Stand:
Juni 2003
Anlage
2
Beitrittserklärung
Hiermit treten wir dem Rahmenvertrag mit dem Land NRW über die Versicherung der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen vom 10.10.2000 (veröffentlicht durch RdErl. d. Finanzministeriums v. 13.10.2000 – B 2713 – 1.1.4 – IV A 3 – [SMBl. NRW. 203206]) bei.
Beitrittsberechtigt sind
Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen
Rechts, sofern das Landesreisekostengesetz in seiner Fassung vom 01.01.1999
unmittelbar angewandt wird und sich die Erstattung der Fahrtkosten nach § 6
LRKG richtet.
Der Beitritt ist
Voraussetzung für die Berechtigung der Bediensteten o.g. Beitrittsberechtigter
Individualverträge mit den entsprechenden Versicherungsunternehmen
abzuschließen.
Eine Aushändigung der
Versicherungsausweise erfolgt ausschließlich an Berechtigte und wird nur durch
die Beitrittsberechtigten oder die zuständige Dienststelle vorgenommen.
Ort/Datum Unterschrift
und Stempel der Beitrittsberechtigten