Historische SMBl. NRW.
Aufgehoben durch RdErl. v. 27.7.2010.
Historisch:
Abzeichen für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums v. 23.7.2001 - IV C 3 - 5239
Abzeichen
für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. d.
Innenministeriums v. 23.7.2001 - IV C 3 - 5239
Mit Wirkung vom 01.08.2001
werden folgende Abzeichen bestimmt:
1
Allgemeiner Dienstanzug
Am linken Ärmel der
Oberbekleidung wird das Landeswappen auf dunkelgrünem Grund mit der Aufschrift "Polizei"
getragen. Dies gilt auch für sonstige Dienstkleidungsstücke, soweit
Aufgabenerledigung und Material dies zulassen. An der Dienstmütze ist ein
bronzefarbener Polizeistern mit Landeswappen angebracht. Darunter wird eine
schwarz-rot-goldene Kokarde getragen, sofern es die Größe der Dienstmütze zulässt.
Abzeichen auf
Schulterklappen, Mützenbänder
Amtsbezeichnung |
Schulterklappen |
Mützenbänder |
Polizeimeisteranwärterin |
Keine Abzeichen |
grünes |
Polizeimeisterin |
2 grüne Sterne, |
grünes |
Polizeiobermeisterin |
3 grüne Sterne, |
grünes |
Polizeihauptmeisterin |
4 grüne Sterne, |
grünes |
Polizeikommissarin |
1 silberfarbener Stern, |
silberfarbenes |
Polizeioberkommissarin
Polizeioberkommissar |
2 silberfarbene Sterne, |
silberfarbenes |
Polizeihauptkommissarin (A 11)
|
3 silberfarbene Sterne, |
silberfarbenes |
Polizeihauptkommissarin (A 12)
Polizeihauptkommissar (A 12) |
4 silberfarbene Sterne, |
silberfarbenes |
Erste Polizeihauptkommissarin |
5 silberfarbene Sterne, |
silberfarbenes |
Polizeirätin |
1 goldfarbener Stern, |
goldfarbenes |
Polizeioberrätin |
2 goldfarbene Sterne, |
goldfarbenes |
Polizeidirektorin |
3 goldfarbene Sterne, |
goldfarbenes |
Leitende Polizeidirektorin |
4 goldfarbene Sterne, |
goldfarbenes |
Direktorin der
Bereitschaftspolizei |
goldfarbener Eichenlaubkranz |
goldfarbenes |
Inspekteurin der Polizei |
goldfarbener Eichenlaubkranz |
goldfarbenes |
2
Dienstanzug der Wasserschutzpolizei
Bei der Wasserschutzpolizei
gelten abweichend von Nr. 1 folgende Regelungen:
- Das Landeswappen wird auf
dunkelblauem Grund mit der Aufschrift "Polizei" getragen.
- An der Dienstmütze tragen
Beamtinnen/Beamte des Laufbahnabschnitts I einen schwarzen Lackriemen, die
übrigen Beamtinnen/Beamten eine goldfarbene Kordel; die Knöpfe sind in beiden
Fällen goldfarben.
- An der Dienstjacke werden um
beide Ärmel folgende Streifen aus goldfarbener Litze getragen:
Polizeimeisterin |
2 Streifen, |
Polizeiobermeisterin |
3 Streifen, |
Polizeihauptmeisterin |
4 Streifen, |
Polizeikommissarin |
1 Streifen, |
Polizeioberkommissarin
Polizeioberkommissar |
2Streifen, |
Polizeihauptkommissarin (A 11)
|
2 Streifen, |
Polizeihauptkommissarin (A 12)
Polizeihauptkommissar (A 12) |
2 Streifen, |
Erste Polizeihauptkommissarin |
2 Streifen, |
Polizeirätin |
3 Streifen, |
Polizeioberrätin |
3 Streifen, |
Polizeidirektorin |
4 Streifen, |
-
Auf den Schulterklappen werden die Abzeichen
als
Querstreifen getragen; statt 16 mm breite sind 12 mm breite Querstreifen zu
tragen.
3
Die Regelungen gemäß Nr. 1 und 2 gelten auch für
Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, die eine Amtsbezeichnung gemäß RdErl. v.
9.9.1998 (SMBl. NRW.203014) führen, soweit sie Dienstkleidung tragen.
4
Bei Einsätzen geschlossener Einheiten können Führungskräfte gemäß Anlage 7.8
gekennzeichnet werden.
5
Angestellte im Landespolizeiorchester tragen an der Dienstmütze ein
silberfarbenes Mützenband und auf Schulterklappen eine silberfarbene Lyra gemäß
Anlage 7.9.
6
Bedienstete der Polizeibehörden und -einrichtungen, die nicht zum
Polizeivollzugsdienst gehören, können beim Tragen von Dienstkleidung auf
Schulterklappen einen grünen (m.D.), einen silberfarbenen (g.D.) oder einen
goldfarbenen (h.D.) "Merkurstab" gemäß Anlage 7.9, Bedienstete
des Polizeiärztlichen Dienstes einen "Äskulapstab" gemäß Anlage
7.10 sowie ein entsprechendes Mützenband tragen.
7
Anlagen
7.1
Allgemeine Abzeichen
7.2
Mittlerer Dienst
7.3
Gehobener Dienst
7.4
Höherer Dienst
7.5
Mittlerer Dienst - Wasserschutzpolizei -
7.6
Gehobener Dienst - Wasserschutzpolizei -
7.7
Höherer Dienst - Wasserschutzpolizei -
7.8
Führungskräfte beim Einsatz geschlossener Einheiten
7.9
Verwaltungsdienst/Angestellte im Landespolizeiorchester
7.10
Polizeiärztlicher Dienst (nicht Polizeivollzugsdienst)
8
Mein RdErl. v. 18.2.1988 - IV C 3 - 5239 - (SMBl. NRW. 20521) wird hiermit
aufgehoben.
Anlagen: