Historische SGV. NRW.
Aufgehoben durch Artikel 1 der VO zur Aufhebung der im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts NRW als obsolet erkannten Verordnungen (GV. NRW S. 364); in Kraft getreten am 30. April 2005.
Historisch:
Normüberschrift
Verordnung
über die Übertragung der Aufgaben
der unteren Bauaufsichtsbehörde
auf die Stadt Altena, Landkreis Lüdenscheid
Vom 28. Februar 1969 (Fn 1)
§ 1
§ 1
Auf Grund des § 77 Abs. 5 und des § 76 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 25. Juni 1962 (GV. NW. S. 373) (Fn 2) übertrage ich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde unter dem Vorbehalt des Widerrufs für das Gebiet der Stadt auf die Stadt Altena.
§ 2
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn 3).
Der Minister
für Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten
des Landes Nordrhein-Westfalen