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Umlagensatzung 2021 des ZV VRR Bekanntmachung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Umlagensatzung 2021 des ZV VRR

Bekanntmachung
des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Vom 9. März 2021

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Umlagensatzung 2021 mit Datum vom 17. Februar 2021 genehmigt.

Die Umlagensatzung und der nachfolgende Hinweis nach § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994, die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) geändert worden ist, werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn:

1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

2. diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

3. der Verbandsvorsteher hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet

oder

4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

9. März 2021

Vorsitzender der Verbandsversammlung

Guido G ö r t z

Die Umlagensatzung 2021 des ZV VRR steht auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter dem folgenden Link zur Verfügung:

https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/der_vrr/satzungen_richtlinien/Umlagensatzung_ZV_VRR_2021.pdf

MBl. NRW. 2021 S. 192.