Anlage 4

 

Zuordnungsvorschriften

zum kommunalen Gruppierungsplan

(ZuordKomGrPl)

 

 

 

Den einzelnen Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen sind die kommunalen Einnahmen und Ausgaben wie folgt zuzuordnen:

 

0            Steuern, Allgemeine Zuweisungen

(Säumniszuschläge, Verzugszinsen und dgl. zu den in dieser Hauptgruppe genannten Abgaben sind bei der Untergruppe 261 nachzuweisen)

 

00          Realsteuern

000        Grundsteuer A

              Land- und forstwirtschaftliche Betriebe

 

001        Grundsteuer B

              Sonstige Grundstücke

 

003        Gewerbesteuer

 

01          Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern

 

010        Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Gemeindeanteil an der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer nach dem Gemeindefinanzreformgesetz

 

012        Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer      

 

02          Andere Steuern

 

020        Vergnügungssteuer für die Vorführung von Bildstreifen

 

021        Sonstige Vergnügungssteuer

 

022        Hundesteuer

 

026        Jagdsteuer

 

027        Zweitwohnungssteuer

 

029        Sonstige Steuern

 

03          Steuerähnliche Einnahmen

              (soweit nicht zweckgebunden)

 

030        Fremdenverkehrsabgaben

von Personen und Unternehmen, denen aus dem Fremdenverkehr oder aus dem Kurbetrieb Vorteile erwachsen

              (Kurtaxe bei Gruppe 12)

 

031        Abgaben von Spielbanken

 

032        Sonstige steuerähnliche Einnahmen

Geldwerte der von Steuerpflichtigen geleisteten Naturaldienste (Hand- und Spandienste), Ablösung der Naturaldienste durch Bezahlung, Nicht verteilte Jagdpachteinnahmen, Pferchgelder, Weidegelder, Fischereipacht usw.

              (Zweckgebundene Einnahmen bei Gruppe 17)

 

04          Schlüsselzuweisungen

 

041        Schlüsselzuweisungen vom Land

 

05          Bedarfszuweisungen

 

051        Bedarfszuweisungen vom Land

 

052        Bedarfszuweisungen von Gemeinden (GV)

              Finanzhilfen aus einem Härteausgleich

              (Nachweis im Abschnitt 90)

 

06          Sonstige allgemeine Zuweisungen

 

060        Zuweisungen vom Bund

 

061        Zuweisungen vom Land

 

07          Allgemeine Umlagen

 

071        Allgemeine Umlagen vom Land

              Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages

 

072        Allgemeine Umlagen von Gemeinden (GV)

Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden an Körperschaften, die ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden

Kreisumlage einschließlich Mehrbelastung

Jugendamtsumlage

Landschaftsumlage

Verbandsumlage des Kommunalverbandes Ruhrgebiet

(Umlagen an Zweckverbände und ähnliche kommunale Zusammenschlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben sind keine allgemeinen Umlagen, z.B. Schulverbandsumlage,; sie werden als Zuweisungen für laufende Zwecke nachgewiesen: Ausgaben bei Gruppe 71, Einnahmen bei Gruppe 17.) 

 

09          Ausgleichsleistungen

 

091        Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich             

 

1            Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

10          Verwaltungsgebühren

Öffentlich-rechtliche Gebühren (Entgelte) für die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen, z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Gebühren für Beglaubigungen, für Erlaubnisscheine, Vermessungs-(Abmarkungs-)gebühren usw.

1.     Erstattungen (Entschädigungen) für die Erhebung  von Beiträgen u.ä. für andere, oft Gebühren genannt, bei Gruppe 16.

2.     Wegen Säumniszuschlägen, Stundungszinsen und dgl. siehe Untergruppe 261

3.  Der Ersatz von besonderen Auslagen kann mit den Verwaltungsgebühren zusammen ausgewiesen werden.

4.  An übergeordnete Stellen weiterzuleitende Gebührenanteile sind als durchlaufende Gelder abzuwickeln.

 

11          Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen z.B. Entgelte für die Lieferung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, einschl. Grundgebühren, Zählermiete

              Entgelte der Verkehrsunternehmen

Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, der Müllabfuhr, der Straßenreinigung, des Bestattungswesens, für die Sondernutzung von Straßen

              Entgelte für Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen und dgl.

Entgelte für die Unterhaltung der Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser und Elektrizität

Parkgebühren, Pflegesätze der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime (auch Einkaufsgelder), Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen

              Pflege von Gräbern

(1.  Die hier nachzuweisenden Entgelte umfassen die Nettoentgelte zuzüglich Mehrwertsteuer; dabei sind Nettoentgelte und Mehrwertsteuer getrennt  zu buchen -siehe Untergruppe 159 -).

2.  Wegen der Umsatzsteuer-Zahllast siehe Gruppe 64

3.  Wegen Säumniszuschlägen, Stundungszinsen und dgl. siehe Untergruppe 261)

 

12          Zweckgebundene Abgaben

              Kurtaxe, Kurbeiträge oder ähnliche Entgelte zur Finanzierung öffentlicher Anlagen u.a.

(1.   Fremdenverkehrsabgabe ohne Zweckbindung bei Untergruppe 030

2.  Wegen Säumniszuschlägen, Stundungszinsen und dgl. siehe Untergruppe 261)

 

13          Einnahmen aus Verkauf

Verkaufserlöse, z.B. Einnahmen aus dem Verkauf beweglicher Sachen, die nicht als Vermögen erfasst waren

(1.   Entgelte für die Lieferung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser einschließlich Grundgebühren, Zählermieten sowie die Entgelte der Verkehrsunternehmen bei Gruppe 11

2.    Einnahmen aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen bei Untergruppe 345)

              Einnahmen aus dem Verkauf von Drucksachen aller Art

(Entgelte für Veranstaltungsprogramme u. dgl. können auch zusammen mit den anderen Entgelten für die Veranstaltung bei Gruppe 11 nachgewiesen werden)

 

Erlös für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse, für  Erzeugnisse und Leistungen von Werkstätten, für Abgaben von Gegenständen von Materialbeschaffungsstellen, auch Altmaterial u.ä.

