Geltende Erlasse (SMBl. NRW.)  mit Stand vom 22.3.2024

 

Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster- Informationssystems (ALKIS) RdErl. d. Innenministeriums v. 15.2.2005 - 37.2 – 7510 –

Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-
Informationssystems (ALKIS)

RdErl. d. Innenministeriums v. 15.2.2005
- 37.2 – 7510 –


Mit Genehmigung der Erfassung von Daten zur automatisierten Führung des Karten- und Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters, zuletzt geregelt mit RdErl. v. 6.1.1994 – III C 3 -, MBl. NRW. 1994 S. 99, ist den Katasterbehörden aufgegeben worden, bei beabsichtigten grundlegenden Änderungen der zugelassenen Anwendungssoftware die erneute Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass mit Ablösung bestehender Systeme nur noch Programmsysteme zum Einsatz kommen, die dem Standard des "Automatisierten Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) genügen (ALKIS-Verfahrenslösungen). Bereits mit Zustimmung des Landes eingeleitete Verfahren zur vorübergehenden Umstellung auf andere Nachfolgesysteme bleiben hiervon unberührt.

Die Überführung der bisherigen Datenbestände des automatisierten Liegenschaftskatasters in eine ALKIS-Verfahrenslösung wird zeitnah von der Bezirksregierung und dem Landesvermessungsamt begleitet.

Hierzu beantragt die Katasterbehörde die vorgesehene Überführung bei der Bezirksregierung unter Vorlage eines lokalen Migrationskonzeptes. Es wird dringend empfohlen, dieses an dem Migrationskonzept des Landes auszurichten. Sollte die Katasterbehörde dem aus dv-technischen oder organisatorischen Gründen nicht oder nur zum Teil folgen, muss das lokale Migrationskonzept zum Ausdruck bringen, wie das Ziel der gesicherten Überführung der Daten in den ALKIS-Standard erreicht wird.

Nach erfolgreicher Migration der bisherigen Daten des automatisiert geführten Liegenschaftskatasters in ALKIS-konforme Daten und nach erfolgreichem Testbetrieb überführt die Katasterbehörde die bisherigen digitalen Datenbestände mit Zustimmung der Bezirksregierung in die jeweilige, einer erfolgreichen Eignungsprüfung unterzogenen ALKIS-Verfahrenslösung (siehe unten). Mit katasterweiter Umstellung und mit Aufnahme des Produktionsbetriebes  gilt der jeweilige ALKIS-Datenbestand als amtlich - unabhängig von dem Status, den der Datenbestand im automatisierten Liegenschaftskataster hatte.

Jede in NRW zum Einsatz kommende ALKIS-Verfahrenslösung wird einmal einer umfassenden Eignungsprüfung bei den Katasterbehörden auf der Basis des NRW-Pflichtenheftes gemeinsam durch die Katasterbehörde/n, die Bezirksregierungen und das Landesvermessungsamt unterzogen. Mit erfolgreichem Abschluss dieser Eignungsprüfung werden weitere Eignungsprüfungen derselben ALKIS-Verfahrenslösung in der Regel entbehrlich.

Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird dokumentiert und interessierten Katasterämtern zur Verfügung gestellt.

Die Eignungsprüfung erfolgt bei Bedarf. Der Bedarf gilt als gegeben, wenn eine Katasterbehörde den Einsatz einer bisher nicht einer Eignungsprüfung unterzogenen ALKIS-Verfahrenslösung erwägt und sich als Pilotanwender zur Verfügung stellt. Kommt die Katasterbehörde dem nicht nach, muss sie in geeigneter Weise den Nachweis erbringen, dass der Standard des ALKIS und die Anforderungen des NRW-Pflichtenheftes erfüllt sind.

Das Nähere regelt die im Einvernehmen mit mir erstellte "Leitlinie für die Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems". Diese kann in ihrer jeweils aktuellen Fassung bei den Bezirksregierungen abgerufen werden.

MBl. NRW. 2005 S. 293