Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 6.12.2024
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen Zu § 13 Abs. 2 und 3 LHO
Verwaltungsvorschriften
zur Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen
Zu § 13 Abs. 2 und 3 LHO
RdErl. d. Finanzministeriums - I C 2 -
0013 - 3.1
v. 25.7.2014
1
Das Bund/Länder-Gremium zur Standardisierung des
staatlichen Rechnungswesens nach § 49a HGrG hat den harmonisierten
Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen als Standard beschlossen, der bei Bund
und Ländern zur Entfaltung der Rechtswirkung durch Verwaltungsvorschriften
umzusetzen ist.
Aufgrund der dem Finanzministerium durch § 5 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 26. April 1999 (SGV. NRW. 630), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 636/SGV NRW 630) erteilten Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung werden nach Anhörung des Landesrechnungshofs die nachstehend abgedruckten Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (I. Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan und II. Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen/ZH-GPl) bekanntgegeben.
2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2.1
Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Die
Vorschriften sind erstmals bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2016 anzuwenden.
2.2
Die mit Runderlass des Finanzministeriums vom 27. Juni 2003 (SMBl. NRW. 631)
bekanntgegebenen und zuletzt mit Runderlass vom 8. Oktober 2012 (MBl. NRW. 2012
S. 674/SMBl. NRW. 631) geänderten Verwaltungsvorschriften zur
Haushaltssystematik, zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14
Abs. 2 LHO, gelten letztmalig für die Aufstellung, die Ausführung und die
Rechnungslegung des Haushaltsplans 2015. Sie treten mit Ablauf des
Haushaltsjahres 2016 außer Kraft.
I.
Allgemeine Vorschriften zum Gruppierungsplan
1
Gliederung
Der Gruppierungsplan gliedert sich für Bund und Länder übereinstimmend in
Hauptgruppen
- Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl,
Obergruppen - Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl,
Gruppen - Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl.
Die Hauptgruppen beginnen mit der Ziffer 0, die Obergruppen mit der Ziffer 1. Durch Zuordnungshinweise werden die Gliederungseinheiten erläutert.
Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem Gruppierungsplan orientiert sich in erster Linie an Kriterien der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Eine konsequente Anwendung ist notwendig für die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.
2
Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben
Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Arten zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
3
Begriffsbestimmungen
3.1
Übertragungsleistungen, Zuweisungen und Zuschüsse
Übertragungsleistungen sind insbesondere Zinseinnahmen und -ausgaben, Darlehensrückflüsse, Gewährung von Darlehen, Tilgungsausgaben, Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme. Keine Übertragungsleistungen sind Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.
Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen. Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen, insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.
3.2
Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs
Einnahmen:
Obergruppen/Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88
Zum öffentlichen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans gehören:
1.
die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden/ Gemeindeverbände,
2. die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit
unternehmerischer Aufgabenstellung (Sondervermögen mit unternehmerischer
Aufgabenstellung vgl. Nr. 3.3),
3. die Sozialversicherungsträger: z.B. Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung, der
sozialen Pflegeversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit (öffentliche
Zusatzversorgungskassen, wie z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen, vgl. Nr. 3.3),
4. die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale
Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale
Gebietskörperschaft (Gemeinde oder Gemeindeverband) zum Mitglied haben.
3.3
Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im
Inland
Einnahmen:
Obergruppen/Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen/Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89
Zum sonstigen Bereich im Sinne des Gruppierungsplans zählen im Inland die natürlichen Personen, die privaten Einrichtungen, die öffentlichen Einrichtungen, soweit sie nicht unter Nummer 3.2 aufgeführt sind, sowie die privaten und öffentlichen Unternehmen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, so kann eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen. So sind z.B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden, den Unternehmen zuzuordnen.
Zu den Unternehmen zählen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren bzw. erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u.a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.
Öffentliche Unternehmen sind:
-
Eigene Betriebe des Bundes und der Länder im Sinne des § 26 BHO/LHO,
- Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener
Wirtschafts- und Rechnungsführung,
- Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen
Rechts,
- Unternehmen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und
Gemeinden/ Gemeindeverbände überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital
(Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding)
beteiligt sind.
Öffentliche Einrichtungen sind:
-
juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht unter Nr. 3.2
genannt), die keine Unternehmen sind,
- juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische
Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden/Gemeindeverbände überwiegend,
d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar
oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind,
- juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und
Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche
Hand aufgrund der Satzung o. ä. beherrschenden Einfluss ausübt.
3.4
Zahlungen zwischen Inland und Ausland
Einnahmen:
Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34
Ausgaben: Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89
Für
die Behandlung von Zahlungen vom und an das Ausland ist in der Regel von dem
Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen von und an
Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder
an das Ausland in Betracht kommen, z.B.
- Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im
Ausland durch Vermittlung von Banken
- Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von
Unternehmen im Ausland,
- Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende
Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z.B. Wiedergutmachungsleistungen,
Zahlungen aus Lieferungsverträgen.
Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.
3.5
Wertgrenzen
3.5.1
Die für die Beschaffung von beweglichen Sachen geltenden Wertgrenzen für den
Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf)
ergeben sich aus den Zuordnungshinweisen im Gruppierungsplan. Die dort
genannten Beträge verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.
3.5.2
Für Baumaßnahmen können sich Wertgrenzen aus besonderen Bestimmungen, z.B.
baufachlichen Bestimmungen ergeben.
II.
Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen (ZH-GPl)
0 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel
01 Gemeinschaftssteuern und Gewerbesteuerumlage
011 Lohnsteuer
012 Veranlagte Einkommensteuer
013 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge)
014 Körperschaftsteuer
015 Umsatzsteuer
016 Einfuhrumsatzsteuer
017 Gewerbesteuerumlage
018
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Einnahmen
aus dem bis 31. Dezember 2008 geltenden Zinsabschlag.
Einnahmen aus der ab 1. Januar 2009 geltenden Kapitalertragsteuer im Sinne des § 43 Abs. 1 S. 1 Nummern 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912).
02 EU-Eigenmittel (nur Bund)
03 / 04 Bundessteuern
05 / 06 Landessteuern
051 Vermögensteuer
052 Erbschaftsteuer
053 Grunderwerbsteuer
055 Totalisatorsteuer
056 Andere Rennwettsteuern
057 Lotteriesteuer
058 Sportwettensteuer
059 Feuerschutzsteuer
061 Biersteuer
069 Sonstige Landessteuern
07 / 08 Gemeindesteuern (nur Stadtstaaten)
09 Steuerähnliche Abgaben
092 Münzeinnahmen (nur Bund)
093 Abgaben von Spielbanken
099 Sonstige steuerähnliche Abgaben
1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.