              Abgabe von Verpflegung an Bedienstete und Gäste

 

14          Mieten und Pachten

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Wohn- und Geschäftsräumen (auch Dienst- und Werkswohnungen, Altenwohnungen), von Betriebsanlagen, Garagen, Standplätzen an Märkten und Messen, Reklameflächen

Entgelte für die Überlassung von Inventar in vermieteten Räumen, ebenso besondere Ersätze für Nebenleistungen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen

Einnahmen aus Erbbaurecht und Erbpacht sowie aus Jagd- und Fischereipacht aus eigenen Grundstücken

 

15          Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

              Ersatzleistzungen für Schadensfälle

              Versicherungsleistungen

              (Ersatzleistzungen für Sachschäden des Anlagevermögens bei Gruppe 34)

              Rückzahlungen

(Rückzahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen bei Gruppe 17; Rückzahlungen von sozialen Leistungen bei den Gruppen 24 und 25)

Einnahmen für Beratungen und sonstige Einnahmen aus Werkverträgen,  Regressansprüchen

              Einnahmen für die Nutzung von Kommunikationseinrichtungen durch Dritte

Einnahmen für die Benutzung von Anstaltseinrichtungen wie Anteile an den Liquidationseinnahmen der Krankenhausärzte und -belegärzte

              Ablieferungen aus Nebentätigkeiten

              Zahlungen aus Ersatzvornahmen

Kostenersätze für Ausschreibungsunterlagen bei öffentlicher Ausschreibung nach § 20 VOB

              Vermischte Einnahmen

Einnahmen, die im Haushaltsplan ohne Angabe bestimmter Entstehungsgründe veranschlagt werden

 

158        Verrechnungseinnahmen des Verwaltungshaushalts

Einnahmen vom Vermögenshaushalt für Ausgaben des Verwaltungshaushalts, soweit sie einer Baumaßnahme zuzurechnen und bei der Abrechnung einer solchen Maßnahme zu berücksichtigen sind

(1.   Hierzu gehören z.B. die Kosten der Planung und Bauleitung für eigenes Personal sowie der Leistungen der Hilfsbetriebe - Bauhof, Fuhrpark usw. –

(2.   Ausgaben bei Untergruppe 932 oder Gruppen 94 bis 96

(3.   Innere Verrechnungen innerhalb des Verwaltungshaushalts bei Untergruppe 169)

              Vor- oder Zwischenfinanzierungszinsen, die während der Bauzeit anfallen

              (Vor- oder Zwischenfinanzierungszinsen sind zentral im Abschnitt 91 nachzuweisen)

 

159        Umsatzsteuer

              (Zuordnung zum jeweiligen Aufgabenbereich - kein zentraler Nachweis im Abschnitt 03 u.a. -)

 

16          Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Erstattungen sind der Ersatz für Aufwendungen, die eine Stelle für eine andere Stelle erbracht hat. Der Erstattung liegt in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zugrunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht, ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll oder nur teilweise deckt oder ob sie pauschaliert ist.

(1. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden

2.   Kostenersätze für erbrachte Dienstleistungen bei Gruppe 11; Rückzahlungen und Ersatzleistungen für Schadensfälle bei Gruppe 15

3.   Rückzahlungen von Ausgaben der Gruppe 67, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe abgesetzt

4.   Ist die Durchführung der den örtlichen oder überörtlichen Trägern der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben auf Gemeinden (GV) delegiert, so haben diese die dabei entstehenden Einnahmen und Ausgaben über das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge abzuwickeln. Dies gilt nicht, wenn die Einnahmen und Ausgaben unmittelbar im Haushalt des Trägers gebucht und durch dessen Kasse vollzogen werden. Die Träger der Sozialhilfe haben die ihnen hierfür entstehenden Ausgaben den Gruppen 73 ff. zuzuordnen.

5.  Nicht im Rahmen der Delegation für andere Träger zu erbringende und von diesen zu erstattende Leistungen fallen nicht unter § 13 GemHVO. Sie sind als Leistungsausgaben (Gruppe 16) vom erstattungspflichtigen Träger zu veranschlagen.)

 

17          Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers, bei der die Rechtsgrundlage und die Höhe der anteiligen Kostendeckung oder eine Pauschalierung unerheblich sind

(1. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden

2.   Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs - vgl. Bereichsabgrenzung, Nr. 3.5 VV -. Zuschüsse sind Übertragungen vom öffentlichen Bereich an den unternehmerischen und übrigen Bereich und umgekehrt – vgl. Bereichsabgrenzung, Nr. 3.5 VV -.

3.   Zuweisungen für Investitionen bei Gruppe 326

4.   Rückzahlungen von Ausgaben der Gruppe 71, sofern diese nicht im laufenden Haushaltsjahr von der Ausgabe abgesetzt werden)

 

2            Sonstige Finanzeinnahmen

 

20          Zinseinnahmen

              aus Darlehen und inneren Darlehen

              aus Geldanlagen

              aus dem Giro- und Kontokorrentverkehr

              aus Kaufpreis- u.a. Forderungen

(1. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.

 2. Wegen der Stundungs,- Verzugs-, Prozesszinsen u. dgl. siehe bei Untergruppe 261)

 

21          Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen

              einschließlich Anteile am Bilanzgewinn der Sparkassen

 

22          Konzessionsabgaben

 

23          Schuldendiensthilfen

Geldleistungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für Kredite, vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen

(1. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.

2.   Werden Schuldendiensthilfen sowohl zum Zinsaufwand als auch zum Tilgungsaufwand gewährt, sind sie nach dem Schwerpunktprinzip insgesamt im Verwaltungshaushalt – Abschnitt 91, Gruppe 23 – zu veranschlagen.

3. Beihilfen, die ausschließlich zur Schuldentilgung gewährt werden, sind als „Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu behandeln und im Vermögenshaushalt – Gruppe 36 – im jeweiligen Unterabschnitt nachzuweisen.)

 

24          Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen

(1. Kostenerstattung von Trägern sozialer Leistungen – z.B. §§ 103 ff. BSHG – bei Untergruppe 162

2.   Siehe Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 16)

 

241        Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz

 

243        Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete

             

245        Leistungen von Sozialleistungsträgern

              (ohne Pflegeversicherung)

 

246        Leistungen der Pflegeversicherungsträger

 

247        Sonstige Ersatzleistungen

 

249        Rückzahlung gewährter Hilfen

              Z.B. Tilgung und Zinsen von Darlehen

 

25          Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen

              (Siehe Hinweise bei Gruppe 24)

 

251        Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz, Kostenersatz

 

253        Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete

 

255        Leistungen von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung)

              (ohne Pflegeversicherung)

 

256        Leistungen der Pflegeversicherungsträger          

 

257        Sonstige Ersatzleistungen

 

259        Rückzahlung gewährter Hilfen

              Z.B. Tilgung und Zinsen von Darlehen

 

26          Weitere Finanzeinnahmen

 

(260)     Bußgelder

              Ordnungsstrafen

              Verwarnungs- und Bußgelder

              Zwangsgelder

              Sühnegelder aus Schiedsamtsverfahren

              Disziplinarstrafen

 

(261)     Säumniszuschläge u. dgl.

Säumniszuschläge, Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen, Beitreibungsgebühren, soweit diese Einnahmen nicht mit der Hauptforderung verbucht werden

(Siehe Hinweise zur Hauptgruppe 0 und zu den Gruppen 10 bis 12 und Untergruppe 845)

             

(262)     Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährverträgen usw.

