Anlage 4
Zuordnungsvorschriften
zum kommunalen Gruppierungsplan
(ZuordKomGrPl)
Den einzelnen Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen sind die kommunalen Einnahmen und Ausgaben wie folgt zuzuordnen:
0 Steuern, Allgemeine Zuweisungen
(Säumniszuschläge,
Verzugszinsen und dgl. zu den in dieser Hauptgruppe genannten Abgaben sind bei
der Untergruppe 261 nachzuweisen)
00 Realsteuern
Land- und forstwirtschaftliche
Betriebe
001 Grundsteuer B
Sonstige Grundstücke
01 Gemeindeanteile
an Gemeinschaftssteuern
Gemeindeanteil an der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer nach dem Gemeindefinanzreformgesetz
02 Andere Steuern
020 Vergnügungssteuer
für die Vorführung von Bildstreifen
021 Sonstige
Vergnügungssteuer
022 Hundesteuer
026 Jagdsteuer
027 Zweitwohnungssteuer
029 Sonstige
Steuern
03 Steuerähnliche
Einnahmen
(soweit nicht zweckgebunden)
030 Fremdenverkehrsabgaben
von Personen und Unternehmen, denen aus dem Fremdenverkehr oder aus dem
Kurbetrieb Vorteile erwachsen
(Kurtaxe bei Gruppe 12)
031 Abgaben
von Spielbanken
032 Sonstige
steuerähnliche Einnahmen
Geldwerte der von Steuerpflichtigen geleisteten Naturaldienste (Hand- und Spandienste), Ablösung der Naturaldienste durch Bezahlung, Nicht verteilte Jagdpachteinnahmen, Pferchgelder, Weidegelder, Fischereipacht usw.
(Zweckgebundene Einnahmen bei Gruppe 17)
04 Schlüsselzuweisungen
041 Schlüsselzuweisungen
vom Land
05 Bedarfszuweisungen
051 Bedarfszuweisungen
vom Land
052 Bedarfszuweisungen
von Gemeinden (GV)
Finanzhilfen aus einem Härteausgleich
(Nachweis im Abschnitt 90)
06 Sonstige
allgemeine Zuweisungen
061 Zuweisungen
vom Land
07 Allgemeine
Umlagen
071 Allgemeine
Umlagen vom Land
Erstattung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages
072 Allgemeine
Umlagen von Gemeinden (GV)
Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden
an Körperschaften, die ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich
zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten
Schlüssels geleistet werden
Kreisumlage
einschließlich Mehrbelastung
Jugendamtsumlage
Landschaftsumlage
Verbandsumlage
des Kommunalverbandes Ruhrgebiet
(Umlagen an Zweckverbände und ähnliche
kommunale Zusammenschlüsse für die Erfüllung bestimmter Aufgaben sind keine
allgemeinen Umlagen, z.B. Schulverbandsumlage,; sie werden als Zuweisungen für laufende
Zwecke nachgewiesen: Ausgaben bei Gruppe 71, Einnahmen bei Gruppe 17.)
09 Ausgleichsleistungen
091 Ausgleichsleistungen
nach dem Familienleistungsausgleich
10 Verwaltungsgebühren
Öffentlich-rechtliche Gebühren (Entgelte) für die Inanspruchnahme von
Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen, z.B. Passgebühren,
Genehmigungsgebühren, Gebühren für die Bauüberwachung, Gebühren für
Beglaubigungen, für Erlaubnisscheine, Vermessungs-(Abmarkungs-)gebühren usw.
1. Erstattungen
(Entschädigungen) für die Erhebung von
Beiträgen u.ä. für andere, oft Gebühren genannt, bei Gruppe 16.
2. Wegen
Säumniszuschlägen, Stundungszinsen und dgl. siehe Untergruppe 261
3. Der Ersatz von besonderen Auslagen kann mit den
Verwaltungsgebühren zusammen ausgewiesen werden.
4. An übergeordnete Stellen weiterzuleitende
Gebührenanteile sind als durchlaufende Gelder abzuwickeln.
Entgelte für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen z.B. Entgelte für die Lieferung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser, einschl. Grundgebühren, Zählermiete
Entgelte der Verkehrsunternehmen
Entgelte für die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, der Müllabfuhr, der Straßenreinigung, des Bestattungswesens, für die Sondernutzung von Straßen
Entgelte für
Arbeiten zur Unterhaltung von Straßen, Anlagen und dgl.
Entgelte für die Unterhaltung der Hausanschlüsse für Gas, Wasser, Abwasser
und Elektrizität
Parkgebühren, Pflegesätze der Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime (auch Einkaufsgelder), Eintrittsgelder zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen
Pflege von Gräbern
(1. Die hier nachzuweisenden Entgelte umfassen
die Nettoentgelte zuzüglich Mehrwertsteuer; dabei sind Nettoentgelte und
Mehrwertsteuer getrennt zu buchen
-siehe Untergruppe 159 -).
2. Wegen der Umsatzsteuer-Zahllast
siehe Gruppe 64
3. Wegen Säumniszuschlägen,
Stundungszinsen und dgl. siehe Untergruppe 261)
Kurtaxe, Kurbeiträge
oder ähnliche Entgelte zur Finanzierung öffentlicher Anlagen u.a.
(1. Fremdenverkehrsabgabe
ohne Zweckbindung bei Untergruppe 030
2. Wegen Säumniszuschlägen,
Stundungszinsen und dgl. siehe Untergruppe 261)
Verkaufserlöse, z.B. Einnahmen aus dem Verkauf beweglicher Sachen, die nicht als Vermögen erfasst waren
(1. Entgelte für die
Lieferung von Elektrizität, Gas, Fernwärme, Wasser einschließlich
Grundgebühren, Zählermieten sowie die Entgelte der Verkehrsunternehmen bei
Gruppe 11
2. Einnahmen aus dem Verkauf von
Vermögensgegenständen bei Untergruppe 345)
Einnahmen aus dem Verkauf von
Drucksachen aller Art
(Entgelte für
Veranstaltungsprogramme u. dgl. können auch zusammen mit den anderen Entgelten
für die Veranstaltung bei Gruppe 11 nachgewiesen werden)
Erlös für
landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugnisse,
für Erzeugnisse und Leistungen von
Werkstätten, für Abgaben von Gegenständen von Materialbeschaffungsstellen, auch
Altmaterial u.ä.
Abgabe von Verpflegung an
Bedienstete und Gäste
14 Mieten
und Pachten
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Wohn- und Geschäftsräumen (auch Dienst- und Werkswohnungen, Altenwohnungen), von Betriebsanlagen, Garagen, Standplätzen an Märkten und Messen, Reklameflächen
Entgelte für die
Überlassung von Inventar in vermieteten Räumen, ebenso besondere Ersätze für
Nebenleistungen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen
Einnahmen aus
Erbbaurecht und Erbpacht sowie aus Jagd- und Fischereipacht aus eigenen
Grundstücken
Ersatzleistzungen für Schadensfälle
Versicherungsleistungen
(Ersatzleistzungen für Sachschäden des Anlagevermögens bei Gruppe 34)
Rückzahlungen
(Rückzahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen bei Gruppe 17; Rückzahlungen
von sozialen Leistungen bei den Gruppen 24 und 25)
Einnahmen für Beratungen und sonstige Einnahmen aus
Werkverträgen, Regressansprüchen
Einnahmen für die Nutzung von
Kommunikationseinrichtungen durch Dritte
Einnahmen für die Benutzung von Anstaltseinrichtungen wie
Anteile an den Liquidationseinnahmen der Krankenhausärzte und -belegärzte
Ablieferungen aus Nebentätigkeiten
Kostenersätze für Ausschreibungsunterlagen bei öffentlicher Ausschreibung nach § 20 VOB
Vermischte Einnahmen
Einnahmen, die im Haushaltsplan ohne Angabe bestimmter Entstehungsgründe veranschlagt werden
Einnahmen vom Vermögenshaushalt für Ausgaben des Verwaltungshaushalts, soweit sie einer Baumaßnahme zuzurechnen und bei der Abrechnung einer solchen Maßnahme zu berücksichtigen sind
(1. Hierzu gehören z.B.
