Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)  mit Stand vom 16.3.2024

Normüberschrift

Gesetz
zur Neugliederung von Gemeinden
des Landkreises Halle

Vom 24. Juni 1969 (Fn 1)

§ 1

(1) Die Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen, Westbarthausen und Wichlinghausen, Amt Borgholzhausen, werden zu einer neuen amtsfreien Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde erhält den Namen Borgholzhausen und führt die Bezeichnung ,,Stadt".

(2) Das Amt Borgholzhausen wird aufgelöst. Rechtsnachfolgerin ist die Stadt Borgholzhausen.

§ 2

Die Gemeinden Ascheloh, Eggeberg und Gartnisch, Amt Halle, werden in die Stadt Halle (Westf.), Amt Halle, eingegliedert.

§ 3

(1) Der Gebietsänderungsvertrag zwischen den Gemeinden Barnhausen, Berghausen, Stadt Borgholzhausen, Casum, Cleve, Hamlingdorf, Holtfeld, Kleekamp, Oldendorf, Ostbarthausen, Westbarthausen, Wichlinghausen und dem Amt Borgholzhausen vom 21. Januar 1969 wird mit folgenden Maßgaben bestätigt: [Anlage 1 (Fn 1)]

1. § 2 Abs. 2 findet keine Anwendung,

2. in § 4 Abs. 3 entfallen die Worte ,,und die Ausübung bestehender Vorkaufsrechte".

(2) Die Gebietsänderungsverträge zwischen den Gemeinden

Ascheloh, Eggeberg, Gartnisch und der Stadt Halle [Anlage 2, 2 a, 2 b (Fn 1)]

vom 6. Februar 1969 werden mit der Maßgabe bestätigt, daß

1. Bauleitpläne nur übergeleitet werden, soweit es sich um rechtsverbindlich festgesetzte Bebauungspläne handelt,

2. die in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne der Gemeinde Gartnisch nur weitergeführt werden, wenn sie mit dem neuen Flächennutzungsplan der Stadt Halle im Einklang stehen und

3. die Stadt Halle nur insoweit verpflichtet ist, 15% ihres Haushaltsansatzes für Wegebaumaßnahmen zu Wegebauzwecken im Gebiet der Gemeinde Gartnisch zu verwenden, als dies mit einer sinnvollen Planung für den Gesamtraum zu vereinbaren ist.

§ 4

Der am 27. September 1964 gewählte Rat der Stadt Halle und die im Anschluß daran gewählte Amtsvertretung des Amtes Halle werden aufgelöst. § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung und § 2 der Amtsordnung in Verbindung mit § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung gelten entsprechend.

§ 5

Die Gemeinde Borgholzhausen wird dem Amtsgericht Halle zugeordnet.

§ 6

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1969 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen




Fußnoten:

Fn1

GV. NW. 1969 S. 404.