              (Soweit im Vermögenshaushalt: Gruppe 32)

 

(263)     Ausgleichzahlung nach AFWoG

(Verwaltungskostenerstattung für die Erhebung der Ausgleichszahlung bei Untergruppe 161)

 

(265)     Verzinsung der Gewerbesteuer nach § 233 a AO

 

(268)     Sonstige Finanzeinnahmen

              Konventionalstrafen

              (Soweit im Vermögenshaushalt: Gruppe 32)

              Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen und Zuschüsse

              Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen

              (z.B. für Steuerverluste)

              Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz

              (vgl. Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 71)

              Einbehaltenes Disagio bei der Hingabe von Darlehen

              Einnahmen aus der Ablösung der Stallplatzverpflichtung

 

(269)     Einnahmen aus Pensionsrückstellungen

 

27          Kalkulatorische Einnahmen

(1. Nachweis im Abschnitt 91

2.  Einnahmen der Untergruppen 270, 275 und 279 müssen jeweils mit den Ausgaben der Untergruppen 680, 685 und 689 übereinstimmen.)

 

270        Abschreibungen

             

275        Verzinsung des Anlagekapitals

 

279        Kalkulatorische Rückstellungen

 

28          Zuführung vom Vermögenshaushalt

              (Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 90 übereinstimmen.)

 

29          Abwicklung der Vorjahre

              Soll-Fehlbetrag des Verwaltungshaushalts

              Rechnungstechnische Abwicklung von Fehlbeträgen

 

3            Einnahmen des Vermögenshaushalts

              (Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 86 übereinstimmen)

 

30          Zuführung vom Verwaltungshaushalt

 

(301)     Allgemeine Zuführung

 

(306)     Zuführung Pensionsrückstellungen

 

31          Entnahmen aus Rücklagen

              Auch Einnahmen aus Bausparverträgen

 

32          Rückflüsse von Darlehen

Einnahmen, die Darlehensforderungen vermindern

(Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden)

              Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährverträgen usw.

              (Soweit dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen, bei Untergruppe 262)

 

33          Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und Rückflüsse von

              Kapitaleinlagen

              Veräußerungen von Aktien, Geschäftsanteilen, Bezugsrechten

              Rückflüsse von Eigenkapital

              (Gewinnanteile sind der Gruppe 21 zuzuordnen)

 

34          Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens    

 

340        Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken

              Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Anlagen

Abfindungen aus Anlass von Gebietsänderungen der Gemeinden bzw. des Kreises  (Ein- und Ausgemeindungen)

(Soweit nicht im Vermögenshaushalt – z.B. Abfindung für Steuerausfälle – bei Untergruppe 263)

Abtretung eigener Grundstücke an eine andere Gemeinde

Ersatzleistungen für Vermögensschäden an Grundstücken usw.

 

345        Einnahmen aus der Veräußerung von beweglichen Sachen

Verkauf von beweglichen Sachen, die mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Vermögenshaushalt nachgewiesen oder wegen ihres unentgeltlichen Erwerbs mit einem Schätz- oder sonst bestimmten Wert als Vermögen erfasst wurden

              Ersatzleistungen für Vermögensschäden

(Einnahmen aus dem Verkauf sonstiger beweglicher Sachen (nicht vermögenswirksam) bei Gruppe 13)

 

347        Einnahmen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen

              Rückzahlungen aus überzahlten Bauausgaben

              (Entgelte sind der Gruppe 35, Zuweisungen und Zuschüsse der Gruppe 36 zuzuordnen.)

 

35          Beiträge und ähnliche Entgelte

Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, Beiträge einschl. Anschlussbeiträge und andere Abgaben für Investitionen nach dem Kommunalabgabengesetz und auf zivilrechtlicher Grundlage

              Einnahmen aus Folgekostenvereinbarungen

(Einnahmen aus Folgekostenvereinbarungen sind dem betreffenden Aufgabenbereich zuzuordnen)

              Abstandsgelder für Zweckentfremdung von Wohnraum

              Einnahmen für Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz

              Einnahmen aus der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

 

36          Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(1. Zu den Begriffen „Zuweisungen“ und „Zuschüsse“ siehe Gruppe 17

2.   Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.)

 

 

37          Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen

(Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.)

 

39          Abwicklung der Vorjahre

              Rechnungstechnische Abwicklung von Fehlbeträgen

 

4            Personalausgaben

(1. Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder ähnlichen Vertragsformen (siehe Hinweis bei Gruppe 41).

2. Erstattungen von persönlichen Ausgaben (an andere Verwaltungen oder an eigene Verwaltungszweige) sind bei Gruppe 67 nachzuweisen.)

 

40          Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nach den Kommunalverfassungsgesetzen sowie den örtlichen Satzungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (z.B. Sitzungstagegelder, Reisekosten, Auslagenersätze einschließlich Pauschalen an Stadträte, Gemeinderäte, Kreistagsmitglieder, Bezirksvertreter, sachkundige Bürger, Einwohner, Ersatz für Verdienstausfall u.a.)

Aufwandsentschädigung an ehrenamtlich Tätige, wenn sie ein bestimmtes Aufgabengebiet verwalten, das ihre Arbeitskraft und Zeit regelmäßig nicht unerheblich in Anspruch nimmt

(Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für einen allgemeinen, mit der betreffenden Stelle zusammenhängenden Aufwand sind der Gruppe 41 zuzuordnen.)

Entschädigungen für einzelne ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Mitwirkung bei Wahlen, statistischen Erhebungen u.a.),

(Entschädigungen an Mitglieder von Sachverständigenkommissionen bei Untergruppe 655)

Ausgaben an oder zugunsten von ehrenamtlich Tätigen, wie Diäten, Versicherungsprämien oder -beiträge (z.B. Unfallversicherung für Gemeinderäte), Ehrensold, Zuwendungen, Beihilfen

 

41          Dienstbezüge u.dgl.

Dienstbezüge, Stellenzulagen, Amtszulagen, Ausgleichszahlungen, Jubiläumszuwendungen, Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer, andere Zulagen und Zuschläge sowie Urlaubsgeld

Abgeltung für Überstunden, Schulbeihilfen, Abfindungen, Übergangsgelder, Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für einen allgemeinen mit der Stelle zusammenhängenden Aufwand

              (Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen bei Gruppe 46)

Architektenleistungen, Ingenieurleistungen usw. für Baumaßnahmen, wenn es sich um Ausgaben für eigenes Personal handelt

(Ausgaben für Vertragsarchitekten, Vertragsingenieure usw., Ausgaben für freischaffende Mitarbeiter, für Wettbewerbe, Wiederbeschaffung bzw. Ergänzung von Baubestandszeichnungen und Baunutzungsplanskizzen werden als Nebenkosten dem Unterhaltungsaufwand oder den Bauausgaben - Gruppen 50, 51, 94, 95, 96 - zugeordnet - Werk- und ähnliche Verträge -).

Sachbezüge, die unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes auf die Dienstbezüge angerechnet werden (Dienstwohnung)

 

410        Beamte

Bezüge der Beamten, Grundgehälter (einschließlich Zulagen zum Grundgehalt, Ortszuschlag), Unterhaltszuschüsse

 

411        Pensionsrückstellungen nach BBesG und EFoG

              (Zusätzliche Rückstellungsbeträge sind bei Untergruppe 866 zu veranschlagen.)