die Kosten der Planung und Bauleitung für eigenes Personal sowie der Leistungen
der Hilfsbetriebe - Bauhof, Fuhrpark usw. –
(2. Ausgaben bei
Untergruppe 932 oder Gruppen 94 bis 96
(3. Innere Verrechnungen
innerhalb des Verwaltungshaushalts bei Untergruppe 169)
Vor- oder
Zwischenfinanzierungszinsen, die während der Bauzeit anfallen
(Vor- oder
Zwischenfinanzierungszinsen sind zentral im Abschnitt 91 nachzuweisen)
159 Umsatzsteuer
(Zuordnung zum jeweiligen
Aufgabenbereich - kein zentraler Nachweis im Abschnitt 03 u.a. -)
Erstattungen sind der Ersatz für Aufwendungen, die eine Stelle für eine andere Stelle erbracht hat. Der Erstattung liegt in der Regel ein auftragsähnliches Verhältnis zugrunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht, ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll oder nur teilweise deckt oder ob sie pauschaliert ist.
(1.
Für
die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem
Gruppierungsplan zu bilden
2.
Kostenersätze
für erbrachte Dienstleistungen bei Gruppe 11; Rückzahlungen und
Ersatzleistungen für Schadensfälle bei Gruppe 15
3.
Rückzahlungen
von Ausgaben der Gruppe 67, sofern nicht im laufenden Jahr von der Ausgabe
abgesetzt
4.
Ist
die Durchführung der den örtlichen oder überörtlichen Trägern der Sozialhilfe
obliegenden Aufgaben auf Gemeinden (GV) delegiert, so haben diese die dabei
entstehenden Einnahmen und Ausgaben über das Sachbuch für haushaltsfremde
Vorgänge abzuwickeln. Dies gilt nicht, wenn die Einnahmen und Ausgaben
unmittelbar im Haushalt des Trägers gebucht und durch dessen Kasse vollzogen
werden. Die Träger der Sozialhilfe haben die ihnen hierfür entstehenden
Ausgaben den Gruppen 73 ff. zuzuordnen.
5. Nicht im Rahmen der Delegation für andere Träger zu erbringende
und von diesen zu erstattende Leistungen fallen nicht unter § 13 GemHVO. Sie
sind als Leistungsausgaben (Gruppe 16) vom erstattungspflichtigen Träger zu
veranschlagen.)
Finanzhilfen zur
Erfüllung von Aufgaben des Empfängers, bei der die Rechtsgrundlage und die Höhe
der anteiligen Kostendeckung oder eine Pauschalierung unerheblich sind
(1.
Für
die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem
Gruppierungsplan zu bilden
2.
Zuweisungen
sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs - vgl.
Bereichsabgrenzung, Nr. 3.5 VV -. Zuschüsse sind Übertragungen vom öffentlichen
Bereich an den unternehmerischen und übrigen Bereich und umgekehrt – vgl.
Bereichsabgrenzung, Nr. 3.5 VV -.
3.
Zuweisungen
für Investitionen bei Gruppe 326
4.
Rückzahlungen von Ausgaben der Gruppe 71, sofern diese nicht im
laufenden Haushaltsjahr von der Ausgabe abgesetzt werden)
20 Zinseinnahmen
aus Darlehen und inneren Darlehen
aus Geldanlagen
aus dem Giro- und
Kontokorrentverkehr
aus Kaufpreis- u.a.
Forderungen
(1. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen
entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.
2. Wegen der Stundungs,- Verzugs-, Prozesszinsen u. dgl. siehe bei Untergruppe 261)
21 Gewinnanteile
von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen
einschließlich Anteile am Bilanzgewinn der Sparkassen
22 Konzessionsabgaben
23 Schuldendiensthilfen
Geldleistungen zur Erleichterung des Schuldendienstes für Kredite,
vorwiegend zur Verbilligung der Zinsleistungen
(1. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem
Gruppierungsplan zu bilden.
2. Werden Schuldendiensthilfen sowohl zum Zinsaufwand als auch zum
Tilgungsaufwand gewährt, sind sie nach dem Schwerpunktprinzip insgesamt im
Verwaltungshaushalt – Abschnitt 91, Gruppe 23 – zu veranschlagen.
3. Beihilfen, die ausschließlich zur Schuldentilgung gewährt werden, sind
als „Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen zu behandeln und im Vermögenshaushalt – Gruppe
36 – im jeweiligen Unterabschnitt nachzuweisen.)
(1. Kostenerstattung von Trägern sozialer Leistungen – z.B. §§ 103 ff. BSHG –
bei Untergruppe 162
2. Siehe Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 16)
241 Kostenbeiträge
und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
243 Übergeleitete
Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
245 Leistungen
von Sozialleistungsträgern
(ohne Pflegeversicherung)
246 Leistungen
der Pflegeversicherungsträger
247 Sonstige
Ersatzleistungen
249 Rückzahlung
gewährter Hilfen
Z.B. Tilgung und Zinsen von Darlehen
25 Ersatz
von sozialen Leistungen in Einrichtungen
(Siehe Hinweise bei Gruppe 24)
251 Kostenbeiträge
und Aufwendungsersatz, Kostenersatz
253 Übergeleitete
Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich Unterhaltsverpflichtete
255 Leistungen
von Sozialleistungsträgern (ohne Pflegeversicherung)
(ohne Pflegeversicherung)
256 Leistungen
der Pflegeversicherungsträger
257 Sonstige
Ersatzleistungen
259 Rückzahlung
gewährter Hilfen
Z.B. Tilgung und Zinsen von Darlehen
26 Weitere
Finanzeinnahmen
(260) Bußgelder
Ordnungsstrafen
Verwarnungs- und
Bußgelder
Zwangsgelder
Sühnegelder aus
Schiedsamtsverfahren
Disziplinarstrafen
(261) Säumniszuschläge u. dgl.
Säumniszuschläge, Stundungs-, Verzugs- und Prozesszinsen,
Beitreibungsgebühren, soweit diese Einnahmen nicht mit der Hauptforderung
verbucht werden
(Siehe Hinweise zur Hauptgruppe 0 und zu den Gruppen
10 bis 12 und Untergruppe 845)
(262) Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften,
Gewährverträgen usw.
(Soweit im
Vermögenshaushalt: Gruppe 32)
(263) Ausgleichzahlung nach AFWoG
(Verwaltungskostenerstattung für die Erhebung
der Ausgleichszahlung bei Untergruppe 161)
(265) Verzinsung der Gewerbesteuer nach § 233 a AO
(268) Sonstige Finanzeinnahmen
Konventionalstrafen
(Soweit im Vermögenshaushalt: Gruppe 32)
Zinsen für zurückzuzahlende Zuweisungen und Zuschüsse
Abfindungen im
Zusammenhang mit Gebietsänderungen
(z.B. für Steuerverluste)
Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz
(vgl. Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 71)
Einbehaltenes Disagio
bei der Hingabe von Darlehen
Einnahmen aus der
Ablösung der Stallplatzverpflichtung
(269) Einnahmen aus Pensionsrückstellungen
27 Kalkulatorische
Einnahmen
(1. Nachweis im Abschnitt 91
2.
