Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 27.9.2024
Veröffentlichung der Wildnisentwicklungsgebiete „Stadtwald Schwerte“ und „Kranenmeer“ Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz III-3 031.07.00.21
Veröffentlichung
der Wildnisentwicklungsgebiete
„Stadtwald Schwerte“ und „Kranenmeer“
Bekanntmachung des
Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
III-3 031.07.00.21
Vom 28. November 2019
Nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193, ber. S. 214) geändert worden ist, werden hiermit die Wildnisentwicklungsgebiete „Stadtwald Schwerte“ sowie „Kranenmeer“ bekanntgegeben.
Mit dieser Veröffentlichung sind diese Wildnisentwicklungsgebiete als Naturschutzgebiete im Sinn des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, nach Maßgabe des § 40 Absatz 1 Satz 6 des Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Die mit dieser Unterschutzstellung verbundenen Verbote ergeben sich aus § 40 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes.
Die Abgrenzungen der beiden Wildnisentwicklungsgebiete sind in den Übersichtskarten in den Anlagen dargestellt. Eine Karte aller Wildniswälder in Nordrhein-Westfalen kann auch im Internet unter der Adresse http://wildnis.naturschutzinformationen.nrw.de eingesehen werden.
MBl. NRW. 2019 S. 755.
Anlagen: