschaft.
2.
Die
Zahlung erfolgt auf Antrag an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
aus dem Einzeletat des Ministerpräsidenten.
3.
Antragsberechtigt
sind die Erziehungsberechtigten von ab dem 1. Januar 2019 geborenen Mehrlingen
(ab Drillingen), die im Zeitpunkt der Geburt und der Antragstellung ihren
Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Antrag ist innerhalb eines
Jahres seit der Geburt zu stellen.
4.
Dieser
Erlass tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
MBl. NRW. 2018 S. 556.