Einnahmen der Untergruppen 270, 275 und 279 müssen jeweils mit den
Ausgaben der Untergruppen 680, 685 und 689 übereinstimmen.)
275 Verzinsung
des Anlagekapitals
279 Kalkulatorische
Rückstellungen
28 Zuführung
vom Vermögenshaushalt
(Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 90 übereinstimmen.)
29 Abwicklung
der Vorjahre
Soll-Fehlbetrag des Verwaltungshaushalts
Rechnungstechnische Abwicklung
von Fehlbeträgen
3 Einnahmen
des Vermögenshaushalts
(Einnahmen müssen mit den Ausgaben bei Gruppe 86 übereinstimmen)
30 Zuführung
vom Verwaltungshaushalt
(301) Allgemeine Zuführung
(306) Zuführung Pensionsrückstellungen
Auch Einnahmen aus Bausparverträgen
32 Rückflüsse
von Darlehen
Einnahmen, die Darlehensforderungen vermindern
(Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem
Gruppierungsplan zu bilden)
Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährverträgen usw.
(Soweit dem Verwaltungshaushalt zuzuordnen, bei Untergruppe 262)
Veräußerungen von Aktien, Geschäftsanteilen, Bezugsrechten
Rückflüsse von
Eigenkapital
(Gewinnanteile sind
der Gruppe 21 zuzuordnen)
34 Einnahmen
aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
340 Einnahmen
aus der Veräußerung von Grundstücken
Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Anlagen
Abfindungen aus Anlass von Gebietsänderungen
der Gemeinden bzw. des Kreises (Ein-
und Ausgemeindungen)
(Soweit nicht im Vermögenshaushalt – z.B. Abfindung
für Steuerausfälle – bei Untergruppe 263)
Abtretung eigener Grundstücke an eine andere Gemeinde
Ersatzleistungen für Vermögensschäden an Grundstücken usw.
345 Einnahmen
aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Verkauf von beweglichen Sachen, die mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Vermögenshaushalt nachgewiesen oder wegen ihres unentgeltlichen Erwerbs mit einem Schätz- oder sonst bestimmten Wert als Vermögen erfasst wurden
Ersatzleistungen für
Vermögensschäden
(Einnahmen aus dem
Verkauf sonstiger beweglicher Sachen (nicht vermögenswirksam) bei Gruppe 13)
347 Einnahmen
aus der Abwicklung von Baumaßnahmen
(Entgelte sind der Gruppe 35, Zuweisungen und Zuschüsse der Gruppe 36
zuzuordnen.)
35 Beiträge
und ähnliche Entgelte
Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch, Beiträge einschl. Anschlussbeiträge und andere Abgaben für Investitionen nach dem Kommunalabgabengesetz und auf zivilrechtlicher Grundlage
Einnahmen aus
Folgekostenvereinbarungen
(Einnahmen aus
Folgekostenvereinbarungen sind dem betreffenden Aufgabenbereich zuzuordnen)
Abstandsgelder für
Zweckentfremdung von Wohnraum
Einnahmen für Ersatzmaßnahmen nach
dem Bundesnaturschutzgesetz
Einnahmen aus der Ablösung von
Stellplatzverpflichtungen
36 Zuweisungen
und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(1. Zu den Begriffen „Zuweisungen“ und „Zuschüsse“ siehe Gruppe 17
2. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem
Gruppierungsplan zu bilden.)
37 Einnahmen
aus Krediten und inneren Darlehen
(Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen
entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.)
Rechnungstechnische Abwicklung von Fehlbeträgen
4 Personalausgaben
(1. Nicht zu den Personalausgaben zählen Ausgaben für die Inanspruchnahme
von Dienstleistungen aufgrund von Werkverträgen oder ähnlichen Vertragsformen
(siehe Hinweis bei Gruppe 41).
2. Erstattungen von
persönlichen Ausgaben (an andere Verwaltungen oder an eigene Verwaltungszweige)
sind bei Gruppe 67 nachzuweisen.)
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit nach den Kommunalverfassungsgesetzen sowie den örtlichen Satzungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige (z.B. Sitzungstagegelder, Reisekosten, Auslagenersätze einschließlich Pauschalen an Stadträte, Gemeinderäte, Kreistagsmitglieder, Bezirksvertreter, sachkundige Bürger, Einwohner, Ersatz für Verdienstausfall u.a.)
Aufwandsentschädigung
an ehrenamtlich Tätige, wenn sie ein bestimmtes Aufgabengebiet verwalten, das
ihre Arbeitskraft und Zeit regelmäßig nicht unerheblich in Anspruch nimmt
(Aufwandsentschädigungen
als besondere Zulage für einen allgemeinen, mit der betreffenden Stelle
zusammenhängenden Aufwand sind der Gruppe 41 zuzuordnen.)
Entschädigungen für einzelne ehrenamtliche Tätigkeiten
(z.B. Mitwirkung bei Wahlen, statistischen Erhebungen u.a.),
(Entschädigungen an
Mitglieder von Sachverständigenkommissionen bei Untergruppe 655)
Ausgaben an oder zugunsten
von ehrenamtlich Tätigen, wie Diäten, Versicherungsprämien oder -beiträge (z.B.
Unfallversicherung für Gemeinderäte), Ehrensold, Zuwendungen, Beihilfen
41 Dienstbezüge
u.dgl.
Dienstbezüge,
Stellenzulagen, Amtszulagen, Ausgleichszahlungen, Jubiläumszuwendungen,
Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmer, andere Zulagen und Zuschläge
sowie Urlaubsgeld
Abgeltung für
Überstunden, Schulbeihilfen, Abfindungen, Übergangsgelder,
Aufwandsentschädigungen als besondere Zulage für einen allgemeinen mit der
Stelle zusammenhängenden Aufwand
(Funktionsbedingte
Aufwandsentschädigungen bei Gruppe 46)
Architektenleistungen,
Ingenieurleistungen usw. für Baumaßnahmen, wenn es sich um Ausgaben für eigenes
Personal handelt
(Ausgaben für
Vertragsarchitekten, Vertragsingenieure usw., Ausgaben für freischaffende
Mitarbeiter, für Wettbewerbe, Wiederbeschaffung bzw. Ergänzung von
Baubestandszeichnungen und Baunutzungsplanskizzen werden als Nebenkosten dem
Unterhaltungsaufwand oder den Bauausgaben - Gruppen 50, 51, 94, 95, 96 -
zugeordnet - Werk- und ähnliche Verträge -).
Sachbezüge, die unter Berücksichtigung ihres
wirtschaftlichen Wertes auf die Dienstbezüge angerechnet werden (Dienstwohnung)
410 Beamte
Bezüge der Beamten, Grundgehälter
(einschließlich Zulagen zum Grundgehalt, Ortszuschlag), Unterhaltszuschüsse
411 Pensionsrückstellungen
nach BBesG und EFoG
(Zusätzliche
Rückstellungsbeträge sind bei Untergruppe 866 zu veranschlagen.)
414 Angestellte
Tarifliche und freivereinbarte
Vergütungen, Grundvergütung, Ortszuschlag
Vergütungen für Ärzte im Angestelltenverhältnis, auch
wenn sie wie Beamte nach Besoldungsrecht vergütet werden (DO-Angestellte)
Vergütungen an Diakonissen,
Ordensschwestern
Vergütungen für Auszubildende und
Praktikanten
Krankenbezüge
415 Arbeiter
Tarifliche und freivereinbarte Löhne, Grundlohn,
Ortszuschlag, Sozialzuschlag, jährliche Zuwendungen
Krankenbezüge
Vergütungen für Auszubildende
416 Beschäftigungsentgelte
und dgl.
