Historische SMBl. NRW.

Obsolet durch Fristenablauf



 

Historisch:

Beitreibung von Abschiebungskosten Verjährung von Ansprüchen RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-20.26.01-2-11/128(260) vom 6.10.2014

Beitreibung von Abschiebungskosten
Verjährung von Ansprüchen

RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 15-20.26.01-2-11/128(260)
vom 6.10.2014

·         RdErl. d. Innenministeriums v. 5.12.2008, Az. 15-39.22.01-5-, „Grundsätze der Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abschiebungen ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger“ (SMBl 26)

·         RdErl. d. Innenministeriums vom 4.11.2009, Az. 15 - 39.22.01-5-Abschiebungskosten

·         RdErl. d. Innenministeriums vom 24.2.2014, Az. 15-20.26.01-2-11-128

Unter Hinweis auf das anhängende Urteil des BVerwG hebe ich meine die Verjährung von Ansprüchen betreffenden Runderlasse vom 4.11.2009 und 24.2.2014 auf.

Ansprüche auf Erstattung von Abschiebungskosten (§ 66, 67 AufenthG) unterliegen nach der Entscheidung des BVerwG nicht der allgemeinen Festsetzungsverjährung (§ 20 VwKostG), sondern lediglich der abschließend in § 70 Abs. 1 AufenthG geregelten sechsjährigen Fälligkeitsverjährung (s.a. InfAuslR 9 2014 S. 328 ff).

Anlage:
Urteil des BVerwG vom 8.5.2014, 1 C 3.13


Anlagen: