Anlage 2
zum RdErl. vom 16.7.2003
Einsetzbare Düngemittel
Mineralische
Ergänzungsdüngung hat - soweit erforderlich - in einer Form zu erfolgen, in der
die Nährstoffe nicht direkt pflanzenverfügbar sind. Es sind nur Düngemittel und
Bodenverbesserer einsetzbar, die nach der VO (EWG) Nr. 2092/91 (Anhang I in
Verbindung mit Anhang II) zugelassen sind.