Entgelte für nebenamtlich
oder nebenberuflich tätige Personen, welche ihren Hauptberuf in einer anderen
Verwaltung oder einem anderen Betrieb ausüben (z.B. Kreisbildstellenleiter,
Geistliche als Religionslehrer, nebenamtliche gemeinsame Fachbeamte)
(Entgelte
für ehrenamtliche Tätigkeit bei Gruppe 40)
Entgelte an Ruhestandsbeamte, die
weiterbeschäftigt werden
Entgelte für Stellvertretungen und
Aushilfen
(Soweit
nicht auf die Untergruppen 410 - 415 aufteilbar)
Entgelte und Vergütungen an
Praktikanten und Auszubildende
(Soweit
nicht auf die Untergruppen 410 - 415 aufteilbar)
Entgelte an
Dozenten, Lehrer und Prüfungskräfte (z.B. Dozenten an Volksbildungswerken,
Sportlehrer, Handwerksmeister in Prüfungsausschüssen, Kurslehrer an
Berufsschulen)
(Soweit
nicht den sachlichen Ausgaben in Gruppe 65 zuzuordnen)
Entgelte im Rahmen von
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Entgelte an Zivildienstleistende
Honorare für freie Mitarbeiter und
Sachverständige
(Soweit
nicht den sachlichen Ausgaben in Gruppe 65 zuzuordnen)
42 Versorgungsbezüge
und dgl.
Ruhegelder,
Unterhaltsbeiträge, Hinterbliebenenbezüge, Witwen- und Waisenbezüge,
Verschollenheitsbezüge, Übergangsgebührnisse, Sterbegelder
421 Pensionsrückstellungen
nach BBesG und EFoG
Zusätzliche Rückstellungsbeträge
sind bei der Untergruppe 866 zu veranschlagen.
424 Angestellte
425 Arbeiter
428 Sonstige
43 Beiträge
zu Versorgungskassen
Umlagen und Beiträge
zu fremden Pensions- und Versorgungskassen sowie zu eigenen Pensions- und Versorgungskassen,
für die eine Sonderrechnung geführt wird
Arbeitgeberanteile zu
Zusatzversorgungskassen
(1. Zahlungen aus eigenen Pensions- und Versorgungskassen
ohne Sonderrechnung sind Versorgungsbezüge (Gr. 42).
2. Zahlungen zur Ärzteversorgung (Zuschüsse zur
befreienden Lebensversicherung anstelle der gesetzlichen Sozialversicherung)
sind bei Gruppe 44 nachzuweisen.
3. Umlagen für
Beihilfen an Versorgungsempfänger bei Gruppe 45)
438 Sonstige
44 Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung
Arbeitgeberanteile
zur gesetzlichen Krankenversicherung (einschließlich Ersatzkassen), zur
Rentenversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Ärzteversorgungskasse
Nachversicherung von Beamten
Höherversicherung in der
gesetzlichen Sozialversicherung
Arbeitgeberzuschuss zur
freiwilligen Krankenversicherung
Zuschüsse zur befreienden
Lebensversicherung
Umlage zur gesetzlichen
Unfallversicherung
440 Beamte
444 Angestellte
445 Arbeiter
448 Sonstige
Auch Künstlersozialabgabe
45 Beihilfen,
Unterstützungen und dgl.
Beihilfen nach den
Beihilfevorschriften an Beamte, Angestellte und Arbeiter, Versorgungsempfänger
und Hinterbliebene einschließlich Umlagen und Beiträge, die an Versorgungskassen
und ähnliche Einrichtungen zur Gewährung von Beihilfen gezahlt werden
Unterstützungen
(einmalige und laufende) nach den Unterstützungsgrundsätzen an Beamte,
Angestellte und Arbeiter einschließlich Versorgungsempfänger und Hinterbliebene
Kosten der Reihenuntersuchungen, Untersuchungen vor
lebenslänglicher Anstellung von Beamten und dgl.
Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
Kosten
der Schutzimpfungen und dgl.
Unfallfürsorge
46 Personalnebenausgaben
Zuschüsse zur
Gemeinschaftsverpflegung , zu Gemeinschaftsveranstaltungen, für soziale
Einrichtungen, für Erholungsurlaub (Erholungswerk) und dgl.
Beschäftigungs- und Trennungsgeld
Funktionsbedingte Aufwandsentschädigungen, d.h. Entschädigungen an Bedienstete als pauschalierter Ersatz von Auslagen bei Funktionen oder für besondere Einsätze, z.B. Feld- und Jagdaufwendungsentschädigungen, Prämien im Vorschlagswesen, Vergütungen für Arbeitnehmererfindungen
Zahlungen nach dem Personalvertretungsgesetz zur Deckung
der dem Personalrat entstehenden Kosten
(1. Ausgaben an
Verwaltungsangehörige aus Anlass von Sachschäden, die im Dienst entstanden
sind, werden bei Gruppe 64 nachgewiesen.
2. Wegen der
"besonderen Aufwendungen für Bedienste" siehe Gruppe 56)
47 Deckungsreserve
für Personalausgaben
Vorsorgliche
Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht auf
die einzelnen Gruppen aufgeteilt werden können
Aufstockung der Deckungsreserve
gem. § 34 Abs. 2 GemHVO
5/6 Sächlicher
Verwaltungs- und Betriebsaufwand
(1. Abgrenzung
Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt siehe auch Untergruppe 935
2. Zum Unterhaltungsaufwand gehören auch Ausgaben für Materialien)
Ausgaben für die Unterhaltung (Erhaltungsaufwand) dienen unabhängig von ihrer Größenordnung dazu, Gegenstände (bewegliche und unbewegliche Sachen des Anlagevermögens, geringwertige Wirtschaftsgüter) in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten; sie sind im Verwaltungshaushalt bei den Gruppen 50, 51 und 52 nachzuweisen. Hauptmerkmal dieser Ausgaben ist, dass sie durch die gewöhnliche Nutzung des Gegenstands veranlasst werden.
Unterhaltung
eigener, gemieteter und gepachteter Gebäude, Grundstücke und Anlagen, sowie der
zu den Gebäuden gehörenden Gärten, Grün- und sonstigen Außenanlagen (z.B.
Zufahrten, Wege, Mauern, Pausen- und Spielplätze, Turnspielgärten, Wallanlagen)
Bestandteile, die
baulich oder niet- und nagelfest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden
sind, wie Heizungs- und Klimaanlagen, Leitungen für Wasser, Gas, Elektrizität
Abwasser, Fernmeldeanlagen
Trafostationen, eingebaute
Beleuchtungsanlagen und Verdunkelungseinrichtungen
Aufzüge, Fahrstühle, Rolltreppen,
Transportanlagen (Rohrpost u.ä.)
Uhren- und Klingelanlagen,
Sicherungs- und Alarmeinrichtungen
Blitzableiter- und
Brandschutzanlagen,
Antennen
Bauliche
Anlagen auf land- oder forstwirtschaftlich oder in anderer Weise genutzten
unbebauten Grundstücken (feste Umzäunungen und dgl.)
(Auch Ausgaben für die Beseitigung von Unwetter-, Katastrophen und Manöverschäden, die nicht im Vermögenshaushalt nachzuweisen sind)
Ausgaben
aufgrund von Werkverträgen oder ähnlichen Vertragsformen zur Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen
(Die persönlichen Ausgaben,
auch für vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte, sind der Gruppe 41
zuzuordnen.)