 

414        Angestellte

              Tarifliche und freivereinbarte Vergütungen, Grundvergütung, Ortszuschlag

Vergütungen für Ärzte im Angestelltenverhältnis, auch wenn sie wie Beamte nach Besoldungsrecht vergütet werden (DO-Angestellte)

              Vergütungen an Diakonissen, Ordensschwestern

              Vergütungen für Auszubildende und Praktikanten

              Krankenbezüge

 

415        Arbeiter

Tarifliche und freivereinbarte Löhne, Grundlohn, Ortszuschlag, Sozialzuschlag, jährliche Zuwendungen

              Krankenbezüge

              Vergütungen für Auszubildende

 

416        Beschäftigungsentgelte und dgl.

Entgelte für nebenamtlich oder nebenberuflich tätige Personen, welche ihren Hauptberuf in einer anderen Verwaltung oder einem anderen Betrieb ausüben (z.B. Kreisbildstellenleiter, Geistliche als Religionslehrer, nebenamtliche gemeinsame Fachbeamte)

              (Entgelte für ehrenamtliche Tätigkeit bei Gruppe 40)

              Entgelte an Ruhestandsbeamte, die weiterbeschäftigt werden

              Entgelte für Stellvertretungen und Aushilfen

              (Soweit nicht auf die Untergruppen 410 - 415 aufteilbar)

              Entgelte und Vergütungen an Praktikanten und Auszubildende

              (Soweit nicht auf die Untergruppen 410 - 415 aufteilbar)

Entgelte an Dozenten, Lehrer und Prüfungskräfte (z.B. Dozenten an Volksbildungswerken, Sportlehrer, Handwerksmeister in Prüfungsausschüssen, Kurslehrer an Berufsschulen)

              (Soweit nicht den sachlichen Ausgaben in Gruppe 65 zuzuordnen)

              Entgelte im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

              Entgelte an Zivildienstleistende

              Honorare für freie Mitarbeiter und Sachverständige

              (Soweit nicht den sachlichen Ausgaben in Gruppe 65 zuzuordnen)

 

42          Versorgungsbezüge und dgl.

Ruhegelder, Unterhaltsbeiträge, Hinterbliebenenbezüge, Witwen- und Waisenbezüge, Verschollenheitsbezüge, Übergangsgebührnisse, Sterbegelder

 

420        Beamte                   

 

421        Pensionsrückstellungen nach BBesG und EFoG

              Zusätzliche Rückstellungsbeträge sind bei der Untergruppe 866 zu veranschlagen.

 

424        Angestellte

 

425        Arbeiter

 

428        Sonstige

 

43          Beiträge zu Versorgungskassen

Umlagen und Beiträge zu fremden Pensions- und Versorgungskassen sowie zu eigenen Pensions- und Versorgungskassen, für die eine Sonderrechnung geführt wird

              Arbeitgeberanteile zu Zusatzversorgungskassen

(1. Zahlungen aus eigenen Pensions- und Versorgungskassen ohne Sonderrechnung sind Versorgungsbezüge (Gr. 42).

2.  Zahlungen zur Ärzteversorgung (Zuschüsse zur befreienden Lebensversicherung anstelle der gesetzlichen Sozialversicherung) sind bei Gruppe 44 nachzuweisen.

3. Umlagen für Beihilfen an Versorgungsempfänger bei Gruppe 45)

 

430        Beamte

 

434        Angestellte

 

435        Arbeiter

 

438        Sonstige

 

44          Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung (einschließlich Ersatzkassen), zur Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Ärzteversorgungskasse

              Nachversicherung von Beamten

              Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung

              Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen Krankenversicherung

              Zuschüsse zur befreienden Lebensversicherung

              Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung

 

440        Beamte

 

444        Angestellte

 

445        Arbeiter

 

448        Sonstige

              Auch Künstlersozialabgabe

 

45          Beihilfen, Unterstützungen  und dgl.

Beihilfen nach den Beihilfevorschriften an Beamte, Angestellte und Arbeiter, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene einschließlich Umlagen und Beiträge, die an Versorgungskassen und ähnliche Einrichtungen zur Gewährung von Beihilfen gezahlt werden

Unterstützungen (einmalige und laufende) nach den Unterstützungsgrundsätzen an Beamte, Angestellte und Arbeiter einschließlich Versorgungsempfänger und Hinterbliebene

Kosten der Reihenuntersuchungen, Untersuchungen vor lebenslänglicher Anstellung von Beamten und dgl.

              Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld

              Kosten der Schutzimpfungen und dgl.

              Unfallfürsorge

 

46          Personalnebenausgaben

Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung , zu Gemeinschaftsveranstaltungen, für soziale Einrichtungen, für Erholungsurlaub (Erholungswerk) und dgl.

              Beschäftigungs- und Trennungsgeld

Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen, d.h. Entschädigungen an Bedienstete als pauschalierter Ersatz von Auslagen bei Funktionen oder für besondere Einsätze, z.B. Feld- und Jagdaufwendungsentschädigungen, Prämien im Vorschlagswesen, Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen

Zahlungen nach dem Personalvertretungsgesetz zur Deckung der dem Personalrat entstehenden Kosten

(1. Ausgaben an Verwaltungsangehörige aus Anlass von Sachschäden, die im Dienst entstanden sind, werden bei Gruppe 64 nachgewiesen.

2. Wegen der "besonderen Aufwendungen für Bedienste" siehe Gruppe 56)

 

47          Deckungsreserve für Personalausgaben

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht auf die einzelnen Gruppen aufgeteilt werden können

              Aufstockung der Deckungsreserve gem. § 34 Abs. 2 GemHVO

 

5/6         Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

50          Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

              (1. Abgrenzung Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt siehe auch Untergruppe 935

              2. Zum Unterhaltungsaufwand gehören auch Ausgaben für Materialien)

Ausgaben für die Unterhaltung (Erhaltungsaufwand) dienen unabhängig von ihrer Größenordnung dazu, Gegenstände (bewegliche und unbewegliche Sachen des Anlagevermögens, geringwertige Wirtschaftsgüter) in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten; sie sind im Verwaltungshaushalt bei den Gruppen 50, 51 und 52 nachzuweisen. Hauptmerkmal dieser Ausgaben ist, dass sie durch die gewöhnliche Nutzung des Gegenstands veranlasst werden.

Unterhaltung eigener, gemieteter und gepachteter Gebäude, Grundstücke und Anlagen, sowie der zu den Gebäuden gehörenden Gärten, Grün- und sonstigen Außenanlagen (z.B. Zufahrten, Wege, Mauern, Pausen- und Spielplätze, Turnspielgärten, Wallanlagen)

Bestandteile, die baulich oder niet- und nagelfest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden sind, wie Heizungs- und Klimaanlagen, Leitungen für Wasser, Gas, Elektrizität Abwasser, Fernmeldeanlagen

              Trafostationen, eingebaute Beleuchtungsanlagen und Verdunkelungseinrichtungen

              Aufzüge, Fahrstühle, Rolltreppen, Transportanlagen (Rohrpost u.ä.)

              Uhren- und Klingelanlagen, Sicherungs- und Alarmeinrichtungen

              Blitzableiter- und Brandschutzanlagen,

              Antennen

Bauliche Anlagen auf land- oder forstwirtschaftlich oder in anderer Weise genutzten unbebauten Grundstücken (feste Umzäunungen und dgl.)

