Anlage 2 zum RdErl. vom 16.7.2003

 

Einsetzbare Düngemittel

 

Mineralische Ergänzungsdüngung hat - soweit erforderlich - in einer Form zu erfolgen, in der die Nährstoffe nicht direkt pflanzenverfügbar sind. Es sind nur Düngemittel und Bodenverbesserer einsetzbar, die nach der VO (EWG) Nr. 2092/91 (Anhang I in Verbindung mit Anhang II) zugelassen sind.