51 Unterhaltung
des sonstigen unbeweglichen Vermögens
Unterhaltung von
Straßen, Wegen, Brücken, Parkplätzen einschließlich Straßenbeleuchtung,
Verkehrssicherungs- und Signalanlagen (Lichtzeichenanlagen)
Wasserstraßen, Flussbauten,
Ufermauern, Dämmen, Deichen, Hafenanlagen
Tiefbauten der Abwasserbeseitigung
und -reinigung sowie der Wasserversorgung
Sportanlagen, Spielplätzen,
Freibädern, Spiel- und Liegewiesen
Wald-, Park- und Gartenanlagen,
Friedhöfen, sonstigen öffentlichen Anlagen
Einrichtungen der
Löschwasserentnahme
Sonstigen unbebauten Grundstücken
(1. Zum Begriff "Unterhaltung" siehe Gruppe 50
2. Laufende Betriebsausgaben der
Straßenbeleuchtung, Verkehrs- und Signalanlagen bei den Gruppen 57 bis 63
3. Erstattung von Ausgaben für die
Straßenunterhaltung, die z.B. auf den Kreis übertragen wurde, bei Gruppe 67
4. Zur Abgrenzung, ob im Vermögenshaushalt zu buchen,
siehe Gruppen 50, 94 - 96
5. Zum
Unterhaltungsaufwand gehören auch Ausgaben für Materialien.)
52 Geräte,
Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
Ausgaben für die
Unterhaltung sowie für die Anschaffung, Herstellung und Ersatzbeschaffung,
soweit sie nicht im Vermögenshaushalt zu buchen sind
Zimmerausstattungen
für Dienstgebäude, Wohnungen, Anstalten und Einrichtungen
Schulausstattung
(Mobiliar, Maschinen, Anlagen und Geräte für speziellen Unterricht (- soweit
nicht Lehrmittel)
Geschirr, Bestecke, Wäsche und
Kleidung in Anstalten
Werkzeuge, Waffen
Bewegliche Verkehrszeichen
Sonstige
Gebrauchsgegenstände, dazu zählen auch Tiere
(1. Zum Begriff "Unterhaltung" siehe Gruppe
50
2. Fest eingebaute Anlagen in Gebäuden und bei
Grundstücken bei den Gruppen 50 oder 51
3. Abgrenzung
Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt siehe Untergruppe 935)
Miet- und Pachtausgaben für
Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke
Mieten für
angemietete Dienst- und Werkdienstwohnungen, Dienstzimmerentschädigungen
Erbbauzinsen, Erbpachtzinsen
Mietausgaben für Maschinen,
Fahrzeuge, Geräte, Einrichtungsgegenstände
Mietausgaben für EDV-Anlagen (Hard-
und Software
(Lizenzausgaben
für Software bei Gruppe 65)
Laufende Leistungen aufgrund von
Leasingverträgen
(Die Ausgaben für
den Erwerb (Eigentumsübergang) des Leasingobjektes sind bei den Untergruppen
932 oder 935 nachzuweisen.)
54 Bewirtschaftung
der Grundstücke, baulichen Anlagen usw.
Ausgaben für die
Bewirtschaftung eigener, gemieteter und gepachteter Grundstücke, Gebäude und
einzelner Räume wie
Grundsteuern
Hausgebühren: Entgelte für
Abwasserbeseitigung
Heizung: Heizmaterial, Heizungsenergie
(Bezug von Fernwärme, Strom, Gas usw.)
Reinigung (soweit
nicht bei Hausgebühren): Reinigungsmittel, kleine Reinigungsgegenstände,
Vergütungen an Reinigungsunternehmen, Reinigung von Bürowäsche, Vorhängen u.ä.,
Ungezieferbekämpfung
Schneeräumen und
Streuen innerhalb der Grundstücke oder aufgrund von Anliegerverpflichtungen
(ohne Straßen, Wege, Brücken usw.)
Beleuchtung, Wasserversorgung:
Gebühren und
Entgelte (einschließlich Zählermiete) für Wasser-, Gas- und Strombezug (soweit nicht
Heizung), Kosten von Glühlampen, Leuchtstäben usw.
Versicherung:
Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung, Diebstahl-, Einbruch-,
Haushaftpflicht-, Feuer-, Glasbruch, Hausrat- und Wasserleitungsversicherung
Sonstige Bewirtschaftungskosten,
z.B. Bewachung
55 Haltung
von Fahrzeugen
Pkw, Lkw, motorisierte
Spezialfahrzeuge, sonstige Kraftfahrzeuge
Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung einschließlich Nebenversicherungen (z.B. Insassenunfall-, Gepäck-, Rechtsschutzversicherung)
Betriebsstoffe, Schmierstoffe,
Reifenerneuerung
Pflege- und Inspektionskosten,
Unterhaltung und Instandsetzung, TÜV-Gebühren
Sonstige Kfz-Kosten, z.B.
Mitgliedsbeiträge
(Mitgliedsbeiträge,
die nicht im Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen stehen, bei
Gruppe 66)
Andere Fahrzeuge, z.B. Fahrräder,
Anhänger
(560) Dienst- und Schutzkleidung, persönliche
Ausrüstungsgegenstände
(Zur Abgrenzung
Verwaltungshaushalt /Vermögenshaushalt siehe Untergruppe 935)
Beschaffung und
Unterhaltung persönlicher Ausrüstungsgegenstände Einkleidungsbeihilfen,
Bekleidungszuschüsse, Kleidergeld und Abnutzungsentschädigungen
Aufwendungen für Firmenticket
(Ersatzleistungen)
Kosten der Teilnahme
von Bediensteten an Lehrgängen, Kursen und Vorträgen zur Aus- und Fortbildung
(einschließlich Reisekosten)
(Ständige eigene Aus- und Fortbildungseinrichtungen sind mit allen Einnahmen und Ausgaben beim sachlich zuständigen Verwaltungszweig nachzuweisen.)
Aus- und Fortbildungsbeihilfen an
Bedienstete
Honorare und Sachkosten einzelner
Lehrgänge, Kurse und Vorträge zur Fortbildung
57-63 Weitere
Verwaltungs- und Betriebsausgaben
(Zur Abgrenzung Verwaltungshaushalt/Vermögenshaushalt siehe Untergruppe 935)
Entgelte an Dritte, z.B. an
Unternehmen für Abfallbeseitigung oder Straßenreinigung
Stromkosten der Straßenbeleuchtung
und Verkehrs- und Signalanlagen
Kosten der Datenverarbeitung auf
fremden Anlagen
Zahlung für Leistungen
Dritter in kommunalen Einrichtungen (z.B. an Sportvereine für die Unterhaltung
städtischer Sportanlagen)
Waren und Güter, die nicht zum Geschäftsbedarf der
Verwaltung, zur Bewirtschaftung der Grundstücke, zur Haltung von Fahrzeugen
gehören, sondern zum Verzehr und Verbrauch oder zur Verarbeitung in
Betriebszweigen der Verwaltung, in Anstalten und Einrichtungen einschließlich
ihrer Nebenbetriebe sowie in Wirtschaftsunternehmen benötigt werden
Unterhaltung
(einschließlich Einband- und Pflegekosten) von Kunst- und Sammlungsgegenständen
Lehr- und Unterrichtsmittel
Bücher und Zeitschriften
Kosten des Schwimmunterrichts,
Benutzung von Bädern
Filmvorführungen, Vorträge,
Theaterbesuche, Lehrbesichtigungen
Schullandheimaufenthalte,
Schulwandern, sonstige Schulveranstaltungen
Schülerwettbewerbe,
Sport, Spiele (z.B. Bundesjugendspiele, Musikwettbewerb, Europatag)
Herstellung, Ankauf und
Verbreitung von Informationsmaterial
Kauf von Sachen zur
Weiterveräußerung, z.B. Müllsäcke, Familienstammbücher u.a.
