Historische SMBl. NRW.

Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).



 

Historisch:

Anschluß der LS-Sirenen an das LS-Warnnetz zur Sicherstellung der zentralen Auslösung RdErl. d. Innenministers v. 21. 11..1961 — VIII A 2/20.58.83

162.Ergänzung-SMBl. NW.- (Stand20.6.1984 = MB1. NW.Nr.40einschl.) 21.11. 61 (1)

21501


Anschluß der LS-Sirenen an das LS-Warnnetz zur Sicherstellung der zentralen Auslösung

RdErl. d. Innenministers v. 21. 11..1961 — VIII A 2/20.58.83

Die Inbetriebnahme fertig montierter Sirenenstellen verzögert sich in vielen Fällen dadurch, daß die post-seitigen Arbeiten zum Anschluß an das LS-Warnnetz nicht rechtzeitig fertiggestellt werden.

Auf Veranlassung des Herrn Bundesministers des Innern hat der Herr Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen die Oberpostdirektionen mit der Verfügung vom 25. 9. 1961 — II S 2 30008—8/1 — angewiesen, Anträge auf Herstellung von Sirenen-Anschlüssen von sofort ab mit Vorrang gegenüber allen anderen Anträgen (auch gegenüber Verlegungsanträgen von Fernmelde-' einrichtungen) zu bearbeiten und auszuführen. Die bevorzugte Behandlung der LS-Sirenenanschlüsse ist damit eindeutig klargestellt.

Voraussetzung für die postseitigen Anschlußarbeiten bei einer Sirenenstelle ist jedoch, daß die Gemeinden nach Abschluß der Planungsarbeiten mit den Fernsprechteilnehmern die Erklärungen nach den Mustern der Anlage 2 bzw. 3 der AVV-Alarmdienst abschließen und gleichzeitig mit der Auftragserteilung an die Ausbau-/Montageh'rma den Anschluß der Sirenenstellen an das LS-Warnnetz über, das zuständige LS-Warnamt bei der Deutschen Bundespost beantragen (s. Ziffer 7.4 und 8.3 der TR-Alarmdienst).

Zur Vermeidung weiterer Verzögerungen beim Aufbau des örtlichen Alarmdienstes bitte ich, die Gemeinden auf die Beachtung und Einhaltung der genannten Ziffern der TR-Alarmdienst nochmals hinzuweisen.