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Anlage
zum RdErl. v. 18.1.1994

Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz

Mainz, den 29. Oktober 1993

An den
Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Helmut Kohl
- Bundeskanzleramt -
Adenauerallee 139-141

53113 Bonn

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

im Zusammenhang mit der Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union geben die Länder zu Protokoll:

1. Die Länder sind der Auffassung, dass - unbeschadet der Beteiligung des Bundesrates im Einzelfall - den unter I. Nr. l aufgeführten „Beschlüssen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen" und den unter VII. Nr. l genannten sogenannten „Gemischten Beschlüssen" angesichts der im Vertrag über
die Europäische Union enthaltenen klar abgegrenzten neuen Kompetenzen in Zukunft keine. Bedeutung mehr zukommen kann und diese Handlungsformen, die zur Verwischung von Kompetenzabgrenzungen führen, zukünftig vermieden werden sollten.

2. Die Länder bekräftigen ihre Rechtsauffassung, dass zu einem Vorhaben nach § 5 Abs. 3 EUZBLG das Einvernehmen des Bundesrates auch für die Stimmenthaltung im Rat hergestellt werden muss.

3. Zu der unter IV. Nr. 3 letzter Absatz getroffenen Regelung ist aus Ländersicht klarzustellen, dass für den Fall, dass vom Bundesrat noch kein Ländervertreter benannt ist, der Länderbeobachter, nach Benennung eines Ländervertreters durch den Bundesrat im Verhinderungsfall andere Bedienstete des benannten Landes sowie hilfsweise der Länderbeobachter die Sitzungen wahrnehmen kann.

4. Zu VIII. Nr. 3 ist auf das gemeinsame Verständnis aus der Ministerpräsidentenkonferenz und der Besprechung der Regierungschefs von Bund und Ländern am 17. Juni 1993 hinzuweisen, wonach auf der Grundlage der Regelungen der Vereinbarung die bestehende Praxis der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Kultusministerkonferenz unberührt bleibt.

5. Die Länder gehen davon aus, dass länderinterne Verfahren über die Beteiligung der Landtage in EG-Angelegenheiten im Rahmen der getroffenen Regelungen durch die Vereinbarung unberührt bleiben.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Rudolf Scharping