Sonstige Sachausgaben, die nicht
anderen Gruppen zuzuordnen sind
639 Schülerbeförderungskosten
Kosten für den
Einsatz von eigenen und angemieteten Schulbussen (Schülerspezialverkehr)
Zuschüsse zu den
Beförderungskosten
(Eine Erstattung zwischen
den Abschnitten und Unterabschnitten gem. § 14 Abs. 3 GemHVO ist zulässig.)
64 Steuern,
Versicherungen, Schadensfälle
(641) Steuern
Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Zahllast, abzugsfähige Vorsteuern aus dem unternehmerischen Bereich
(1. Soweit nicht den Gruppen 54 und 55 zuzuordnen
2. Die abzugsfähigen Vorsteuern und die
Umsatzsteuer-Zahllast sind getrennt nachzuweisen. Hier ist auch die
abzugsfähige Vorsteuer für Ausgaben des Vermögenshaushalts nachzuweisen.)
(643) Sonderabgaben
Ausgleichsabgabe
nach dem Schwerbehindertengesetz (Zahlungen der Gemeinden als Arbeitgeber wegen
unbesetzter Pflichtplätze)
Abwasserabgabe für eigene
Einleitungen
(Siehe
auch Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 71)
(645) Versicherung, Schadensfälle, Sonstiges
Versicherungen
gegen Haftpflicht, Vermögensschaden, Veruntreuung, Unfall
(Bauwesenversicherung als Baunebenkosten zu den Gruppen 94, 95, 96)
Rechtsschutzversicherung
Umlagen an
Schadensausgleichskassen
Leistungen in nicht durch
Versicherung gedeckten Schadensfällen
65 Geschäftsausgaben
(650) Bürobedarf
Schreib- und Zeichenmaterial
Herstellung von
Formularen, Vervielfältigungen und Drucksachen für den Verwaltungsbedarf
Ausstattungsgegenstände
für den Bürobetrieb wie Lineale, Locher, Stempel, Scheren, Heftgeräte etc.
(651) Bücher und Zeitschriften
Bücher,
Zeitschriften, Gesetz-, Verordnungs- und Amtsblätter, Landkarten,
Druckschriften u.ä.
(652) Post- und Telekommunikationsgebühren
Post- und
Telekommunikationsgebühren, z.B. Miete für Fernsprech-, Fernschreib- und
Telefaxanlagen
Rundfunk- und Fernsehgebühren
(653) Öffentliche Bekanntmachungen
(654) Dienstreisen
Reisekostenvergütungen, auch in
Personalvertretungsangelegenheiten
Fahrtkosten- und Auslagenersätze
bei Dienstgängen (Stadtfahrten)
Entschädigungen für
die Benutzung anerkannter oder sonst zugelassener privateigener Kraftfahrzeuge
(auch soweit pauschaliert)
(Reisekosten
im Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung bei Gruppe 56)
(655) Dienstreisen
Vergütungen
(einschl. Reisekosten und Auslagenersätze) an Sachverständige (z.B. für
Gutachten)
Kosten von
Fachbeiräten, Kommissionen und Ausschüssen, soweit diese außerhalb
ehrenamtlicher Funktionen tätig werden
Gerichts-, Anwalts-,
Notar-, Gerichtsvollzieher- und ähnliche Kosten einschl. Nebenkosten
Erstattung von Auslagen an
Prozess- und Vertragsgegner
(1. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit bei
Gruppe 40
2. Honorare als Beschäftigungsentgelte bei Untergruppe 416
3. Soweit Ausgaben dieser Untergruppe als
Bestandteile von Hauptausgaben oder Pauschalabfindungen gezahlt werden, sind
sie zusammen mit diesen nachzuweisen, z.B. Beurkundungskosten beim Grunderwerb
bei Untergruppe 932)
(658) Sonstige Geschäftsausgaben
Transportkosten, soweit
sie nicht als Nebenkosten von Unterhaltungs-, Anschaffungs- oder
Herstellungskosten anfallen
Umzugskosten
Kranzspenden, Kosten für Nachrufe
Kontogebühren, Depotgebühren, Lizenzgebühren
für Software
66 Weitere
allgemeine sächliche Ausgaben
660 Verfügungsmittel
661 Sonstige
Mitgliedsbeiträge an Verbände,
Vereine und dgl.
Rückzahlungen
Vermischte Ausgaben,
Ausgaben, die wegen
Geringfügigkeit im Haushaltsplan ohne Angabe bestimmter Einzelzwecke
veranschlagt werden
(Zuschüsse außerhalb
einer Mitgliedschaft bei Gruppen 71, 72 oder 98. Mitgliedsbeiträge im
Zusammenhang mit der Haltung von Kraftfahrzeugen bei Gruppe 55.)
669 Fraktionszuwendungen
67 Erstattungen
von Ausgaben des Verwaltungshaushalts
(1. Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 16
2. Für die Zahlungen
sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.
3. Einnahmen bei Gruppe 16; wegen der Erstattungen innerhalb des Haushalts (einschl. Verrechnungen) siehe § 14 Abs. 3 GemHVO
4. Ausgaben für Käufe bei Gruppe 52 bzw. Untergruppen 932 oder 935
5. Für Sozialhilfe - siehe Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 16 -)
(Ausgaben der
Untergruppen 680, 685 und 689 müssen jeweils mit den Einnahmen der Untergruppen
270, 275 und 279 übereinstimmen.)
685 Verzinsung
des Anlagekapitals
689 Kalkulatorische
Rückstellungen
7 Zuweisungen und Zuschüsse
(nicht für Investitionen)
71 Zuweisungen
und Zuschüsse für laufende Zwecke
(1. Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 17
2. Zuschüsse an soziale oder ähnliche
Einrichtungen bei Untergruppe 717
3. Für die Zahlungen
sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.
4. Abführung eines Anteils
des Aufkommens aus der Ausgleichsabgabe nach dem
SchwbG an den
Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bei
Untergruppe 714)
(1. Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 23
2. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach
Bereichen entsprechend dem
Gruppierungsplan zu bilden.)
