Historische SMBl. NRW.

Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).



 

Historisch:

Übertarifllche Eingruppierung von Angestellten und Arbeitern RdErl. d. Finanzministers v. 26. 2.1963 —¹) B 4120 — 342/IV/63 B 4220

26. 2. 63 (1)

52. Ergänzung — SMB1. NW. — (Stand 30. 9. 1966 = MB1. NW. Nr. 148 einschl.)


Übertarifllche Eingruppierung von Angestellten und Arbeitern

RdErl. d. Finanzministers v. 26. 2.1963 —¹) B 4120 — 342/IV/63 B 4220

Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, daß die Eingruppierung von Angestellten und Arbeitern grundsätzlich von der Erfüllung der tariflichen Tätigkeitsmerkmale abhängig ist. Uberlarifliche Leistungen an Angestellte und Arbeiter bedürfen nach den Bestimmungen des jeweils geltenden Haushaltsgesetzes (z. B. § 10 Abs. l des Haushaltsgesetzes 1962, § 9 Abs. l des Haushaltsgesetzes 1963) meiner vorherigen Zustimmung. Die in den Erläuterungen zu Titel 104 des Haushaltsplanes ausgebrachten Stellen für Angestellte und Arbeiter bedeuten nicht meine vorherige Zustimmung zu einer übertariflichen Leistung. Meine Zustimmung zu einer übertariflichen • Leistung an Angestellte und Arbeiter liegt nur dann vor, wenn ich durch besonderen Erlaß im Einzelfall oder allgemein meine Zustimmung gegeben habe.

An alle obersten Landesbehörden und nachgeordneten Dienststellen.

') MBI. NW. 1963 S. 284. •) MBI. NW. 1963 S. 1414.