11 Verwaltungseinnahmen
111 Gebühren, sonstige Entgelte
Gebühren und Auslagen aller Art, die in Gesetzen, Verordnungen, Gebührenordnungen, Satzungen usw. für Leistungen der Verwaltung und der Gerichte festgelegt sind (soweit nicht Gruppe 112)
Tarifliche und gebührenartige Entgelte, die auf abgabenrechtlichen Vorschriften beruhen, einschließlich Benutzungsgebühren und -entgelte für die Inanspruchnahme von Anstalten und Einrichtungen
Beiträge im Sinne des Abgabenrechts (soweit nicht Gruppe 341)
Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)
112 Geldstrafen, Geldbußen und Zwangsgelder (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten)
Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder, Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw.
119 Sonstige Verwaltungseinnahmen
Einnahmen aus Veröffentlichungen, Verkauf und Vertrieb amtlicher Drucksachen, Ausschreibungsunterlagen usw.
Ersatzleistungen und andere Entschädigungen aus Versicherungsverträgen und von Privaten für Schäden
Stundungs- und Verzugszinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge (nur soweit die Buchung zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist)
Einnahmen aus Aufträgen Dritter
Zugunsten der Staatskasse eingezogene Vermögenswerte
Einnahmen aus der Verwertung von Pfändern
Einnahmen aus dem Verkauf von Altmaterial und Abfällen sowie Fundsachen
Einnahmen aus Untersuchungen, Vorträgen, Gutachten, Beratungen und aus anderen Inanspruchnahmen der Verwaltung
Einnahmen aus dem Verfall von Kautionsbeträgen
Einnahmen aus Regressen
Vertragsstrafen (soweit nicht bei der Hauptforderung)
Einnahmen aus Erbschaften, Anfall eines Vereinsvermögens (§ 46 BGB) und Stiftungsvermögens (§ 88 BGB)
Haftungsentschädigungen
Rückzahlungen
aufgrund von Prüfungsbemerkungen des Rechnungshofes
Rückzahlung überzahlter Beträge, Frachterstattungen
Kostenbeiträge für private Benutzung amtlicher Fernsprechanschlüsse sowie verwaltungseigener Geräte, Fahrzeuge usw.
Ablieferungen aus Nebenbeschäftigungen und von Tantiemen der Bediensteten, Honorarabgaben
Sonstige Verwaltungseinnahmen von geringerer Bedeutung, die nach ihrer Zweckbestimmung keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können oder für die im entsprechenden Haushaltskapitel kein Titel ausgebracht ist
Erstattungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 56 Abs. 2a BAföG, sofern nicht bei Gruppe 671
12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
Als
wirtschaftliche Tätigkeit des Bundes und der Länder ist im Sinne dieser
Obergruppe zu verstehen:
- Betrieb eigener Wirtschaftsunternehmen in verschiedenen Rechtsformen
- Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen
- Erzeugung und Erwirtschaftung von Gütern für den Eigenbedarf und für den
Verkauf an Dritte in Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und
Einrichtungen
121 Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen
Ablieferungen
eigener Unternehmen des Bundes und der Länder ohne Rücksicht auf die Rechtsform
sowie aus Beteiligungen an Unternehmen, und zwar
- Dividenden, Gewinnanteile, Gewinnbeteiligungen, Gewinn- und
Überschussablieferungen
(Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen.)
122 Konzessionsabgaben
Vertragsmäßige,
periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen für die
Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am öffentlichen Eigentum,
z.B. aus Bergbaukonzessionen (Fördererlöse und -abgaben für Erdöl, Erdgas,
Kalisalz, Eisenerz usw.) von kommunalen Versorgungs- und Verkehrsunternehmen
123 Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto
Gewinnablieferungen/Reinerträge aus den staatlichen Wetten und Lotterien, z.B. Zahlenlotto, Fußballtoto, Spiel 77 und Losbrieflotterie
124 Mieten und Pachten
Einnahmen
aus Vermietung, Verpachtung, Bestellung von Erbbaurechten und sonstiger Nutzung
von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Anlagen und Geräten, z.B.
- Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und andere Abgabenanteile
- Pachteinnahmen für Parkplätze, Garagen, Tankanlagen, Marktplätze und
Ausstellungsgelände
- Pachteinnahmen für verwaltungseigene Kantinen
- Jagd- und Fischereipacht
125 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit
Verkauf
von erwirtschafteten Gütern und Diensten in Wirtschaftsunternehmen sowie in
Betriebszweigen der Verwaltung, der Anstalten und Einrichtungen,
z.B. Einnahmen aus Holzverkäufen und andere Einnahmen aus der Bewirtschaftung
der Forsten
Verkauf von Erzeugnissen der Versuchsgüter, Versuchsfelder und anderer Einrichtungen sowie von Erzeugnissen der Werkstättenbetriebe / Arbeitsbetriebe
Einnahmen aus Jagd und Fischerei
Einnahmen aus sonstigen Betriebszweigen, z.B. Einnahmen aus Vermessungsarbeiten, kartographischen Arbeiten, Verkauf von Karten, Katalogen
Einnahmen aus der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
Verkauf von Material durch Bauhöfe und Materiallager an Dritte
129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen)
frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können
13 Einnahmen aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen
131 Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen
Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z.B. Gebäuden, Bauwerken zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechten)
132 Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Soweit nicht bei Gruppen 119 und 125
133 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
Einnahmen aus der Veräußerung von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen
Einnahmen aus der Herabsetzung des Kapitals oder der Abwicklung von Unternehmen
Verwendung von Kapitalbeständen
Rückzahlung von Betriebsmitteln
Einnahmen aus dem Verkauf von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
134 Kapitalrückzahlungen
14 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen
Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
141 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland
146 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland
15 Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich
Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
151 Zinseinnahmen vom Bund
152 Zinseinnahmen von Ländern
153 Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
154 Zinseinnahmen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
156 Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
157 Zinseinnahmen von Zweckverbänden
16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen
161 Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland
Zinsen von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten für Darlehen
Zinsen
von Wertpapieren, aus Rücklagenbeständen, Stiftungsvermögen
z.B. Zinseinnahmen aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG
166 Zinseinnahmen aus dem Ausland
17 Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
171 Darlehensrückflüsse vom Bund
172 Darlehensrückflüsse von Ländern
173 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden
174 Darlehensrückflüsse von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
176 Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
177 Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden
18 Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen
181 Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
182 Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland
Darlehensrückflüsse von z.B. Verbänden, privaten Unternehmen und privaten Haushalten im Inland
z.B. Darlehensrückflüsse aufgrund von Rückzahlungen von Darlehen gemäß BAföG
186 Darlehensrückflüsse aus dem Ausland
2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen
Zur Abgrenzung von Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 3.1 der Allgemeinen Vorschriften
(Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3)
21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften
211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund
z.B. Zuweisungen des Bundes für finanzschwache Länder
212 Allgemeine Zuweisungen von Ländern
z.B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
213 Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
z.B. Landesumlagen
214 Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
216 Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
217 Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden
22 Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zuweisungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen
221 Schuldendiensthilfen vom Bund
222 Schuldendiensthilfen von Ländern
223 Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
224 Schuldendiensthilfen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
226 Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
227 Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden
23 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zweckgebundene Zuweisungen als Beteiligung an Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung von originären Aufgaben der einzelnen Bereiche
Leistungen, die im Rahmen der Lastenverteilung von einer Körperschaft des öffentlichen Bereichs voll oder teilweise zu tragen und an einen vorläufigen oder mit der Aufgabenerfüllung beauftragten Träger zu erstatten sind
Gesetzlich oder durch Verwaltungsabkommen geregelte Erstattungen von Verwaltungsausgaben innerhalb des öffentlichen Bereichs
231 Sonstige Zuweisungen vom Bund
z.B.
Erstattung
- von Ausgaben für die Bundestags- und Europawahl
- von Kriegsfolgenhilfeleistungen
- des Anteils des Bundes an den Miet- und Lastenbeihilfen
- des Anteils des Bundes am Wohngeld
- von Ausgaben für die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
usw.
- von Ausgaben für statistische Erhebungen
z.B. Anteil des Bundes an den Zuschüssen an Schülerinnen und Schüler sowie
Studierende gemäß BAföG
232 Sonstige Zuweisungen von Ländern
z.B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
233 Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
234 Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
235 Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
236 Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
237 Sonstige Zuweisungen von Zweckverbänden
26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen
Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
261 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland
z.B.
Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
- Banken und Versicherungen
- Stiftungen und Fonds
- Religionsgemeinschaften für die Erhebung der Kirchensteuer
266 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
27 Zuschüsse von der EU
271 Erstattungen von der EU
272 Sonstige Zuschüsse von der EU
28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen
281 Sonstige Erstattungen aus dem Inland
282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland
z.B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden
286 Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen
287 Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen
29 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69
291 Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
292 Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen
293 Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen
297 Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
298 Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
299 Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen
Schuldenaufnahmen:
- Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite sind mit dem Nominalbetrag,
Diskontpapiere sind mit dem abgezinsten Betrag zu veranschlagen
- Disagio- und Geldbeschaffungskosten und Kosten zur Optimierung der
Kreditkonditionen sind den entsprechenden Ausgabearten zuzuordnen
Zuweisungen
und Zuschüsse für Investitionen:
- Einnahmen, die zur Finanzierung der bei den Hauptgruppen 7 und 8
nachzuweisenden Investitionsausgaben bestimmt sind
Besondere
Finanzierungseinnahmen sind:
- Entnahmen aus Rücklagen und anderen Vermögensbeständen (Fonds, Stöcke usw.)
- Übertragene Überschüsse aus Vorjahren
- Zum Ausgleich des Haushalts veranschlagte Mehr- und Mindereinnahmen
- Haushaltstechnische Verrechnungen
31 Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen
311 Schuldenaufnahmen beim Bund
312 Schuldenaufnahmen bei Ländern
313 Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden
314 Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
317 Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden
32 Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt
Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen.
321 Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
322 Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit
325 Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt
326 Schuldenaufnahmen im Ausland
33 Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
331 Zuweisungen für Investitionen vom Bund
332 Zuweisungen für Investitionen von Ländern
333 Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
334 Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
336 Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit
337 Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden
34 Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen
341 Beiträge
Beiträge Dritter - sonstige Körperschaften, Verbände, Vereine u. dgl., private und öffentliche Unternehmen, private Haushalte - zu gemeinsam finanzierten einzelnen Investitionsvorhaben
Beiträge von Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden zur Deckung der Kosten für die Herstellung von Anlagen, die durch das öffentliche Interesse erforderlich werden, z.B. Anliegerbeiträge, Beiträge zu Straßenkosten u.ä.
342 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland
z.B. Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Länder für den Anteil des Bundes an der Darlehensförderung gemäß BAföG
346 Zuschüsse für Investitionen von der EU
347 Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU)
35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken
Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände/-bestandteile mit besonderen Zweckbestimmungen
352 Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage
355 Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage
356 Entnahmen aus Fonds und Stöcken
359 Sonstige Entnahmen aus Rücklagen
z.B. Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage, der allgemeinen Rücklage, der Schuldendienstrücklage sowie der Bürgschaftssicherungsrücklage
36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre
Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen
37 Globale Mehr- und Mindereinnahmen
371 Globale Mehreinnahmen
Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
372 Globale Mindereinnahmen
Vorsorgliche Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden
38 Haushaltstechnische Verrechnungen
Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen i.d.R. den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen
381 Verrechnungen zwischen Kapiteln
Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben)
382 Durchlaufende Posten
Durchlaufende Posten sind im Allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt, z.B. Durchlaufspenden
384 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
385 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
386 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen
4 Personalausgaben
Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen
Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für Käufe von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder anderen Vertragsformen, z.B. Honorare an Sachverständige
41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige
411 Aufwendungen für Abgeordnete
Ausgaben
für Aufwendungen der Präsidentinnen, Präsidenten, Vizepräsidentinnen,
Vizepräsidenten, Abgeordneten und Mitglieder des Bundestages, Bundesrates, des
Landtages, der Bürgerschaft und des Abgeordnetenhauses, z.B.
Aufwandsentschädigungen, Grundentschädigungen, Diäten
Versicherungen
Pauschalierte Reisekosten
Sonstige Reisekosten, Sitzungsgelder, Erstattung barer Auslagen
412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige
Entschädigungen
für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst, z.B.
- Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beamtinnen, Beamten, Richterinnen,
Richter und Wahlvorstände
- Ausgaben für Beiräte (einschließlich Reisekosten), soweit nicht Gruppe 526
- Ausgaben für Mitglieder der Bezirksversammlungen, der
Bezirksverordnetenversammlungen sowie der Stadtverordnetenversammlung
- Aufwandsentschädigung an Deputierte
42 Bezüge und Nebenleistungen
421 Bezüge der Bundespräsidentin, des Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger
422 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
Grundgehalt
Familienzuschlag
Zuschüsse zum Grundgehalt
Altersteilzeitzuschlag
Zulagen
Vergütungen, z.B. für Mehrarbeit und Beamtinnen und Beamte im Vollstreckungsdienst
Auslandsdienstbezüge, Kaufkraftausgleich
Leistungsstufen, Leistungsprämien und -zulagen
Anwärterbezüge
Vermögenswirksame Leistungen
Sonderzuwendungen/-zahlungen
Aufwandsentschädigungen
Abfindungen und Übergangsgelder
Jubiläumszuwendungen (ohne Sachzuwendungen)
Ausgaben für die Nachversicherung für ausgeschiedene Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Schulbeihilfen
Sterbegelder an Hinterbliebene
Bekleidungsentschädigungen bei angeordneter Teilnahme an Manövern, Übungen, Katastropheneinsätzen u.ä.
423 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Wehrsold und Nebenleistungen der Wehrpflichtigen sowie Sold der Zivildienstleistenden (nur Bund)
424 Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
427 Beschäftigungsentgelte, Vergütungen, Honorare für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
Entgelt für Stellvertretung und Aushilfe
Vergütungen an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre
Vergütungen nach Heuertarifen
Vergütungen für nebenberuflich tätige Personen, die ihren Hauptberuf außerhalb der Staatsverwaltung ausüben
Honorare für Dozentinnen, Dozenten und Prüfungskräfte, und zwar auch dann, wenn es sich um Bedienstete der Gebietskörperschaften handelt, die an eigenen Einrichtungen nebenamtlich tätig sind
Honorare für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sachverständige, soweit nicht Gruppe 526
Vergütungen für Gastprofessuren, Lehraufträge und Vorträge
Vergütungen für nebenamtliche Leitung von Instituten
Vergütungen für nebenberuflich tätige Sportlehrerinnen und Sportlehrer
Vergütungen für Austauschlehrerinnen und Austauschlehrer
Vergütungen für Pfarrerinnen und Pfarrer als Religionslehrerinnen und Religionslehrer
428 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte)
Tarifliche, übertarifliche und außertarifliche Entgelte
Aufstockungsbeträge/ -leistungen nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit
Vermögenswirksame Leistungen
Sozialversicherungsbeiträge, -zuschüsse sowie -zulagen des Arbeitgebers
Umlagen, Beiträge und Sanierungsgelder zur zusätzlichen/betrieblichen Altersversorgung (zuzüglich pauschaler Lohnsteuer)
Abfindungen
Aufwandsentschädigungen
Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden
Leistungsentgelte, -prämien und -zulagen
Strukturausgleiche
Persönliche Zulagen
Zeitzuschläge und Schichtzulagen
Erschwerniszuschläge
Sonderzuwendungen/-zahlungen
Jubiläumszuwendungen/-gelder
Schulbeihilfen
Sterbegelder an die Hinterbliebenen
429 Nicht aufteilbare Personalausgaben
Zusammenfassung von Personalausgaben, die nicht auf die Gruppen 421 bis 428 aufgeteilt werden können
43 Versorgungsbezüge und dgl.
431 Versorgungsbezüge der Bundespräsidentinnen, der Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerinnen, der Bundeskanzler, der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten, der Bürgermeisterinnen, der Bürgermeister, der Ministerinnen, der Minister, der Senatorinnen, der Senatoren, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen, Parlamentarischen Staatssekretäre und sonstiger Amtsträgerinnen und Amtsträger
432 Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter
Wartegelder, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge, Emeritierungsbezüge, Unterhaltsbeiträge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter nach dem Beamtenrecht
433 Versorgungsbezüge der Soldatinnen und Soldaten (nur Bund)
434 Zuführung an die Versorgungsrücklage
Zuführungen an die Sondervermögen nach § 14a Bundesbesoldungsgesetz bzw. den entsprechenden Gesetzen der Länder aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Versorgungsrücklage
437 Versorgungsbezüge nach G 131
438 Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung nach dem Zusatzversorgungsrecht
Widerrufliche Renten an ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
439 Sonstige Versorgungsbezüge und dgl.
Alle Versorgungsleistungen, die nicht unter den Gruppen 431 - 438 veranschlagt sind
44 Beihilfen, Unterstützungen, Fürsorgeleistungen und dgl.
441 Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Amtsträgerinnen, Amtsträger und andere Kräfte, die in einem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehen, aufgrund der Beihilfevorschriften, der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 31 des Soldatengesetzes und der Tarifverträge
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
443 Fürsorgeleistungen und Unterstützungen
Unfallfürsorge für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Soldatinnen, Soldaten und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger, Tarifbeschäftigte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Hinterbliebene
Fürsorgeleistungen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
Ergänzende Fürsorgeleistungen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter
Ausgaben für Reihenuntersuchungen und Schutzimpfungen
Heilfürsorge
Einmalige und laufende Unterstützungen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene usw. nach den Unterstützungsgrundsätzen
Ausgaben für die Inanspruchnahme von überbetrieblichen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Diensten sowie von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Leistungen des Arbeitgebers bei Beschäftigung im Ausland nach § 17 SGB V
446 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dgl.
Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Beihilfevorschriften
Sozialversicherungsbeiträge für Pflegepersonen im Bereich der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
45 Sonstige personalbezogene Ausgaben
451 Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen
452 Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst)
z.B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich
453 Trennungsgeld oder -entschädigung, Umzugskostenvergütungen
Trennungsgeld/ -entschädigung bei Versetzungen und Abordnungen nach der Trennungsgeldverordnung / Trennungsgeldentschädigungsverordnung
Mietbeiträge an Bedienstete mit Anspruch auf Trennungsgeld/ -entschädigung
Umzugskostenvergütungen nach dem Umzugskostengesetz und Ausführungsverordnungen
459 Sonstige personalbezogene Ausgaben
Vergütungen für Mehrleistungen, z.B. im Abfertigungsdienst
Aufwandsentschädigungen (soweit nicht Bestandteil der Bezüge), z.B. für Erprobungs-, Versuchs- und Vermessungsflüge
Verlustentschädigung
Vergütung für Arbeitnehmererfindungen
Prämien im Rahmen des Vorschlagswesens/Ideenwettbewerb und für besondere Leistungen
46 Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben
461 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
462 Globale Minderausgaben für Personalausgaben
5 Sächliche Verwaltungsausgaben, militärische Beschaffungen usw., Ausgaben für den Schuldendienst
Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8
51 bis 54 Sächliche Verwaltungsausgaben
511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel einschl. Verbrauchsgegenstände
Fahrgelder (soweit nicht Gruppen 525 und 527)
Ausgaben für Transport, Fracht und Lagerung, bei Beschaffungen fallen jedoch die entsprechenden Ausgaben den jeweiligen Beschaffungstiteln zur Last
Druckerzeugnisse auch in digitaler Form, Druck- und Buchbinderarbeiten (soweit nicht Gruppen 523 oder 525)
Codekarten, Dienstausweise, Parkausweise
Entgelte für Post- und Kommunikationsdienstleistungen, Rundfunkgebühren, Ausgaben für die Verlegung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen
Erwerb
von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Tieren
- Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall
(je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen über
5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall sowie Beschaffung
von Fahrzeugen vgl. Hauptgruppe 8/Obergruppe 81
Hierzu gehören z.B.:
- Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
- Informationstechnik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen),
Büromaschinen, eigene Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
- Ärztliche Instrumente; Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
- Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
- Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Unterhaltung (einschl. Wartung) von beweglichen Sachen, soweit nicht Haltung von Fahrzeugen; siehe Gruppe 514
(die Haltung von Tieren ist bei den Gruppen 531 bis 546 nachzuweisen)
514 Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl.