(Auch Ausgaben für die Beseitigung von Unwetter-, Katastrophen und Manöverschäden, die nicht im Vermögenshaushalt nachzuweisen sind)

Ausgaben aufgrund von Werkverträgen oder ähnlichen Vertragsformen zur Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

(Die persönlichen Ausgaben, auch für vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte, sind der Gruppe 41 zuzuordnen.)

             

51          Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens

              Unterhaltung von

Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen einschließlich Straßenbeleuchtung, Verkehrssicherungs- und Signalanlagen (Lichtzeichenanlagen)

              Wasserstraßen, Flussbauten, Ufermauern, Dämmen, Deichen, Hafenanlagen

              Tiefbauten der Abwasserbeseitigung und -reinigung sowie der Wasserversorgung

              Sportanlagen, Spielplätzen, Freibädern, Spiel- und Liegewiesen

              Wald-, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfen, sonstigen öffentlichen Anlagen

              Einrichtungen der Löschwasserentnahme

              Sonstigen unbebauten Grundstücken

              (1. Zum Begriff "Unterhaltung" siehe Gruppe 50

2.  Laufende Betriebsausgaben der Straßenbeleuchtung, Verkehrs- und Signalanlagen bei den Gruppen 57 bis 63

3.  Erstattung von Ausgaben für die Straßenunterhaltung, die z.B. auf den Kreis übertragen wurde, bei Gruppe 67

              4. Zur Abgrenzung, ob im Vermögenshaushalt zu buchen, siehe Gruppen 50, 94 - 96

              5.  Zum Unterhaltungsaufwand gehören auch Ausgaben für Materialien.)

 

52          Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände

Ausgaben für die Unterhaltung sowie für die Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung, soweit sie nicht im Vermögenshaushalt zu buchen sind

              Zimmerausstattungen für Dienstgebäude, Wohnungen, Anstalten und Einrichtungen

       Schulausstattung (Mobiliar, Maschinen, Anlagen und Geräte für speziellen Unterricht (- soweit nicht Lehrmittel)

              Geschirr, Bestecke, Wäsche und Kleidung in Anstalten

              Werkzeuge, Waffen

              Bewegliche Verkehrszeichen

              Sonstige Gebrauchsgegenstände, dazu zählen auch Tiere

              (1. Zum Begriff "Unterhaltung" siehe Gruppe 50

              2.  Fest eingebaute Anlagen in Gebäuden und bei Grundstücken bei den Gruppen 50 oder 51

              3.  Abgrenzung Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt siehe Untergruppe 935)

 

53          Mieten und Pachten

              Miet- und Pachtausgaben für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke

Mieten für angemietete Dienst- und Werkdienstwohnungen, Dienstzimmerentschädigungen

              Erbbauzinsen, Erbpachtzinsen

              Mietausgaben für Maschinen, Fahrzeuge, Geräte, Einrichtungsgegenstände

              Mietausgaben für EDV-Anlagen (Hard- und Software

              (Lizenzausgaben für Software bei Gruppe 65)

              Laufende Leistungen aufgrund von Leasingverträgen

(Die Ausgaben für den Erwerb (Eigentumsübergang) des Leasingobjektes sind bei den Untergruppen 932 oder 935 nachzuweisen.)

 

54          Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.

Ausgaben für die Bewirtschaftung eigener, gemieteter und gepachteter Grundstücke, Gebäude und einzelner Räume wie

              Grundsteuern

              Hausgebühren: Entgelte für Abwasserbeseitigung

              Heizung: Heizmaterial, Heizungsenergie (Bezug von Fernwärme, Strom, Gas usw.)

Reinigung (soweit nicht bei Hausgebühren): Reinigungsmittel, kleine Reinigungsgegenstände, Vergütungen an Reinigungsunternehmen, Reinigung von Bürowäsche, Vorhängen u.ä., Ungezieferbekämpfung

Schneeräumen und Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen (ohne Straßen, Wege, Brücken usw.)

              Beleuchtung, Wasserversorgung:

Gebühren und Entgelte (einschließlich Zählermiete) für Wasser-, Gas- und Strombezug (soweit nicht Heizung), Kosten von Glühlampen, Leuchtstäben usw.

Versicherung: Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung, Diebstahl-, Einbruch-, Haushaftpflicht-, Feuer-, Glasbruch, Hausrat- und Wasserleitungsversicherung

              Sonstige Bewirtschaftungskosten, z.B. Bewachung

 

55          Haltung von Fahrzeugen

              Pkw, Lkw, motorisierte Spezialfahrzeuge, sonstige Kraftfahrzeuge

Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung einschließlich Nebenversicherungen (z.B. Insassenunfall-, Gepäck-, Rechtsschutzversicherung)

              Betriebsstoffe, Schmierstoffe, Reifenerneuerung

              Pflege- und Inspektionskosten, Unterhaltung und Instandsetzung, TÜV-Gebühren

              Sonstige Kfz-Kosten, z.B. Mitgliedsbeiträge

(Mitgliedsbeiträge, die nicht im Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen stehen, bei Gruppe 66)

              Andere Fahrzeuge, z.B. Fahrräder, Anhänger

 

56          Besondere Aufwendungen für Bedienstete

 

(560)     Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände

(Zur Abgrenzung Verwaltungshaushalt /Vermögenshaushalt siehe Untergruppe 935)

Beschaffung und Unterhaltung persönlicher Ausrüstungsgegenstände Einkleidungsbeihilfen, Bekleidungszuschüsse, Kleidergeld und Abnutzungsentschädigungen

              Aufwendungen für Firmenticket (Ersatzleistungen)

 

(562)     Aus- und Fortbildung, Umschulung

Kosten der Teilnahme von Bediensteten an Lehrgängen, Kursen und Vorträgen zur Aus- und Fortbildung (einschließlich Reisekosten)

(Ständige eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen sind mit allen Einnahmen und Ausgaben beim sachlich zuständigen Verwaltungszweig nachzuweisen.)

              Aus- und Fortbildungsbeihilfen an Bedienstete

              Honorare und Sachkosten einzelner Lehrgänge, Kurse und Vorträge zur Fortbildung

 

57-63     Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben

              (Zur Abgrenzung Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt siehe Untergruppe 935)

              Entgelte an Dritte, z.B. an Unternehmen für Abfallbeseitigung oder Straßenreinigung

              Stromkosten der Straßenbeleuchtung und Verkehrs- und Signalanlagen

              Kosten der Datenverarbeitung auf fremden Anlagen

Zahlung für Leistungen Dritter in kommunalen Einrichtungen (z.B. an Sportvereine für die Unterhaltung städtischer Sportanlagen)

Waren  und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der Verwaltung, zur Bewirtschaftung der Grundstücke, zur Haltung von Fahrzeugen gehören, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung in Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und Einrichtungen einschließlich ihrer Nebenbetriebe sowie in Wirtschaftsunternehmen benötigt werden

Unterhaltung (einschließlich Einband- und Pflegekosten) von Kunst- und Sammlungsgegenständen

              Lehr- und Unterrichtsmittel

              Bücher und Zeitschriften

              Kosten des Schwimmunterrichts, Benutzung von Bädern

              Filmvorführungen, Vorträge, Theaterbesuche, Lehrbesichtigungen

              Schullandheimaufenthalte, Schulwandern, sonstige Schulveranstaltungen

Schülerwettbewerbe, Sport, Spiele (z.B. Bundesjugendspiele, Musikwettbewerb, Europatag)

              Herstellung, Ankauf und Verbreitung von Informationsmaterial

              Kauf von Sachen zur Weiterveräußerung, z.B. Müllsäcke, Familienstammbücher u.a.

