27. 4. 94 (2) 223. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15.10.1994 = MB1. NW. Nr. 65 einschl.) 21220 Anlage 2

Zulassung

als Weiterbildungsstätte gemäß § 38 Abs. 3 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung , vom 27. April 1994 (GV. NW. S. 204)

Die Abteilung für . .

wird hiermit aufgrund des Antrages vom

als Weiterbildungsstätte für das Gebiet/den Schwerpunkt

zugelassen.

Ein Widerruf der Zulassung wird vorbehalten für den Fall, daß sich die im Antrag dargelegten Voraussetzungen ändern.

Ort, Datum . Bezirksregierung

Im Auftrag

(Siegel)