73 Leistungen
der Sozialhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen
Alle Leistungen
außerhalb von Einrichtungen, die natürlichen Personen in Form von individuellen
Hilfen nach dem BSHG gewährt werden, unabhängig davon, ob es sich um laufende
oder einmalige Barleistungen oder um Sachleistungen (z.B. Verpflegung,
ärztliche Betreuung) handelt
Darlehensweise
gewährte Hilfen
Rückzahlbare
Hilfen, z.B. Tilgung und Zinsen von Darlehen
(Siehe Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 16)
74 Leistungen
der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen
Sozialhilfeleistungen
wie bei der Gruppe 73, soweit sie für die Unterbringung, Betreuung oder Behandlung
von Hilfeempfängern in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen
entstehen, in denen Vollpflege für Tag und Nacht oder teilstationäre Betreuung
gewährt wird
(Siehe Hinweis Nr. 4 bei Gruppe 16)
75 Leistungen
an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte
Leistungen nach dem
§§ 26 - 27 c BVG, nach dem SVG sowie Leistungen aus der Ausgleichsabgabe nach
dem Schwerbehindertengesetz, die in Form von Beihilfen gewährt werden; auch
rückzahlbare Hilfen
76 Leistungen
der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen
Unterbringung
von Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung
Hilfen
für Mutter und Kind vor und nach der Geburt
Hilfen
durch Unterbringung in Familienpflege
Beratung
in Fragen der Ehe, Familie und Jugend
Erzieherische
Maßnahmen des Jugendschutzes und für gefährdete Minderjährige
Jugendberufshilfen
Jugendgerichtshilfe
Adoptionswesen
Vormundschaftswesen
Fortbildung
auf dem Gebiet der Jugendhilfe
Internationale
Jugendbegegnung
Außerschulische
Bildung
Fortbildung
auf dem Gebiet der Jugendpflege
Jugendhilfeleistungen
entsprechend Gruppe 76, soweit sie für die Unterbringung, Betreuung oder Behandlung
von Hilfeempfängern in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen
entstehen
78 Sonstige
soziale Leistungen
781 Leistungen
der Grundsicherung an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen
Alle Leistungen
außerhalb von Einrichtungen, die natürlichen Personen in Form von individuellen
Hilfen nach dem Gesetz über die Grundsicherung gewährt werden, unabhängig
davon, on es sich um laufende oder einmalige Leistungen handelt
782 Leistungen
der Grundsicherung an natürliche Personen in Einrichtungen
Leistungen wie bei
der Untergruppe 781, soweit sie für die Unterbringung und Betreuung von
Anspruchsberechtigten in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen
entstehen, in denen Vollpflege für Tag und Nacht oder teilstationäre Betreuung
gewährt wird
788 Sonstige
soziale Leistungen
Lastenausgleichsleistungen
Leistungen
nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, dem Heimkehrergesetz
Sonstige soziale Leistungen für überörtliche und örtliche
Träger, den Bund und andere Kostenträger
79 Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
8 Sonstige
Finanzausgaben
Zinsen für die bei Gruppe 37 nachgewiesenen
Kreditaufnahmen und aufgrund kreditähnlicher Rechtsgeschäfte sowie Zinsen für
Kassenkredite
Zinsen für innere Darlehen
(1. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach
Bereichen entsprechend dem
Gruppierungsplan zu bilden.
2. Verzugszinsen, Stundungszinsen u.ä. bei Untergruppe 841)
810 Gewerbesteuerumlage
nach dem Gemeindefinanzreformgesetz
811 Finanzierungsbeteiligung
Fonds Deutsche Einheit
(Anteil Erhöhung Gewerbesteuerumlage)
82 Allgemeine
Zuweisungen
(1. Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 17
2. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen
entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.)
822 Allgemeine
Zuweisungen an Gemeinden (GV)
Leistungen für einen Härteausgleich
(Nachweis im Abschnitt 90)
83 Allgemeine
Umlagen
831 Allgemeine
Umlagen an Land
Nachzahlung aus der Abrechnung des Solidarbeitrages
832 Allgemeine
Umlagen an Gemeinden (GV)
84 Weitere
Finanzausgaben
(840) Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewähr- und ähnlichen
Verträgen
(Soweit im Vermögenshaushalt bei Gruppe 92)
(841) Sonstige
Zinsen für zurückzuzahlende
Zuweisungen/Zuschüsse
Säumniszuschläge,
Stundungs-, Verzugszinsen u.ä.
Abfindungen im Zusammenhang mit
Gebietsänderungen, z.B. für Steuerverluste
(Bei öffentlichen Abgaben
können diese Ausgaben mit der Hauptschuld gebucht werden).
(845) Verzinsung der Gewerbesteuer
85 Deckungsreserve
Vorsorgliche Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet werden, aber noch nicht auf die einzelnen Gruppen aufgeteilt werden können.
(Deckungsreserve für Personalausgaben
bei Gruppe 47)
86 Zuführung
zum Vermögenshaushalt
(Ausgaben müssen mit den Einnahmen
bei Gruppe 30 übereinstimmen.)
(861) Allgemeine Zuführung
(866) Zuführung Pensionsrückstellungen
Auch zusätzliche
Rückstellungsbeträge
(Ausgaben
müssen mindestens so hoch sein wie die Einnahmen der Untergruppe 269.)
89 Abwicklung
der Vorjahre
892 Deckung
von Soll-Fehlbeträgen des Verwaltungshaushalts
895 Übertragungs-
und Abschlussbuchungen
9 Ausgaben
des Vermögenshaushalts
90 Zuführung
zum Verwaltungshaushalt
(Ausgaben müssen mit den Einnahmen bei Gruppe 28 übereinstimmen)
(Auch Ansparraten von Bausparverträgen)
911 Zuführungen
an Rücklagen
916 Zuführungen
an Sonderrücklage "Pensionsrückstellungen"
92 Gewährung
von Darlehen
In Erfüllung einer Aufgabe
(1
Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend dem
Gruppierungsplan zu bilden.
2. Gewährung von Darlehen im
Rahmen der Sozialhilfe bei Gruppe 73)
Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Gewähr- und ähnlichen Verträgen
(Soweit im Vermögenshaushalt, bei Gruppe 64)
930 Erwerb
von Beteiligungen, Kapitaleinlagen
Aktien,
Geschäftsanteile, Bezugsrechte, Hingabe von Eigenkapital
(Ausgaben für den
unternehmerischen Bereich, ohne abzugsfähige Vorsteuer, Umsatzsteuer ist bei
Gruppe 64 nachzuweisen.)
932 Erwerb
von Grundstücken
Erwerb von
Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Anlagen
(Zu den Grunderwerbskosten
(Erwerbsaufwand) gehören auch Ausgaben für Vermessung, Grundstücksschätzungen,
Notarkosten, Kosten für Grundbucheintragungen, Auflassung, Planung,
Entschädigungen, auch Maklerentschädigungen, Provisionen, Abfindungen,
Grunderwerbsteuer und dgl.)
Erschließungsbeiträge
nach dem Bundesbaugesetz
Ausgaben für den
Eigentumsübergang von Leasingobjekten
(Laufende Leistungen aufgrund von Leasingverträgen bei Gruppe 53)
Renten (Leibrenten)
für die Abtretung von Grundstücken
Abfindungen im Zusammenhang
mit Gebietsänderungen (Ein- und Ausgemeindungen) für die Abtretung von
Grundstücken an die Gemeinde
(Soweit nicht im
Vermögenshaushalt, z.B. Abfindung für Steuerausfälle, bei Untergruppe 712)
935 Erwerb von
beweglichen Sachen des Anlagevermögens
Geräte, Maschinen,
Fahrzeuge, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, transportable
Verkehrssicherungseinrichtungen, Hard- und Software
(Lizenzausgaben
bei Gruppe 65)
Ausgaben für den Erwerb
(Eigentumsübergang) von mobilen Leasingobjekten
(Laufende
Leistungen aufgrund von Leasingverträgen bei Gruppe 53)
Ausgaben für die
Anschaffung oder Herstellung beweglicher Sachen sind im Vermögenshaushalt
auszuweisen, wenn sie für den einzelnen Gegenstand (Wirtschaftsgut) mehr als
410 Euro betragen und der Gegenstand selbstständig bewertungs- und
nutzungsfähig ist (vgl. auch § 6 Abs. 2 Einkommensteuergesetz). Übersteigen die
Ausgaben für den einzelnen Gegenstand den o.a. Betrag nicht, so sind sie dennoch dem Vermögenshaushalt zuzuordnen, wenn
es sich um die Beschaffung von technisch oder wirtschaftlich miteinander
verbundenen Wirtschaftsgütern handelt, die von ihrer Bestimmung her nur in
dieser Verbindung genutzt werden oder der einzelne Gegenstand zur
Erstausstattung oder Aufstockung des Bestandes beschafft wird und der
Gesamtbetrag der Ausgaben für diese Wirtschaftsgüter mehr als 410 Euro beträgt.