              Sonstige Sachausgaben, die nicht anderen Gruppen zuzuordnen sind

 

639        Schülerbeförderungskosten

Kosten für den Einsatz von eigenen und angemieteten Schulbussen (Schülerspezialverkehr)

              Zuschüsse zu den Beförderungskosten

(Eine Erstattung zwischen den Abschnitten und Unterabschnitten gem. § 14 Abs. 3 GemHVO ist zulässig.)

 

64          Steuern, Versicherungen, Schadensfälle

 

(641)     Steuern

Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Zahllast, abzugsfähige Vorsteuern aus dem unternehmerischen Bereich

              (1. Soweit nicht den Gruppen 54 und 55 zuzuordnen

2.  Die abzugsfähigen Vorsteuern und die Umsatzsteuer-Zahllast sind getrennt nachzuweisen. Hier ist auch die abzugsfähige Vorsteuer für Ausgaben des Vermögenshaushalts nachzuweisen.)

 

(643)     Sonderabgaben

Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz (Zahlungen der Gemeinden als Arbeitgeber wegen unbesetzter Pflichtplätze)

              Abwasserabgabe für eigene Einleitungen

              (Siehe auch Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 71)

 

(645)     Versicherung, Schadensfälle, Sonstiges

               Versicherungen gegen Haftpflicht, Vermögensschaden, Veruntreuung, Unfall

              (Bauwesenversicherung als Baunebenkosten zu den Gruppen 94, 95, 96)               

              Rechtsschutzversicherung

              Umlagen an Schadensausgleichskassen

              Leistungen in nicht durch Versicherung gedeckten Schadensfällen

 

65          Geschäftsausgaben

 

(650)     Bürobedarf            

              Schreib- und Zeichenmaterial

Herstellung von Formularen, Vervielfältigungen und Drucksachen für den Verwaltungsbedarf

Ausstattungsgegenstände für den Bürobetrieb wie Lineale, Locher, Stempel, Scheren, Heftgeräte etc.

 

(651)     Bücher und Zeitschriften

Bücher, Zeitschriften, Gesetz-, Verordnungs- und Amtsblätter, Landkarten, Druckschriften u.ä.

 

(652)     Post- und Telekommunikationsgebühren

Post- und Telekommunikationsgebühren, z.B. Miete für Fernsprech-, Fernschreib- und Telefaxanlagen

              Rundfunk- und Fernsehgebühren

 

(653)     Öffentliche Bekanntmachungen

(654)     Dienstreisen

              Reisekostenvergütungen, auch in Personalvertretungsangelegenheiten

              Fahrtkosten- und Auslagenersätze bei Dienstgängen (Stadtfahrten)

Entschädigungen für die Benutzung anerkannter oder sonst zugelassener privateigener Kraftfahrzeuge (auch soweit pauschaliert)

              (Reisekosten im Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung bei Gruppe 56)

 

(655)     Dienstreisen

Vergütungen (einschl. Reisekosten und Auslagenersätze) an Sachverständige (z.B. für Gutachten)

Kosten von Fachbeiräten, Kommissionen und Ausschüssen, soweit diese außerhalb ehrenamtlicher Funktionen tätig werden

Gerichts-, Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieher- und ähnliche Kosten einschl. Nebenkosten

              Erstattung von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner

              (1. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit bei Gruppe 40

              2. Honorare als Beschäftigungsentgelte bei Untergruppe 416

3. Soweit Ausgaben dieser Untergruppe als Bestandteile von Hauptausgaben oder Pauschalabfindungen gezahlt werden, sind sie zusammen mit diesen nachzuweisen, z.B. Beurkundungskosten beim Grunderwerb bei Untergruppe 932)

 

(658)     Sonstige Geschäftsausgaben

Transportkosten, soweit sie nicht als Nebenkosten von Unterhaltungs-, Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen

              Umzugskosten

              Kranzspenden, Kosten für Nachrufe

              Kontogebühren, Depotgebühren, Lizenzgebühren für Software

 

66          Weitere allgemeine sächliche Ausgaben

 

660        Verfügungsmittel

 

661        Sonstige

              Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine und dgl.

              Rückzahlungen

              Vermischte Ausgaben,

Ausgaben, die wegen Geringfügigkeit im Haushaltsplan ohne Angabe bestimmter Einzelzwecke veranschlagt werden

(Zuschüsse außerhalb einer Mitgliedschaft bei Gruppen 71, 72 oder 98. Mitgliedsbeiträge im Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen bei Gruppe 55.)

 

669        Fraktionszuwendungen

 

67          Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts

              (1.  Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 16

2. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.

3.  Einnahmen bei Gruppe 16; wegen der Erstattungen innerhalb des Haushalts (einschl. Verrechnungen) siehe § 14 Abs. 3 GemHVO

              4. Ausgaben für Käufe bei Gruppe 52 bzw. Untergruppen 932 oder 935

              5. Für Sozialhilfe - siehe Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 16 -)

 

68          Kalkulatorische Kosten

(Ausgaben der Untergruppen 680, 685 und 689 müssen jeweils mit den Einnahmen der Untergruppen 270, 275 und 279 übereinstimmen.)

 

680        Abschreibungen

 

685        Verzinsung des Anlagekapitals

 

689        Kalkulatorische Rückstellungen

 

7            Zuweisungen und Zuschüsse

              (nicht für Investitionen)

 

71          Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

(1.  Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 17

2.    Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen bei Untergruppe 717

3.   Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.

4.   Abführung eines Anteils des Aufkommens aus der Ausgleichsabgabe nach dem

     SchwbG an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bei Untergruppe 714)

       

72          Schuldendiensthilfen

(1.   Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 23

2.   Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem

     Gruppierungsplan zu bilden.)