Verbrauchsmittel
sind Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, der
Bewirtschaftung der Grundstücke, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur
Verarbeitung benötigt werden. Sie haben in der Regel eine beschränkte
Lebensdauer oder können unter bestimmten Bedingungen als Vorräte zum späteren
Verbrauch gelagert werden. Hierzu gehören insbesondere:
- Lebensmittel (Krankenverpflegung usw.) - Futtermittel - Düngemittel - Saat-
und Pflanzgut
- Arzneimittel, Verbandstoffe, sonstiges Sanitätsverbrauchsmaterial
- Chemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstiges Verbrauchsmaterial für
Laboratorien
- Rohmaterial zur Verarbeitung in Werkstätten usw., Material für Bauhöfe,
Holzhöfe, Baumateriallager
Haltung von Fahrzeugen und dgl.: Kraftstoffe, Schmierstoffe, Instandsetzungen, Nachrüstungen
Erwerb und Haltung von Fahrrädern
Dienst-
und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände (einschließlich
Zuschüsse)
- Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den
Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf);
Beschaffungen über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Gruppe 812
Hierzu gehören auch:
- Einkleidungsbeihilfen und Dienstbekleidungszuschüsse
- Kleidergeld
- Abnutzungsentschädigungen
517 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Ausgaben im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Grundstücke, Gebäude und Räume
Ausgaben für Energie (Heizung, Strom, Gas), Ausgaben für Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen
Versicherung, Steuern und Abgaben
Ausgaben für Bewachung
sonstige Ausgaben für die Bewirtschaftung
518 Mieten und Pachten
Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke, Garagen, Stellplätze
Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte
Ausgaben für Leasingraten (Ausgaben nach Ausübung der Erwerbsoption sind unter Beachtung der Wertgrenzen in den Hauptgruppen 5 oder 8 nachzuweisen)
Erbbauzinsen
519 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Laufende
Unterhaltung
- der verwaltungseigenen sowie der gemieteten und gepachteten Gebäude,
Grundstücke, Außenanlagen und sonstigen Anlagen einschließlich des Zubehörs;
hierzu gehören auch Straßen und Wege auf den vorgenannten Grundstücken oder
aufgrund von Anliegerverpflichtungen.
Laufende Unterhaltung sind Maßnahmen, die keine erhebliche Veränderung der
Grundstücke und Gebäude in ihrem Bestand zur Folge haben.
Ersatz
und Ergänzung des Zubehörs
- Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den
Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen
über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl.
Hauptgruppen 7 und 8
520 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten
521 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen, Grünanlagen, Wäldern, Brücken, Wasserstraßen, Dämmen, Deichbauten einschließlich Betrieb und Unterhaltung der vorhandenen Anlagen und Geräte (laufende Unterhaltung von Straßen, Wegen usw. innerhalb von Liegenschaften, bei Gruppe 519)
Ausgaben, die eine Vermehrung des Bestandes der vorhandenen Anlagen, Maschinen und Geräte oder eine Verbesserung oder Änderung des bisherigen Zustandes zum Ziel haben, bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für Beschaffungen im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall vgl. Hauptgruppen 7 und 8
Grunderwerb ist unabhängig von der Höhe der Ausgaben bei den Hauptgruppen 7 und 8 nachzuweisen (beim Bund grundsätzlich bei der Obergruppe 82)
Material für die Unterhaltung, z.B. Pflaster- und Schottermaterial
Ausgaben für Schneeräumen und Streuen (soweit nicht Gruppe 517)
523 Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
Erwerb von Kunst- und Sammlungsgegenständen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) im Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Ausgaben über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) vgl. Hauptgruppe 8
Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form, für Museen und Bibliotheken
525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel
Ausgaben
für die Aus- und Fortbildung von Bediensteten (einschließlich
Sprachausbildung),
z.B. Ausbildungs-, Fortbildungs- und Schulungslehrgänge für Verwaltungsangehörige,
Arbeitsgemeinschaften und Einführungskurse, Ausgaben für Reisen, Fahrgelder u.
dgl. sowie Ausbildungsbeihilfen für die Teilnahme an
Fortbildungsveranstaltungen
Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten für Verwaltungsangehörige
Honorare für Lehrkräfte
Lehr-
und Lernmittel, z.B.
- Ausbildungs-, Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterial
- Lehrbücher und Fachzeitschriften, Ausbildungsvorschriften
- Lehrfilme und Bildmaterial
- Lernmittel für Schülerinnen und Schüler
526 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben
Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen
Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder und Ersatz von Auslagen einschließlich Ausgaben für Reisen
Preise bei Gutachterwettbewerben
Gerichts-, Anwalts-, Notariats- und Gerichtsvollzieherkosten, Stempelgebühren, Erstattung barer Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner und dgl. Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z.B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82).
527 Dienstreisen
529 Verfügungsmittel
Zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen
531 bis 546 Sonstiges
Alle
übrigen sächlichen Verwaltungsausgaben, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht
eindeutig den Gruppen 511 bis 529 zugeordnet werden können, z.B. Ausgaben für
- Öffentlichkeitsarbeit
- Besichtigungen (soweit nicht Gruppe 525)
- Staatsbesuche im Ausland
- ausländische Staatsbesuche
- die Betreuung von Delegationen und Besuchergruppen
- Orden und Ehrenzeichen
- Bewachung (soweit nicht Gruppe 517)
- Fahndung
- Haltung von Tieren
- Ausgaben im Verkehr mit Gewährspersonen (Belohnungen)
- Bergungen, z.B. Beseitigung von Schiffswracks
- Abbrüche
- Entschädigungs- und Ersatzleistungen geringeren Umfanges, die als sächliche
Verwaltungsausgaben behandelt werden (im Übrigen siehe Gruppe 681)
- Steuern, Abgaben und Versicherungen (soweit nicht bei Gruppen 514 und 517)
- Herstellung von Datenträgern
- Geldbeschaffung, z.B. Provisionen, Ausgaben für Sachkosten wie
Papierherstellung, Druck, Inserate, Zeichnungsformulare, Schuldurkunden
- Bankgebühren und dgl.
- Prägung von Münzen (Münzwesen)
- Hafengebühren, Kanalabgaben, Lotsengelder, Schifffahrtsgebühren
- Umzug und Verlegung von Dienststellen
- Fracht und Transport (soweit nicht bei Beschaffungen bei den jeweiligen
Beschaffungstiteln oder bei Gruppe 511)
- Messen und Ausstellungen
- Wertprüfungen, Qualitätsuntersuchungen
- Arbeiten im Auftrage Dritter
- Überführungen und Beerdigungen
- Kranzspenden, Nachrufe
- Veröffentlichungen, Bekanntmachungen und Inserate, soweit nicht Gruppe 459
- Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrecht
- Schulkinderspeisung
- Sächliche Verwaltungsausgaben für Ausbildung, Prüfung und Fortbildung
Außenstehender
- Mitgliedsbeiträge, soweit nicht Obergruppe 68
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern die Buchung bei dem zuständigen Titel nicht möglich ist
531 Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation
Druckschriften für die Öffentlichkeitsarbeit des Landtags, der Regierung, der Behörden usw.
Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial
Ausgaben für Veröffentlichungen, Ausgaben für staatspolitische Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit in Wort, Bild und Ton, Publikationen und Plakate
sonstige Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit, statistische Berichte und ähnliche Veröffentlichungen
Veröffentlichung von Forschungs-, Versuchs- und Arbeitsergebnissen
532 Auslagen in Rechtssachen
Entschädigungen an Zeugen und Sachverständige
Gebühren und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Prozesskostenhilfesachen und der Verteidigerinnen und Verteidiger
Reisekosten und sonstige Auslagen
534 Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit
535 Ausgaben für Zwecke des Vermessungs- und Katasterwesens
536 Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gefangenenbeförderung und -vorführung, Waffenwesen, Bekämpfung staats- und verfassungsfeindlicher Umtriebe
Ausgaben für Abschiebung und Gewahrsam
Maßnahmen auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung, Verkehrssicherheits- und Verkehrserziehungsmaßnahmen
Maßnahmen des Landes in Katastrophenfällen (Hochwasser usw.)
Bergaufsicht, Brandschutz
Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsflughäfen
537 Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten)
Architektenwettbewerbe
Förderung raumwissenschaftlicher Arbeiten, Landesverkehrsplanung
Gutachtertätigkeit
wasserwirtschaftliche Planungsarbeiten und Versuche auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft
Bodenforschungsaufgaben
538 Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte)
Vergabe von Aufträgen zur Datenerfassung im Rahmen des Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung und zur Entwicklung von Programmen und Systemlösungen
Ausgaben der Vorbereitung zur Einführung und Überprüfung der elektronischen Datenverarbeitung
539 Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten
Durchführung von Schulfeiern und -sportfesten, Bundesjugendspiele
kulturelle Veranstaltungen (Hochschul- und Bildungswoche)
Lehrgänge und -ausflüge, Ausgaben der Schülervertretung
Vergabe von Preisen und Urkunden
Ausgaben des zentralen Bewerbungs- und Zuteilungsverfahrens für Studienanfänger, Schüleraustausch
Ausgaben für Schulversuche und Reformmaßnahmen im Bildungswesen
541 Ausgaben für Veranstaltungen und dgl.
Ausgaben für Ausstellungen, Wettbewerbe (soweit nicht Gruppe 537)
Ausgaben für die Durchführung von Landtags-Ausschusssitzungen
Ausgaben für die Einführung in die Arbeit des Parlaments
542 Ausgleichsabgaben
543 Ausgaben für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
546 Sonstige Verwaltungsausgaben (soweit nicht Gruppen 531 bis 545)
Umsatzsteuer für Betriebe gewerblicher Art des Landes
Umzug und Verlegung von Dienststellen
Ausgaben aus Anlass von Titelverwechslungen und aus Anlass der Rechnungsprüfung, sofern sie nicht bestimmungsgemäß bei einem anderen Titel zu buchen sind
Beiträge zu Unfallversicherungen
Unterhaltsrenten
Zahlung von Entschädigungen und sonstigen Leistungen aus Ansprüchen gegen das Land
Kassenfehlbeträge
Vorstellungsausgaben für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im öffentlichen Dienst stehen
Ausgaben des Geldverkehrs der Kassen und Zahlstellen
547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben
Zusammenfassung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können
548 Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können
549 Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben
Vorgesehene globale Einsparungen bei den sächlichen Verwaltungsausgaben
55 Militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (nur Bund)
56 Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Zu Obergruppen 56 und 57:
Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
561 Zinsausgaben an Bund
562 Zinsausgaben an Länder
563 Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
564 Zinsausgaben an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
567 Zinsausgaben an Zweckverbände
57 Zinsausgaben an Kreditmarkt
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56
571 Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
572 Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
573 Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)
575 Zinsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
hier auch: Disagio
576 Zinsausgaben an Ausland
58 Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse
Zu Obergruppen 58 und 59:
Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite
581 Tilgungsausgaben an Bund
582 Tilgungsausgaben an Länder
583 Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände
584 Tilgungsausgaben an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
587 Tilgungsausgaben an Zweckverbände
59 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58
591 Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
592 Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
593 Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen (nur Bund)
hier auch: Rückkauf von Ausgleichsforderungen
595 Tilgungsausgaben an sonstigen inländischen Kreditmarkt
hier auch: Kurzfristige Kursstützungsmaßnahmen
596 Tilgungsausgaben an Ausland
6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen
Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2
61 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21
611 Allgemeine Zuweisungen an Bund
612 Allgemeine Zuweisungen an Länder
z.B.
- Sonder- oder Ausgleichsüberweisungen des Bundes an finanzschwache Länder
- Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs
613 Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
z.B.
- Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs
- Schlüsselzuweisungen aus dem Steuerverbund
- Bedarfszuweisungen und Sonderzuweisungen (z.B. Ausgleichsstock)
- Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis
- Grundsteuerausfälle
- Amtsdotationen
- Überlassung des Aufkommens an Grunderwerbsteuer
- Zuweisungen des Kostenaufkommens der Landratsämter
- Familienleistungsausgleich
614 Allgemeine Zuweisungen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
616 Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
617 Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände
62 Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
621 Schuldendiensthilfen an Bund
622 Schuldendiensthilfen an Länder
623 Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände
624 Schuldendiensthilfen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
626 Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
627 Schuldendiensthilfen an Zweckverbände
63 Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23
631 Sonstige Zuweisungen an Bund
z.B.
- Anteilige Verwaltungskosten für die Wahrnehmung von Landesaufgaben durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
- Abführung der Ausgleichsabgaben der Milchwirtschaft
- Abführung der Bergmannsprämie
- Rückzahlung nicht verbrauchter Bundesmittel
- Erstattung von Aufwendungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (Wiedergutmachungsleistungen)
- Erstattung von Versorgungsbezügen
632 Sonstige Zuweisungen an Länder
z.B.
Zuweisungen
des Bundes
- zur allgemeinen Förderung der Wissenschaft und für wissenschaftliche
Einrichtungen
- zur Förderung der Landwirtschaft
- zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft
- zur Förderung des Verkehrs
- zur Förderung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gemäß BAföG
Erstattungen
des Bundes für
- Ausgaben für die Bundestagswahl
- Personal- und Sachausgaben der Verteidigungslastenverwaltung und der
Lastenausgleichsverwaltung
- die Wahrnehmung von Bundesbauaufgaben, Bauleitungskosten
- Kriegsfolgenhilfeleistungen
- den Anteil des Bundes am Wohngeld
- den Anteil an den Wiedergutmachungsleistungen
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- Versorgungslasten
Erstattungen für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen
633 Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände
z.B.
