Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 9.12.2024
Verbot von Vereinen Unabhängiger Wählerkreis Würzburg-Arbeitskreis für Wiedervereinigung und Volksgesundheit (UWK) Bek. d. Innenministers v. 1.8.1984 - IV A 3 – 222
Verbot von Vereinen
Unabhängiger Wählerkreis Würzburg-Arbeitskreis für Wiedervereinigung und
Volksgesundheit (UWK)
Bek. d. Innenministers
v. 1.8.1984 - IV A 3 – 222
Verfügung
1.
Es wird festgestellt, dass der „Unabhängige Wählerkreis Würzburg - Arbeitskreis
für Wiedervereinigung und Volksgesundheit" (UWK) eine Ersatzorganisation
der als unselbständige Nebenorganisation der „Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale
Aktivisten" (ANS/NA)verbotenen „Aktion Ausländerrückführung
-Volksbewegung gegen Überfremdung und Umweltzerstörung" (AAR) ist
2.
Der „Unabhängige Wählerkreis Würzburg - Arbeitskreis für Wiedervereinigung und
Volksgesundheit" ist verboten. Er wird aufgelöst
3.
Das Vermögen des „Unabhängigen Wählerkreises Würzburg - Arbeitskreis für
Wiedervereinigung und Volksgesundheit" wird beschlagnahmt und eingezogen.
Gegen
das Verbot wurde keine Klage erhoben. Es ist unanfechtbar.
Der
verfügende Teil des Verbots wird daher gemäß § 7 Abs. l des Vereinsgesetzes
nochmals bekannt gegeben.