 

73          Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

Alle Leistungen außerhalb von Einrichtungen, die natürlichen Personen in Form von individuellen Hilfen nach dem BSHG gewährt werden, unabhängig davon, ob es sich um laufende oder einmalige Barleistungen oder um Sachleistungen (z.B. Verpflegung, ärztliche Betreuung) handelt

              Darlehensweise gewährte Hilfen

              Rückzahlbare Hilfen, z.B. Tilgung und Zinsen von Darlehen

              (Siehe Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 16)

 

74          Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen

Sozialhilfeleistungen wie bei der Gruppe 73, soweit sie für die Unterbringung, Betreuung oder Behandlung von Hilfeempfängern in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen entstehen, in denen Vollpflege für Tag und Nacht oder teilstationäre Betreuung gewährt wird

              (Siehe Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 16)

 

75          Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte

Leistungen nach dem §§ 26 - 27 c BVG, nach dem SVG sowie Leistungen aus der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, die in Form von Beihilfen gewährt werden; auch rückzahlbare Hilfen

 

76          Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen

              Unterbringung von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung

              Hilfen für Mutter und Kind vor und nach der Geburt

              Hilfen durch Unterbringung in Familienpflege

              Beratung in Fragen der Ehe, Familie und Jugend

              Erzieherische Maßnahmen des Jugendschutzes und für gefährdete Minderjährige

              Jugendberufshilfen

              Jugendgerichtshilfe

              Adoptionswesen

              Vormundschaftswesen

              Fortbildung auf dem Gebiet der Jugendhilfe

              Internationale Jugendbegegnung

              Außerschulische Bildung

              Fortbildung auf dem Gebiet der Jugendpflege

              (Ausgaben für eigenes Personal sind der Hauptgruppe 4 zuzuordnen)

 

77          Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

Jugendhilfeleistungen entsprechend Gruppe 76, soweit sie für die Unterbringung, Betreuung oder Behandlung von Hilfeempfängern in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen entstehen

 

78          Sonstige soziale Leistungen

 

781        Leistungen der Grundsicherung an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen

Alle Leistungen außerhalb von Einrichtungen, die natürlichen Personen in Form von individuellen Hilfen nach dem Gesetz über die Grundsicherung gewährt werden, unabhängig davon, on es sich um laufende oder einmalige Leistungen handelt

 

782        Leistungen der Grundsicherung an natürliche Personen in Einrichtungen

Leistungen wie bei der Untergruppe 781, soweit sie für die Unterbringung und Betreuung von Anspruchsberechtigten in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen entstehen, in denen Vollpflege für Tag und Nacht oder teilstationäre Betreuung gewährt wird

 

788        Sonstige soziale Leistungen

              Lastenausgleichsleistungen

              Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, dem Heimkehrergesetz

Sonstige soziale Leistungen für überörtliche und örtliche Träger, den Bund und andere Kostenträger

 

79          Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

8            Sonstige Finanzausgaben

 

80          Zinsausgaben

Zinsen für die bei Gruppe 37 nachgewiesenen Kreditaufnahmen und aufgrund kreditähnlicher Rechtsgeschäfte sowie Zinsen für Kassenkredite

Zinsen für innere Darlehen

              (1. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem

                   Gruppierungsplan zu bilden.

              2. Verzugszinsen, Stundungszinsen u.ä. bei Untergruppe 841)         

 

81          Steuerbeteiligungen

 

810        Gewerbesteuerumlage

              nach dem Gemeindefinanzreformgesetz

 

811        Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit

              (Anteil Erhöhung Gewerbesteuerumlage)

 

82          Allgemeine Zuweisungen

              (1. Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 17                      

              2.  Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.)

             

822        Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden (GV)

              Leistungen für einen Härteausgleich

              (Nachweis im Abschnitt 90)

 

83          Allgemeine Umlagen

 

831        Allgemeine Umlagen an Land

              Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages

 

832        Allgemeine Umlagen an Gemeinden (GV)

 

84          Weitere Finanzausgaben

 

(840)     Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewähr- und ähnlichen Verträgen

              (Soweit im Vermögenshaushalt bei Gruppe 92)

 

(841)     Sonstige

              Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen/Zuschüsse 

              Säumniszuschläge, Stundungs-, Verzugszinsen u.ä.

              Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen, z.B. für Steuerverluste

(Bei öffentlichen Abgaben können diese Ausgaben mit der Hauptschuld gebucht werden).

 

(845)     Verzinsung der Gewerbesteuer

 

85          Deckungsreserve

Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht auf die einzelnen Gruppen aufgeteilt werden können.

              (Deckungsreserve für Personalausgaben bei Gruppe 47)

 

86          Zuführung zum Vermögenshaushalt

              (Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Gruppe 30 übereinstimmen.)

 

(861)     Allgemeine Zuführung

 

(866)     Zuführung Pensionsrückstellungen

              Auch zusätzliche Rückstellungsbeträge

              (Ausgaben müssen mindestens so hoch sein wie die Einnahmen der Untergruppe 269.)

 

89          Abwicklung der Vorjahre

 

892        Deckung von Soll-Fehlbeträgen des Verwaltungshaushalts

 

895        Übertragungs- und Abschlussbuchungen

 

9            Ausgaben des Vermögenshaushalts

 

90          Zuführung zum Verwaltungshaushalt

              (Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Gruppe 28 übereinstimmen)

 

91          Zuführungen an Rücklagen

              (Auch Ansparraten von Bausparverträgen)

 

911        Zuführungen an Rücklagen

 

916        Zuführungen an Sonderrücklage "Pensionsrückstellungen"      

 

92          Gewährung von Darlehen

              In Erfüllung einer Aufgabe

              (1  Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.

              2. Gewährung von Darlehen im Rahmen der Sozialhilfe bei Gruppe 73)    

              Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewähr- und ähnlichen Verträgen

              (Soweit im Vermögenshaushalt, bei Gruppe 64)

 

93          Vermögenserwerb

 

930        Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen

              Aktien, Geschäftsanteile, Bezugsrechte, Hingabe von Eigenkapital

(Ausgaben für den unternehmerischen Bereich, ohne abzugsfähige Vorsteuer, Umsatzsteuer ist bei Gruppe 64 nachzuweisen.)

 

932        Erwerb von Grundstücken

              Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Anlagen

(Zu den Grunderwerbskosten (Erwerbsaufwand) gehören auch Ausgaben für Vermessung, Grundstücksschätzungen, Notarkosten, Kosten für Grundbucheintragungen, Auflassung, Planung, Entschädigungen, auch Maklerentschädigungen, Provisionen, Abfindungen, Grunderwerbsteuer und dgl.)

              Erschließungsbeiträge nach dem Bundesbaugesetz

              Ausgaben für den Eigentumsübergang von Leasingobjekten

              (Laufende Leistungen aufgrund von Leasingverträgen bei Gruppe 53)

              Renten (Leibrenten) für die Abtretung von Grundstücken

Abfindungen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen (Ein- und Ausgemeindungen) für die Abtretung von Grundstücken an die Gemeinde

(Soweit nicht im Vermögenshaushalt, z.B. Abfindung für Steuerausfälle, bei Untergruppe 712)

 

935        Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens

Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, transportable Verkehrssicherungseinrichtungen, Hard- und Software

              (Lizenzausgaben bei Gruppe 65)

              Ausgaben für den Erwerb (Eigentumsübergang) von mobilen Leasingobjekten

              (Laufende Leistungen aufgrund von Leasingverträgen bei Gruppe 53)

Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Sachen sind im Vermögenshaushalt auszuweisen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand (Wirtschaftsgut) mehr als 410 Euro betragen und der Gegenstand selbstständig bewertungs- und nutzungsfähig ist (vgl. auch § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Übersteigen die Ausgaben für den einzelnen Gegenstand den o.a. Betrag  nicht, so sind sie dennoch dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn es sich um die Beschaffung von technisch oder wirtschaftlich miteinander verbundenen Wirtschaftsgütern handelt, die von ihrer Bestimmung her nur in dieser Verbindung genutzt werden oder der einzelne Gegenstand zur Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und der Gesamtbetrag der Ausgaben für diese Wirtschaftsgüter mehr als 410 Euro beträgt.

