Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 29.11.2024
Kooperationsvereinbarung zur Flächen- und Altlastenallianz Nordrhein-Westfalen Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz v. 16.11.2012
Kooperationsvereinbarung
zur Flächen- und Altlastenallianz Nordrhein-Westfalen
Bek. d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
v. 16.11.2012
Kooperationsvereinbarung
zur Flächen- und Altlastenallianz Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen ist seit vielen Jahrzehnten eine in weiten Teilen dicht besiedelte Region und ein wichtiges Industrieland. Die Inanspruchnahme von Flächen für Wirtschaft, Landwirtschaft und Bevölkerung ist durch die dynamische Entwicklung in der Wirtschaft, aber auch durch die demographische Entwicklung der Bevölkerung einem ständigen Anpassungsprozess unterworfen.
Der sorgsame und verantwortungsvolle Umgang mit Flächen, die Altlastenprobleme haben und die Aufarbeitung sowie Sanierung dieser Flächen ist wichtiger Bestandteil einer vorausschauenden Flächenpolitik und kann die Senkung des Flächenverbrauchs unterstützen. Ein wichtiges Ziel ist es, nicht mehr genutzte und brachliegende Flächen wieder aufzubereiten und einer neuen Nutzung zuzuführen.
Diese Vereinbarung ergänzt die Aktivitäten der Allianz für die Fläche.
Seit 1989 gibt es in Nordrhein-Westfalen für die Aufarbeitung und Sanierung von mit Altlasten belasteten Flächen eine Zusammenarbeit von Land, Wirtschaft und Kommunen im Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverband – AAV. Der AAV hat seit seiner Gründung etwa 140 Mio. € für Altlastensanierung und Flächenrecycling eingesetzt und ca. 100 Maßnahmen durchgeführt bzw. noch in Bearbeitung. Seine Kompetenz ist allseits anerkannt, seine Arbeit wird von allen Beteiligten hoch geschätzt.
Über viele Legislaturperioden hinweg ist, zunächst auf gesetzlicher Grundlage und später mithilfe von drei Kooperationsvereinbarungen ein erfolgreiches Modell für die Zusammenarbeit von privater Wirtschaft und öffentlicher Hand bei Flächenrecycling und Altlastensanierung auf- und ausgebaut worden, das weit über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus öffentliche Beachtung und Anerkennung gefunden hat. Wirtschaft, Land und Kommunen arbeiten bei der Finanzierung und in den Gremien des Verbandes seit nunmehr über 20 Jahren partnerschaftlich zusammen. Wirtschaft und Kommunen nutzen das Know-how des AAV und lassen sich bei schwierigen Fragen von ihm beraten.
Alle Kooperationspartner tragen auch durch den persönlichen Einsatz von Experten in den Gremien des AAV zur erfolgreichen Arbeit des Verbandes bei, indem sie dort ihren Sach- und Fachverstand einbringen. Die Leistungen des AAV, vor allem für Altlasten- und Flächenrecyclingprojekte, kommen den Kommunen zu gute, bei denen Ordnungspflichtige nicht (mehr) herangezogen werden können oder private Finanzierungsmodelle nicht zum Tragen kommen. Darüber hinaus profitieren ansiedlungswillige Wirtschaftsunternehmen, denen so geeignete und attraktive Grundstücke wieder zur Verfügung gestellt werden können.
Bisher waren Industrie, Energieversorgung und Abfallwirtschaft an dem Kooperationsmodell beteiligt. Künftig soll der AAV ebenfalls offen sein für Unternehmen und Verbände aus allen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere auch aus Handwerk, Handel und Logistik.
Die Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und Wirtschaft im AAV ist Ausdruck des beiderseitigen Willens zur Kooperation in Fragen des Umweltschutzes. Sie entspricht der von der Landesregierung und der Wirtschaft des Landes praktizierten Gesprächskultur im Bereich des Umweltschutzes. Diese Gesprächskultur soll auch in Zukunft erfolgreich fortgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund sind
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch
den Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz,
den Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk,
den Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
der Städtetag NRW,
der Landkreistag NRW,
der Städte- und Gemeindebund NRW,
die folgenden Wirtschaftsorganisationen:
die Landesvereinigung der
Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V.
– unternehmer nrw,
IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V und
der Nordrhein-Westfälische
Handwerkstag
übereingekommen, gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, die Zusammenarbeit im AAV weiterzuentwickeln und dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
A.
Integriertes Beratungs- und Kompetenzzentrum für Flächen, Boden, Wasser und
Altlastensanierung – langfristig die Zukunft des AAV sichern
Die Kooperationspartner streben an, die Aufgaben des AAV wie folgt fortzuführen bzw. zu erweitern:
Die bisherigen zentralen Aufgaben des AAV werden beibehalten. Dazu gehören die Sanierung von Boden und Grundwasser bei Altstandorten und Altdeponien sowie das Flächenrecycling bei dafür geeigneten Altstandorten ebenso wie die Beratung seiner Mitglieder in Fragen der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings. Auch die Trägerschaft der Clearingstelle im Rahmen des Dialogs Wirtschaft und Umwelt und die Entwicklung und Erprobung neuer Sanierungstechnologien und innovativer Sanierungsverfahren sind zentraler Bestandteil des AAV.
