Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 18.4.2025
Verbot von Vereinen Euroclub (e.V.) Mariensiel, Landkreis Friesland Bek. d. Innenministers v. 10. 10. 1972 - IV A 3 – 222
Verbot von Vereinen
Euroclub (e.V.) Mariensiel, Landkreis Friesland
Bek. d. Innenministers
v. 10. 10. 1972 - IV A 3 – 222
Gemäß
§ 7 Abs. l des Vereinsgesetzes vom 5. August 1964 (BGBI. I S. 593) veröffentliche
ich den verfügenden Teil des von dem Niedersächsischen Minister des Innern am
12. Juli 1972 erlassenen und unanfechtbar gewordenen Vereinsverbots des
„Euroclub (e.V.)", mit Sitz Mariensiel, Landkreis Friesland.
Verbotsverfügung
1.
Der „Euroclub (e.V.)" mit Sitz in Mariensiel, Landkreis Friesland, ist
eine Vereinigung, deren Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen.
Sie ist daher nach Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes verboten.
2.
Der „Euroclub (e.V.)" wird aufgelöst.
3.
Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die anstelle des „Euroclubs
(e.V.)" dessen Ziele und Tätigkeiten weiterverfolgen oder fortführen.
4.
Das Vermögen des „Euroclubs (e. V.)" wird beschlagnahmt und zu Gunsten des
Landes Niedersachsen eingezogen, soweit es nicht bereits im Rahmen eines
Strafverfahrens beschlagnahmt worden ist und eingezogen wird.
5.
Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Verfügung wird angeordnet.
MBl. NRW. 1972 S. 1718