Zuweisungen
- für kulturelle Zwecke (Theater, Musik usw., Erwachsenenbildung)
- für soziale Maßnahmen, soweit nicht Erstattungen von Leistungen der
Sozialhilfe
- für Gastschulbeiträge
- zur Straßenunterhaltung
- für die Entwurfsbearbeitung (einschließlich Planung) und Bauaufsicht an
Bundesfern- und Landesstraßen
- zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe
- zur Förderung des Fremdenverkehrs
- zum Ausgleich von Sonderlasten durch die Zusammenführung von Arbeitslosen-
und Sozialhilfe
Erstattung
von Ausgaben
- für Leistungen der Sozialhilfe
- für die Schülerbeförderung
- für Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
- für Versorgungslasten
-
für öffentliche Wahlen
- nach SGB II (z.B. für Unterkunft und Heizung)
- für Anteile von Gemeinden an der Spielbankabgabe
634 Sonstige Zuweisungen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
636 Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
z.B.
Erstattung an Krankenkassen für Heil- und Krankenbehandlung für Kriegsversehrte
Verwaltungskostenerstattung
- an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- an die Bundesagentur für Arbeit
637 Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände
66 Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22
661 Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
662 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen
663 Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland
664 Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
666 Schuldendiensthilfen an Ausland
67 Erstattungen an sonstige Bereiche
671 Erstattungen an Inland
z.B. Erstattungen von Darlehensausfällen gemäß BAföG an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
676 Erstattungen an Ausland
68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche
681 Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen
z.B.
- Sozial- und
Jugendhilfeleistungen
Leistungen, die an die Begünstigten in bar oder durch Überweisung gezahlt
werden (Barleistungen). Als Barleistungen gelten auch Berechtigungsscheine.
Hierzu zählen nicht Leistungen an Anstalten oder Einrichtungen (für
Unterbringung, Pflege und Heilbehandlung) sowie sonstige Leistungen, die an den
Begünstigten nicht in bar oder durch Überweisung erfüllt werden, wie z.B.
vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe und Krankenversorgung, Hilfe für
werdende Mütter und Wöchnerinnen zur Pflege und Weiterführung des Haushalts;
ferner nicht die Erstattung von Leistungen zwischen den Trägern. Diese Vorgänge
sind den Obergruppen 63 und 67 zuzuordnen. Leistungen für die Unterbringung von
Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern in Anstalten sind der Gruppe 671
zuzuordnen.
- Kriegsopferrenten und sonstige Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (vgl. Erläuterungen zu den Sozialhilfeleistungen)
- Arbeitslosengeld II
- Unfallrenten
- Wohngeld, Miet- und Lastenzuschüsse nach dem Wohngeldgesetz
- Studienbeihilfen, Stipendien, Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen
- Fahrtkostenzuschüsse (Ausgaben zur Verbilligung der Fahrtkosten von Studierenden und Auszubildenden auch dann, wenn die Mittel aus abrechnungstechnischen Gründen unmittelbar an den Verkehrsbetrieb gezahlt werden)
- Wiedergutmachungsleistungen
-
Entschädigungen, Ersatzleistungen, Abfindungen, z.B.
- für Tierseuchenverluste
- für Sprengschäden
- für Übungsschäden
- an Unfallgeschädigte
- für Katastrophenschäden, Unwetterschäden usw.
- Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis
546 zuzuordnen
- Ehrengaben, Ehrensold
- Belohnungen, Prämien, Preise, Auszeichnungen
- Arbeitsentlohnungen/-entgelte und sonstige Zahlungen an Gefangene in Justizvollzugsanstalten
682 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht Gruppe 661)
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen. Laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen
z.B.
- Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung bestimmter schwerbehinderter Menschen
- Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen
- Umsatzsteuer-Rückvergütungen an eigene Betriebe im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug
-
Betriebszuschüsse, z.B. an
- Flughafengesellschaften
- Schifffahrts- und Hafenbetriebe
- Staatsbäder
Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, nicht hierher, sondern zu der Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse) (vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69). Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. nicht hier, sondern bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen um keine Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugutekommen, wie z.B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen u.ä., sind nicht in die Gruppen 682 und 683, sondern in Gruppe 686 einzuordnen.
683 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht Gruppe 662)
Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682
z.B.
- Preisausgleich, Prämien und Ähnliches im Bereich der Landwirtschaft
- Frachtbeihilfen
- Zuschüsse zur Sicherung des Steinkohleeinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft
684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen)
Zuschüsse
an Verbände, Vereine u.ä. Institutionen, die gleichzeitig folgende Bedingungen
erfüllen:
a) in der Regel ihre Leistungen für private Haushalte erbringen,
b) von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinnes
ausgerichtet sind,
c) sich überwiegend aus (Mitglieds-) Beiträgen, Spenden u.ä. freiwilligen
Zahlungen von privaten Haushalten sowie aus eigenen Vermögenserträgen
finanzieren und Zuschüsse aus dem öffentlichen Bereich erhalten.
Hierzu
gehören u.a.
- Verbände der freien Wohlfahrtspflege
- Arbeitnehmerverbände (Gewerkschaften)
- Religionsgemeinschaften
- Politische Parteien
- Sportverbände und -vereine
- Jugendverbände
- Flüchtlingsorganisationen
- Familienorganisationen
- Verbraucherverbände
(öffentliche Einrichtungen vgl. Gruppe 685; zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften)
685 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
686 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland
Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften)
Hierunter fallen insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem einzelnen Unternehmen zukommt (wie z.B. Messen und Ausstellungen).
Ferner sind hier zu veranschlagen die Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z.B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen)
687 Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688)
Beiträge
und sonstige Zuschüsse an Organisationen und Einrichtungen im Ausland, z.B.
- Einrichtungen der Vereinten Nationen
- Wissenschaftliche Verbände und Vereine
Sonstige
Zuschüsse an ausländische Staaten,
z.B. Leistungen aus Globalverträgen (Wiedergutmachung)
Geschäftsauslagen bei den Honorarkonsuln im Ausland
Devisenausgleichszahlungen
688 Abführung der Eigenmittel an die EU
69 Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen
Unter Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, werden solche Zuweisungen und Zuschüsse verstanden, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen. Als Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden zu verstehen. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet.
Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppen 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppen 88, 89) zu erhöhen.
Nach
der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht
für Investitionen, alle Zahlungen, die
- zur Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur beitragen, jedoch
keine Zuschüsse für Investitionen darstellen und/oder
- als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden an bestimmte
Bevölkerungsgruppen bzw. Institutionen gezahlt werden und/oder
- die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele haben.
