212. Ergänzung - SMB1. NW. - (Stand 14.10.1992 = MB1.NW. Nr. 64 einschl.)
Leistungsmerkmale
30. 6. 92 (7)
Anlage 2
(zu Nr. 5.3)
Anlage 2 2Q3034
1 Arbeitsmenge
Die Arbeitsmenge umfaßt die Bewältigung der übertragenen Aufgaben innerhalb angemessener Bearbeitungszeit.
2 Arbeitsweise
2.1 Eigenständigkeit
• Die Arbeitsergebnisse werden weitgehend ohne Anstoß und Anleitung erzielt; Aufgaben oder Aufgabenschritte werden erkannt und umgesetzt.
2.2 Zusammenarbeit
2.21 Zusammenarbeit innerhalb des eigenen Bereichs Rechtzeitige und umfassende Information; Unterstützung durch Einbringung eigenen Wissens und Könnens; Herstellen einer positiven, kooperativen Atmosphäre.
2.22 Zusammenarbeit mit Vorgesetzten
Bereitwillige Übernahme gestellter Aufgaben; umfassende und rechtzeitige Information über Arbeitsabläufe, Arbeitsergebnisse und sonstige wichtige Umstände; sachliche Entgegennahme und konstruktive Umsetzung von Kritik; sachliches Äußern eigener Kritik.
2.23 Zusammenarbeit über den eigenen Bereich hinaus Wahrnehmung der Interessen und Belange des eigenen Verantwortungsbereichs; Erfassen von Interessengegensätze und -gemeinsamkeiten; Kompromißfähigkeit.
2.3 Bürgerfreundliches Verhalten
Würdigung der Interessen der betroffenen Personen; höflicher und verständnisvoller Umgang mit Publikum, Kunden und Betroffenen.
2.4 Arbeitsplanung
Systematische Arbeitsplanung; zielgerichtete Ausrichtung von Arbeitsabläufen; rationeller Zeit-; Kraft-und Kostenaufwand bei der Erledigung des Arbeitspensums. 9 2.5 Arbeitserledigung
Zielstrebige und zweckmäßige Arbeitsweise. Arbeitsmittel werden rationell und erfolgbringend eingesetzt.
3 Arbeitsgüte
3.1 Beachten von Vorschriften
Die Arbeitsergebnisse entsprechen den Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und dienstlichen Anordnungen.
3.2 Zweckmäßigkeit des Handelns
Die Arbeitsergebnisse berücksichtigen Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit und Plausibilität
3.3 Beachten von Zusammenhängen und Prioritäten
Die Arbeitsergebnisse berücksichtigen die zwischen s- eigenen und anderen Aufgaben bestehenden Zusammenhänge sowie übergeordnete Gesichtspunkte.
3.4 Termingerechtigkeit
Die Arbeitsergebnisse liegen zu den vorgegebenen Terminen bzw. zu einem für den Arbeitsablauf zweckmäßigen Zeitpunkt vor.
3.5 Formgerechtigkeit
Arbeitsweise und Arbeitsergebnisse berücksichtigen die übliche und zweckmäßige Form.
3.6 Wirtschaftlichkeit
Nutzen und Aufwand (Einsatz von Personal, Finanz-und Sachmitteln) stehen in einem günstigen Verhält-
3.7 Gestaltungsspielraum
Die Arbeitsergebnisse berücksichtigen den vorhandenen Gestaltungsspielraum.
4 Führungsverhalten
4.1 Organisation
Ordnen der Arbeitsabläufe, Festlegung und Vermittlung von Arbeitszielen und Prioritäten; sachgerechte Verteilung von Aufgaben.
4.2 Information
Rechtzeitige, umfassende und klare Unterrichtung der Mitarbeiter.
4.3 Förderung der Selbständigkeit
. Aufgabengerechte Übertragungvvon Verantwortung auf Mitarbeiter; Ermutigung zu eigener Arbeitsplanung.
4.4 Anleitung und Aufsicht
Steuern und Sichern von Arbeitsabläufen und Arbeitsergebnissen durch ständigen Kontakt mit Mitarbeitern; Hilfestellung bei Problemen; Kritik in angemessener und konstruktiver Form.
4.5 Motivierung und Konfliktbereinigung
Anerkennung guter Leistungen; Herausstellen des Anteils der Mitarbeiter an Erfolgen gegenüber Vorgesetzten; Einsetzen für Belange der Mitarbeiter. Konflikte innerhalb der Arbeitseinheit erkennen und bereinigen.
4.6 Förderung
Erkennen und Unterstützen der Entwicklungsmöglichkeiten und -interessen von Mitarbeitern durch einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Einsatz; Bereitschaft, Mitarbeiter durch Entsendung zu Fortbildungsmaßnahmen zu fördern.