Stand: Juni 2003

 

Anlage 2

 

 

Beitrittserklärung

 

Hiermit treten wir dem Rahmenvertrag mit dem Land NRW über die Versicherung der Halter privater Kraftfahrzeuge und der Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen vom 10.10.2000 (veröffentlicht durch RdErl. d. Finanzministeriums v. 13.10.2000 – B 2713 – 1.1.4 – IV A 3 – [SMBl. NRW. 203206]) bei.

Beitrittsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern das Landesreisekostengesetz in seiner Fassung vom 01.01.1999 unmittelbar angewandt wird und sich die Erstattung der Fahrtkosten nach § 6 LRKG richtet.

Der Beitritt ist Voraussetzung für die Berechtigung der Bediensteten o.g. Beitrittsberechtigter Individualverträge mit den entsprechenden Versicherungsunternehmen abzuschließen.

Eine Aushändigung der Versicherungsausweise erfolgt ausschließlich an Berechtigte und wird nur durch die Beitrittsberechtigten oder die zuständige Dienststelle vorgenommen.

 

 

 

 

 

Ort/Datum                                                                                     Unterschrift und Stempel der Beitrittsberechtigten