Historische SMBl. NRW.

Aufgehoben durch Erlassbereinigung 2003 (§ 9 VV v. 29.8.61).



 

Historisch:

Ergänzende Bestimmungen zu Normen im Bauwesen und Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind RdErl. d. Innenministers v. 11.1.1978 -V B l -401.104

238. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 1. 10. 1997 = MB1. NW. Nr. 55 einschl.) / 11. 1. 78 (1)

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Ergänzende Bestimmungen

zu Normen im Bauwesen und Wasserwesen,

die noch nicht auf gesetzliche Einheiten

umgestellt sind

RdErl. d. Innenministers v. 11.1.1978 -V B l -401.104

1. Die vom Ausschuß für Einheitliche Technische Baubestimmungen des Normenausschusses Bauwesen im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. aufgestellten

Ergänzenden Bestimmungen zu Normen im Bauwesen und Wasserwesen, die noch nicht auf gesetzliche Einheiten umgestellt sind (Fassung Dezember 1977)

werden hiermit nach § 102 Abs. 4 der Landesbauordnung (BauO NW) als Verwaltungsvorschrift über die Anwendung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen vom 2. Juli 1969 (BGB1.11969 S. 709)') erlassen.

Die Ergänzenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für bauaufsichtliche Zulassungen und für Prüfzeichen.

2. Weitere Exemplare der Ergänzenden Bestimmungen sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 4 -7, 1000 Berlin 30, und Kamekestraße 2-8, 5000 Köln l, erhältlich.