Als integriertes Beratungs- und Kompetenzzentrum mit Schwerpunkten in den Bereichen Bodenschutz, Flächenrecycling sowie damit in Verbindung stehenden Fragen der Wasser- und Entsorgungswirtschaft soll der AAV künftig die Möglichkeit haben,
- seine Mitglieder bei der Feststellung des Ausgangszustandes hinsichtlich Boden- und Grundwasserbelastungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der lED-Richtlinie und der Wasser-Rahmenrichtlinie zu beraten,
- seine Mitglieder im Hinblick auf die Erbringung von Sicherheitsleistungen für Abfallentsorgungsanlagen im Rahmen einer Solidargemeinschaft zu beraten,
- als Moderator / Mediator bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen, die besondere fachliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweisen, im Kreise seiner Mitglieder zu fungieren,
- aus zweckgebundenen Rücklagen Instrumente zu finanzieren, mit denen Restrisiken bei sanierten oder noch nicht sanierten Altlastengrundstücken abgedeckt werden sollen und
- seine Mitglieder mit seinem Fachwissen bei der Einführung und Anwendung neuer Umwelttechniken zu beraten.
Ein wichtiges Ziel dabei ist es, die Kompetenzen des AAV an den Schnittstellen von Wirtschaft und Kommunen zu deren beiderseitigen Vorteil einzusetzen, an den bereits vorhandenen Know-how-Transfer anzuknüpfen und diesen weiter zu entwickeln. Behördliche Aufgaben nimmt der AAV nicht wahr; bestehende Zuständigkeiten bleiben unberührt.
Der AAV wird mit den anderen Instrumenten des Flächenrecyclings des Landes und den im Flächenrecycling aktiven Ministerien und Institutionen eng zusammen arbeiten.
Zusätzlich soll der AAV für bergbaubedingte Altlasten, die noch unter Bergaufsicht stehen, für die jedoch kein leistungsfähiger Pflichtiger vorhanden ist, Beratungsleistungen erbringen und ggf. Sanierungsmaßnahmen durchführen können. Die Finanzierung von Maßnahmen in diesem Bereich steht unter dem Vorbehalt, dass sie im Rahmen der hierfür bei der oberen Bergbehörde verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt und dass die fachliche Zustimmung des für Bergbau zuständigen Ministeriums und der oberen Bergbehörde vorliegt.
Um dem erweiterten Aufgabenkatalog Rechnung zu tragen, soll der Verband künftig die Bezeichnung tragen:
„AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung“
B.
Finanzierung des AAV stärken
Die Kooperationspartner streben an, dass die Finanzierung der Arbeit des AAV langfristig auf eine gesicherte finanzielle Grundlage gestellt wird.
Die Beiträge des Landes und der Kommunen sollen in einem novellierten AAV-Gesetz festgelegt werden.
Für Beiträge aus der Wirtschaft soll in Zukunft ein größerer Kreis von Wirtschaftsteilnehmern gewonnen werden. Die Kooperationspartner werden deshalb für eine größere Zahl von Teilnehmern aus dem Bereich der Wirtschaft werben. Die Kooperationspartner sind sich darin einig, dass dieser Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen weitere Kooperationspartner beitreten können.
Stimm- und sonstige Mitwirkungsrechte im AAV sowie die Nutzung der Beratungsleistungen sollen mit der Beitragsleistung verknüpft werden. Dabei soll es möglich sein, zwischen Einzelbeiträgen großer Unternehmen, gemeinsamen Beiträgen von Wirtschaftsorganisationen und –verbänden oder Zusammenschlüssen kleinerer Unternehmen zu unterscheiden.
Die Landesregierung wird zur Weiterentwicklung des AAV im Sinne dieser Kooperationsvereinbarung zügig einen Entwurf zur Änderung des AAV-Gesetzes einbringen. Bis dahin soll die Zusammenarbeit in den Gremien des AAV entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten fortgesetzt werden.
Düsseldorf, den 24.10.2012
Der Minister für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Johannes R e m m e l
Für den Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
Staatssekretär Dr. Günther H o r z e t z k y
Der Minister für
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Michael G r o s c h e k
Für den
Städtetag NRW
Dr. Stephan A r t i c u s
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages NRW
Für den
Landkreistag NRW
Dr. Arnim B r u x
Erster Vizepräsident des Landkreistages NRW
Für den Städte-
und Gemeindebund NRW
Dr. Bernd Jürgen S c h n e i d e r
Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW
Für die
Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. –
unternehmer nrw,
Hans Jürgen K e r k h o f f
Vizepräsident unternehmer nrw
Für
IHK NRW - Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V
Paul
B a u w e n s - A d e n a u e r
Präsident IHK NRW
Für
den Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag
Andreas
E h l e r t
Vizepräsident des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags
MBl. NRW. 2012 S. 715.