691 Vermögensübertragungen an Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen
692 Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen
693 Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen
697 Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse
z.B.
- Abwrackprämien und -hilfen
- Stilllegungsprämien
- Hilfsmaßnahmen (Strukturmaßnahmen) im Bereich der Energiepolitik
- Zuschüsse zur Kapitalausstattung
698 Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse
z.B.
- Sparprämien
- Abfindungsgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus
- Leistungen nach dem Bundesrückerstattungsgesetz
- Leistungen nach dem Reparationsschädengesetz
- Ersatzleistungen für Vermögensschäden
- Hauptentschädigungszahlungen (Lastenausgleich)
- Altsparerentschädigung (Lastenausgleich)
- Währungsausgleich (Lastenausgleich)
699 Vermögensübertragungen an Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse
7 Baumaßnahmen
Eigene Baumaßnahmen, Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt
Baumaßnahmen des Hochbaues
Baumaßnahmen des Bauingenieurwesens
Baumaßnahmen des Wasserwesens
Baumaßnahmen des Eisenbahnwesens
Baumaßnahmen des Straßenbauwesens
Baumaßnahmen des Stadtbauwesens
Baumaßnahmen der Landespflege
Eingeschlossen
sind z.B.
- Rohbau und Ausbau, wie z.B. Innen- und Außenanstrich, Glaserarbeiten,
Tischlerarbeiten
- alle dauerhaften Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug
oder der Ingebrauchnahme installiert werden, z.B. Öfen, Herde, Zentralheizung,
Gasleitung, elektrische Anlagen
- alle dauerhaften und unbeweglichen Ausstattungen, die ein wesentlicher
Bestandteil dieser Bauten sind
- alle Baunebenkosten, wie Leistungen von Architekten und Ingenieuren,
Behördenleistungen, Grundsteinlegungen, Richtfeste usw.
711 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
712 bis 799 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall.
Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition.
Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518)
81 Erwerb von beweglichen Sachen
Bewegliche Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen
Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) - Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt - wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812).
811 Erwerb von Fahrzeugen
Beim
Erwerb von Fahrzeugen besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle
fertiggestellten Land- und Schienenfahrzeuge, z.B.
- Personenkraftwagen - Lastkraftwagen und Anhänger - Lokomotiven - Eisenbahn-
und Straßenbahnwagen - Spezialfahrzeuge für Polizei, Zoll, Bundespolizei -
Krafträder (Fahrräder vgl. Gruppe 514)
Wasserfahrzeuge,
z.B.
- Schiffe - Boote für Polizei, Bundespolizei - Lastkähne - Fähren
Luftfahrzeuge,
z.B.
- Propeller- und
Düsenflugzeuge - Ballone - Segelflugzeuge - Hubschrauber
812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5.000 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) für den Einzelfall vgl. Hauptgruppe 5
Zu
den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen
Gebrauchsgegenständen gehören z.B.
- Zimmerausstattungen für Räume in Dienstgebäuden, Wohnungen
- Informationstechnik (Hard- und Software einschl. Lizenzen), Büromaschinen,
Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte und -maschinen
- Ärztliche Instrumente, Operations-, Untersuchungs-, Messgeräte
- Geschirr, Wäsche und Kleidung in Anstalten und dgl.
- Werkzeuge, Waffen, Verkehrszeichen
Zu
den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B.
- Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken
- Dienstkleidung
813 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen
82 Erwerb von unbeweglichen Sachen
821 Grunderwerb
Ankauf von bebauten und unbebauten Grundstücken für verschiedene Zwecke
Kauf von sonstigen Anlagen (Forstgrundstücke, Pflanzungen, Obstgärten u.ä.)
Entschädigung für Landbeschaffung, Abfindungen, Renten für Abtretungen von Grundstücken
Ausgaben im Zusammenhang mit Grunderwerb wie z.B. Auflassung, Grundbucheintragung, Grundstückstaxen, Grunderwerbsteuer
823 Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb von privat vorfinanzierten unbeweglichen Sachen
z.B. Raten für den Erwerb von privat vorfinanzierten Straßen
83 Erwerb von Beteiligungen und dgl.
Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren
831 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Inland
836 Erwerb von Beteiligungen und dgl. im Ausland
z.B.
- Erhöhung des Kapitalanteils der Bundesrepublik Deutschland an der Weltbank
- Beteiligungen am Grundkapital der Internationalen Entwicklungsorganisation
85 Darlehen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
851 Darlehen an Bund
852 Darlehen an Länder
853 Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände
854 Darlehen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
856 Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
857 Darlehen an Zweckverbände
86 Darlehen an sonstige Bereiche
861 Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ und „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
862 Darlehen an private Unternehmen
863 Darlehen an Sonstige im Inland
z.B. Vergabe zinsloser Darlehen gemäß BAföG
866 Darlehen an Ausland
87 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen
88 Zuweisungen für Investitionen an öffentlichen Bereich
Zur Abgrenzung des „öffentlichen Bereichs“ vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
Zu Obergruppen 88 und 89:
Zuweisungen für Investitionen sind Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichem Vermögen und andere Investitionsausgaben im Sinne der Hauptgruppen 7 und 8.
881 Zuweisungen für Investitionen an Bund
882 Zuweisungen für Investitionen an Länder
z.B. Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien
883 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände
884 Zuweisungen für Investitionen an Sondervermögen
Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 3.2 der Allgemeinen Vorschriften
886 Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit
887 Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände
89 Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche
Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 88
891 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Unternehmen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
892 Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen
893 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland
z.B. Wohnungsbauprämien
894 Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen
Zur Abgrenzung der „öffentlichen Einrichtungen“ vgl. Nr. 3.3 der Allgemeinen Vorschriften
896 Zuschüsse für Investitionen an Ausland
9 Besondere Finanzierungsausgaben
91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke
Zuführungen an Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.)
912 Zuführungen an Betriebsmittelrücklage
915 Zuführungen an Konjunkturausgleichsrücklage
916 Zuführungen an Fonds und Stöcke
919 Sonstige Zuführungen an Rücklagen
z.B. Zuführungen an die Ausgleichsrücklage, allgemeine Rücklage, Schuldendienstrücklage sowie Bürgschaftssicherungsrücklage
96 Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
97 Globale Mehr- und Minderausgaben
971 Globale Mehrausgaben
Vorsorgliche Veranschlagung von globalen Mehrausgaben, die für den Gesamthaushalt erwartet werden
972 Globale Minderausgaben
Zum Ausgleich des Haushaltsplans vorgesehene globale Einsparungen
98 Haushaltstechnische Verrechnungen
Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 38
981 Verrechnungen zwischen Kapiteln
982 Durchlaufende Posten
984 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
985 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
986 Interne Zahlungsströme (nur Berlin und Bremen)
989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen
MBl. NRW. 2014 S. 452.