Fragen und Antworten (FAQ)


Frage: Wie aktuell sind die Normtexte?
Antwort: Sowohl das Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) als auch das Ministerialblatt NRW werden in der Regel am Tage ihres Erscheinens in das Internet- und Intranetangebot aufgenommen. Neuerungen in der Sammlung der geltenden Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) sowie in der Sammlung aller geltenden Erlasse (SMBl. NRW.) werden zeitnah eingepflegt.

Redaktioneller Stand
SGV. NRW.: 1.11.2024
SMBl. NRW.: 25.10.2024

Software/CMS: 01.07.2024

Frage: Welchen Zeitraum an Texten kann ich hier einsehen?
Antwort: Es werden alle Gesetzblätter seit 1946, alle Ministerialblätter seit 1949, sowie die aktuellen konsolidierten Sammlungen des gesamten Landesrechts (Gesetze, Rechtsverordnungen und Erlasse) zur Einsicht angeboten.

Frage: Sind die Texte vollständig?
Antwort: Grundsätzlich steht der gesamte Inhalt zur Verfügung. Bei Landkarten, Abbildungen, Zeichnungen, komplizierten Anlagen oder ähnlichem kann ausnahmsweise von einer Wiedergabe abgesehen werden. In diesem Fall verweisen wir Sie auf die gedruckte Fassung. Sie kann in allen Bibliotheken eingesehen werden, die diese Verkündungsblätter beziehen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Verkündungsblätter, das Gesetz- und Verordnungsblatt sowie das Ministerialblatt zu abonnieren oder eine einzelne Ausgabe zu kaufen.

Frage: Wie kann ich über Neuerungen auf dem Laufenden gehalten werden?
Antwort: Wir empfehlen Ihnen den RSS-WEBFEED (Siehe Menü) dafür zu nutzen.

Frage: Wo kann ich die Gesetzestexte kaufen oder abonnieren?
Antwort: Für Anfragen und für Bestellungen der Druckwerke wenden Sie sich bitte an den

A. Bagel Verlag
Grafenberger Allee 82
D-40237 Düsseldorf

fon: 0211/9682-238
fax: 0211/9682-229 (8.00 bis 12.30 Uhr)

Bestellungen werden in schriftlicher Form erbeten (bitte nicht per Fax).

Frage: Was kostet der Bezug der Druckausgabe?
Antwort: Die Bezugspreise für Druckwerke sind:

Bezugspreise für Druckwerke
einzelnes Gesetzblatt oder Ministerialblatt halbjährlich Erhöhung ab 1.1.2025 auf Jahresbezug Erhöhung ab 1.1.2025 auf
Abonnement des GV.NRW.: € 50,00

€ 55,00

€ 93,00

€ 100,00

Abonnement des MBI.NRW.: € 66,00   € 132,00  



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