Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Normüberschrift

Gesetz
über den Zusammenschluß der Gemeinden
Alfen, Kirchborchen und Nordborchen,
Landkreis Paderborn

Vom 14. Januar 1969 (Fn 1)

§ 1

Die Gemeinden Alfen, Kirchborchen und Nordborchen, Landkreis Paderborn, werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borchen.

§ 2

Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Alfen, Kirchborchen und Nordborchen vom 13. April 1967 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage (Fn 1)]

1. Rechtsverbindlich aufgestellte Bebauungspläne gelten - abweichend von § 3 - vorbehaltlich anderweitiger Festsetzung durch den Rat der Gemeinde Borchen unbefristet weiter.

2. § 5 findet keine Anwendung.

§ 3

Die Gemeinde Borchen wird dem Amtsgericht Paderborn zugeordnet.

§ 4

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen




Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 108.