 

Für die Zuordnung der Ausgaben sind diese ohne Umsatzsteuer, ohne Nachlässe und ohne Nebenausgaben (Fracht- und andere Beförderungsausgaben, Ausgaben für die Aufstellung und den Anschluss der Gegenstände) zu bestimmen. Die mit der Beschaffung und Aufstellung eines Geräts, einer Maschine u.ä. zusammenhängenden Nebenausgaben sind mit den Ausgaben der Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen. Bei der Umsatzsteuer ist ebenso zu verfahren. Davon ausgenommen die steuerpflichtigen Betriebe.

94, 95,
96          Baumaßnahmen

(1. Wegen der Unterhaltung der Grundstücke, der baulichen Anlagen und des sonstigen  unbeweglichen Vermögens siehe bei den Gruppen 50 und 51

2. Die Behandlung der Ausgaben für eigenes und fremdes Personal ist bei der Hauptgruppe 4 und bei der Gruppe 41 erläutert.)

Bei Baumaßnahmen ist zu unterscheiden zwischen den Ausgaben für Investitionen (Herstellungsaufwand) und den Ausgaben für die Unterhaltung (Erhaltungsaufwand). Grenzfälle sind grundsätzlich nach den Regeln in Abschnitt 157 der Einkommensteuer-Richtlinien zu behandeln.  Die Ausgaben für Investitionen sind im Vermögenshaushalt bei den Gruppen 94, 95 und 96 nachzuweisen. Die Kosten für Entwurfsbearbeitung und Bauleitung sind dem Bauvorhaben zuzuordnen.

 

Ausgaben für Investitionen liegen vor, wenn durch eine Baumaßnahme neues Sachvermögen geschaffen oder vorhandenes vermehrt wird. Nach der Fertigstellung eines Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn etwas Neues, bisher nicht Vorhandenes geschaffen wird.

 

Aufwendungen für die Erneuerung von bereits in den Herstellungskosten eines Gebäudes enthaltenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind nur dann als Herstellungskosten des Gebäudes zu behandeln, wenn sie so artverschieden sind, daß die Baumaßnahme nach der Verkehrsanschauung nicht mehr in erster Linie dazu dient, das Gebäude in seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zu erhalten, sondern etwas Neues, bisher nicht Vorhandenes zu schaffen. Herstellungsaufwand liegt in diesen Fällen nur vor, wenn das Gebäude durch die Baumaßnahme in seinem Wesen erheblich verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird. Eine deutliche Verbesserung ist nicht schon deswegen anzunehmen, wenn mit notwendigen Erhaltungsmaßnahmen eine dem technischen Fortschritt entsprechende übliche Modernisierung verbunden ist.

 

Fallen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Herstellungsaufwand Ausgaben an, die sonst als Erhaltungsaufwand angesehen werden, so können diese, wenn sie unerheblich sind, wegen des wirtschaftlich einheitlichen Vorgangs dem Herstellungsaufwand zugerechnet werden.

 

Zum Herstellungsaufwand beim Straßenbau gehören die Ausgaben für Erneuerungs-, Um-, Aus- und Neubauvorhaben. Erneuerungsvorhaben dienen vorwiegend dem Deckenbau und verändern die bestehende Linienführung der Straße im Grund- und Aufriss nur unwesentlich. Die Arbeiten müssen deutlich über das Ausmaß einer Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeit hinausgehen.

 

Um-, Aus- und Neubauvorhaben setzen die Bearbeitung ausführlicher Bauentwürfe bezüglich Grund- und Aufrissgestaltung oder konstruktive Durchbildung voraus. Beispiele und Einzelheiten der Abgrenzung des Herstellungs- vom Erhaltungsaufwand beim Straßenbau sind in dem "Ausgabenblatt für Erneuerungsvorhaben" der vorläufigen Buchungsanweisung für Bundesfernstraßen vom 2. Januar 1976 (VkBl. S. 136) enthalten. Bei anderen Tiefbaumaßnahmen ist die Abgrenzung entsprechend vorzunehmen.

 

              Hochbaumaßnahmen:

Erweiterungs-, Neu-, Um- und Ausbauten einschließlich der mit diesen Baumaßnahmen im sachlichen und baulichen Zusammenhang stehenden Tiefbauten, Anlagen (Garagen, Versorgungs- und Heizungsanlagen, Alarm- und Schutzeinrichtungen, Entwässerungsanlagen und besondere allgemeine oder technische Anlagen)

              Abbruchs- und Aufschließungskosten

             

              Tiefbaumaßnahmen und andere Baumaßnahmen:

Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Unterführungen, Wasserstraßen, Wasserbauten, Hafenanlagen, Dämme, Deiche, Brunnen, Freibäder, Kanäle, Wasserversorgung, Entwässerung

              Altlastensanierung

 

              Baumaßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs

              Sportplätze, Spielplätze, Campingplätze

              Einrichtungen der Löschwasserentnahme

              Betriebsanlagen, sonstige technische Anlagen:

Gleisanlagen, Roll- und Fahrtreppen im Zusammenhang mit Außenbauten, nicht  transportable Röntgen- und Kühlanlagen, Betriebsaufzüge, Großküchenanlagen, Verkehrsfernseh- und Polizeistationen, Fernsprechzentralen, Versorgungsnetzerweiterungen, Gemeinschaftsantennen und dgl.

 

Zu den Baumaßnahmen gehören auch alle Baunebenkosten wie Vergütungen für Vertragsarchitekten, Vertragsingenieurbüros usw., Leistungen an freischaffende Mitarbeiter, Auslagen für Werks- und ähnliche Verträge, Wettbewerbskosten, künstlerische Ausgestaltung, Ausgaben für Baubestandszeichnungen, Bauplanskizzen, Planung, Entwurf, Bauleitung

Ausgaben für dauerhafte Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder der Ingebrauchnahme installiert werden und wesentliche Bestandteile dieser Bauten sind

 

97          Tilgung von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen

Tilgung der bei Gruppe 37 nachzuweisenden Kreditaufnahmen und ähnliche Rechtsgeschäfte

(Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.)

 

 

98          Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

              (1. Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 17

              2.  Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.

3. Hierher gehören auch die Rückzahlung von Mitteln, die von übergeordneten Gebietskörperschaften zum Zwecke der Darlehensgewährung bereitgestellt worden sind.)

 

99          Sonstiges

 

990        Kreditbeschaffungskosten

              Disagio

              Abschlussgebühr bei Bausparverträgen

 

991        Ablösung von Dauerlasten

 

992        Deckung von Soll-Fehlbeträgen des Vermögenshaushalts

 

995        Übertragungs- und Abschlussbuchungen