27. 4. 94 (2) 223. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 15.10.1994 = MB1. NW. Nr. 65 einschl.) 21220 Anlage 2
Zulassung
als Weiterbildungsstätte gemäß § 38 Abs. 3 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung , vom 27. April 1994 (GV. NW. S. 204)
Die Abteilung für . .
wird hiermit aufgrund des Antrages vom
als Weiterbildungsstätte für das Gebiet/den Schwerpunkt
zugelassen.
Ein Widerruf der Zulassung wird vorbehalten für den Fall, daß sich die im Antrag dargelegten Voraussetzungen ändern.
Ort, Datum . Bezirksregierung
Im Auftrag
(Siegel)