Für die Zuordnung der Ausgaben sind diese ohne Umsatzsteuer, ohne Nachlässe und ohne Nebenausgaben (Fracht- und andere Beförderungsausgaben, Ausgaben für die Aufstellung und den Anschluss der Gegenstände) zu bestimmen. Die mit der Beschaffung und Aufstellung eines Geräts, einer Maschine u.ä. zusammenhängenden Nebenausgaben sind mit den Ausgaben der Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen. Bei der Umsatzsteuer ist ebenso zu verfahren. Davon ausgenommen die steuerpflichtigen Betriebe.
94, 95,
96 Baumaßnahmen
(1. Wegen der Unterhaltung der Grundstücke, der
baulichen Anlagen und des sonstigen
unbeweglichen Vermögens siehe bei den Gruppen 50 und 51
2. Die Behandlung der Ausgaben für eigenes und fremdes
Personal ist bei der Hauptgruppe 4 und bei der Gruppe 41 erläutert.)
Bei Baumaßnahmen ist
zu unterscheiden zwischen den Ausgaben für Investitionen (Herstellungsaufwand)
und den Ausgaben für die Unterhaltung (Erhaltungsaufwand). Grenzfälle sind
grundsätzlich nach den Regeln in Abschnitt 157 der Einkommensteuer-Richtlinien
zu behandeln. Die Ausgaben für
Investitionen sind im Vermögenshaushalt bei den Gruppen 94, 95 und 96
nachzuweisen. Die Kosten für Entwurfsbearbeitung und Bauleitung sind dem
Bauvorhaben zuzuordnen.
Ausgaben für
Investitionen liegen vor, wenn durch eine Baumaßnahme neues Sachvermögen
geschaffen oder vorhandenes vermehrt wird. Nach der Fertigstellung eines
Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn etwas Neues, bisher nicht
Vorhandenes geschaffen wird.
Aufwendungen für die
Erneuerung von bereits in den Herstellungskosten eines Gebäudes enthaltenen Teilen,
Einrichtungen oder Anlagen sind nur dann als Herstellungskosten des Gebäudes zu
behandeln, wenn sie so artverschieden sind, daß die Baumaßnahme nach der
Verkehrsanschauung nicht mehr in erster Linie dazu dient, das Gebäude in seiner
bestimmungsgemäßen Nutzung zu erhalten, sondern etwas Neues, bisher nicht
Vorhandenes zu schaffen. Herstellungsaufwand liegt in diesen Fällen nur vor,
wenn das Gebäude durch die Baumaßnahme in seinem Wesen erheblich verändert oder
über seinen bisherigen Zustand hinaus deutlich verbessert wird. Eine deutliche
Verbesserung ist nicht schon deswegen anzunehmen, wenn mit notwendigen
Erhaltungsmaßnahmen eine dem technischen Fortschritt entsprechende übliche
Modernisierung verbunden ist.
Fallen in engem
räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Herstellungsaufwand Ausgaben an, die
sonst als Erhaltungsaufwand angesehen werden, so können diese, wenn sie
unerheblich sind, wegen des wirtschaftlich einheitlichen Vorgangs dem
Herstellungsaufwand zugerechnet werden.
Zum Herstellungsaufwand
beim Straßenbau gehören die Ausgaben für Erneuerungs-, Um-, Aus- und
Neubauvorhaben. Erneuerungsvorhaben dienen vorwiegend dem Deckenbau und
verändern die bestehende Linienführung der Straße im Grund- und Aufriss nur
unwesentlich. Die Arbeiten müssen deutlich über das Ausmaß einer Unterhaltungs-
und Instandsetzungsarbeit hinausgehen.
Um-, Aus- und
Neubauvorhaben setzen die Bearbeitung ausführlicher Bauentwürfe bezüglich
Grund- und Aufrissgestaltung oder konstruktive Durchbildung voraus. Beispiele
und Einzelheiten der Abgrenzung des Herstellungs- vom Erhaltungsaufwand beim
Straßenbau sind in dem "Ausgabenblatt für Erneuerungsvorhaben" der
vorläufigen Buchungsanweisung für Bundesfernstraßen vom 2. Januar 1976 (VkBl.
S. 136) enthalten. Bei anderen Tiefbaumaßnahmen ist die Abgrenzung entsprechend
vorzunehmen.
Hochbaumaßnahmen:
Erweiterungs-, Neu-,
Um- und Ausbauten einschließlich der mit diesen Baumaßnahmen im sachlichen und
baulichen Zusammenhang stehenden Tiefbauten, Anlagen (Garagen, Versorgungs- und
Heizungsanlagen, Alarm- und Schutzeinrichtungen, Entwässerungsanlagen und
besondere allgemeine oder technische Anlagen)
Abbruchs- und Aufschließungskosten
Tiefbaumaßnahmen und andere
Baumaßnahmen:
Straßen, Wege,
Plätze, Brücken, Unterführungen, Wasserstraßen, Wasserbauten, Hafenanlagen,
Dämme, Deiche, Brunnen, Freibäder, Kanäle, Wasserversorgung, Entwässerung
Altlastensanierung
Baumaßnahmen zur Verbesserung des
öffentlichen Nahverkehrs
Sportplätze, Spielplätze,
Campingplätze
Einrichtungen der
Löschwasserentnahme
Betriebsanlagen, sonstige
technische Anlagen:
Gleisanlagen, Roll-
und Fahrtreppen im Zusammenhang mit Außenbauten, nicht transportable Röntgen- und Kühlanlagen,
Betriebsaufzüge, Großküchenanlagen, Verkehrsfernseh- und Polizeistationen,
Fernsprechzentralen, Versorgungsnetzerweiterungen, Gemeinschaftsantennen und
dgl.
Zu den Baumaßnahmen
gehören auch alle Baunebenkosten wie Vergütungen für Vertragsarchitekten,
Vertragsingenieurbüros usw., Leistungen an freischaffende Mitarbeiter, Auslagen
für Werks- und ähnliche Verträge, Wettbewerbskosten, künstlerische
Ausgestaltung, Ausgaben für Baubestandszeichnungen, Bauplanskizzen, Planung,
Entwurf, Bauleitung
Ausgaben für
dauerhafte Einbauten und Ausstattungen, die normalerweise vor dem Bezug oder
der Ingebrauchnahme installiert werden und wesentliche Bestandteile dieser
Bauten sind
97 Tilgung
von Krediten, Rückzahlung von inneren Darlehen
Tilgung der bei Gruppe 37 nachzuweisenden
Kreditaufnahmen und ähnliche Rechtsgeschäfte
(Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen
entsprechend dem Gruppierungsplan zu bilden.)
98 Zuweisungen
und Zuschüsse für Investitionen
(1. Zur Begriffsbestimmung siehe Gruppe 17
2. Für die Zahlungen sind Untergruppen nach Bereichen entsprechend
dem Gruppierungsplan zu bilden.
3. Hierher gehören
auch die Rückzahlung von Mitteln, die von übergeordneten Gebietskörperschaften
zum Zwecke der Darlehensgewährung bereitgestellt worden sind.)
99 Sonstiges
990 Kreditbeschaffungskosten
Disagio
Abschlussgebühr bei
Bausparverträgen
991 Ablösung
von Dauerlasten
992 Deckung
von Soll-Fehlbeträgen des Vermögenshaushalts
995 Übertragungs-
und Abschlussbuchungen