Anlage 6
Zulassung gemäß § 24 Absatz 2

 

1. Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber höher als die im Rahmen der Quote zur Verfügung stehenden Studienplätze, findet ein Auswahlverfahren statt. Die Zulassung erfolgt nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens. Bei gleichen Ergebnissen entscheidet das Los. Die Ergebnisse und die Losentscheidungen sind schriftlich festzuhalten.

 

2. Für das Auswahlverfahren wird für jeden Studiengang von der Präsidentin oder dem Präsidenten eine Kommission bestellt; für mehrere verwandte Studiengänge kann eine gemeinsame Kommission bestellt werden. Der Kommission gehören zwei Professorinnen oder Professoren und eine Angehörige oder ein Angehöriger der Hochschulverwaltung an; in begründeten Ausnahmefällen kann die Kommission aus einer Professorin oder einem Professor, einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiter und einer Angehörigen oder einem Angehörigen der Hochschulverwaltung bestehen. Die Kommission kann eine Vertreterin oder einen Vertreter der Berufspraxis anhören.

 

3. Im Auswahlverfahren wird die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber auf Grund der Bewerbungsunterlagen und eines Auswahlgesprächs ermittelt; die Kommission kann durch einen einstimmigen Beschluss in besonderen Fällen von dem Auswahlgespräch absehen. Das Auswahlgespräch soll Aufschluss über die Eignung und die Motivation für das von der Bewerberin oder dem Bewerber gewählte Studium und den angestrebten Beruf geben.

 

4. Zur Ermittlung der Rangfolge vergibt die Kommission Punkte wie folgt:

 

a) bis zu 3 Punkte, wenn der berufsqualifizierende Abschluss mit einem über den Mindestanforderungen liegenden Grad der Qualifikation erworben wurde,

b) bis zu 3 Punkte für eine dem berufsqualifizierenden Abschluss entsprechende Berufstätigkeit,

c) bis zu 2 Punkte für berufliche Erfahrungen, die im Hinblick auf den angestrebten Studiengang besonders bedeutsam sind,

d) bis zu 2 Punkte, wenn sonstige besondere Gründe für die Aufnahme des Studiums sprechen.