Anlage 1

 

Textliche Darstellung der Kurgebietsgrenzen für das Heilbad Westernkotten

 

Im Norden beginnend ca. 350 m westlich der Nordstraße am Nordufer der Gieseler, dieser in östlicher Richtung auf einer Länge von ca. 50 m folgend, sodann rechtwinklig abknickend Richtung Süden bis zum Südufer der Gieseler, diesem folgend bis zur Einmündung der Pöppelsche in die Gieseler an der nordöstlichen Stadtgebietsgrenze.

 

Im Osten von der Einmündung der Pöppelsche in die Gieseler an der nordöstlichen Stadtgebietsgrenze Richtung Süden entlang des Ostufers der Pöppelsche bis zur nördlichen Seite der in Richtung Westen abzweigenden Bruchstraße.

 

Im Süden in westlicher Richtung entlang der nördlichen Grenze der Bruchstraße bis zur Flachsröte, nach Süden entlang der Ostgrenze des Wohnbaugebietes „Östlich der Wagenfeldstraße“, an der Südostecke des Wohnbaugebietes nach Westen abzweigend, an der Grenze der Grundstücke Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 4, Flurstücke 909 und 910 nach Süden abzweigend, an der Südostecke des Grundstücks Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 4, Flurstück 906 nach Westen abzweigend bis zur Ostseite der Wagenfeldstraße, dann nach Süden bis zur Nordseite der einmündenden Uhlandstraße, dieser nach Westen folgend, dann entlang der Südgrenze des Grundstücks Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 4, Flurstück 760 bis zur Westseite der Straße „Alter Postweg“, dann nach Süden bis zur Nordseite des Laarweges bis zur Schützenstraße, diese überquerend und entlang der Westseite Richtung Süden folgend bis zur Südseite des Hockelheimer Weges, nach einem kurzen Verschwenk Richtung Osten weiter nach Süden entlang der Ostgrenze der Flurstücke Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 5, Flurstücke 307 und 306 bis zur Nordseite des Holzweges, diesem nach Osten folgend bis zur Grundstücksgrenze Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 9, Flurstücke 186 und 183, dann nach Westen bzw. Südwesten bis zur Südecke des Grundstücks Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 5, Flurstück 104, diesem sowie den benachbarten Grundstücken entlang des Holzweges an deren Südgrenze folgend bis zur südlichen Straßenseite des Holzweges, dieser folgend bis zur Ostseite der Aspenstraße, dieser nach Süden folgend, bis zur Südseite des gegenüberliegenden Grundstücks Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstück 1017, weiter nach Westen bis an die Westseite des Küttelbaches, diesem nach Süden folgend bis zur Südostecke des Grundstückes Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstück 992, sodann Richtung Westen, entlang der Südgrenze der Grundstücke Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstücke 992, 927, 940, 939, 938, 937, 936 und 962, weiter entlang der Südgrenze des Wohnbaugebietes „Weißdornring“

 

Im Westen von der Südwestecke des Wohnbaugebietes „Weißdornring“ nach Norden bis zur Südseite des Schäferkämper Weges, nach Westen bis zur Westseite der Straße „Westerntor“, dieser folgend bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstück 345, entlang dieser nach Westen bis zur Südwestecke des Grundstücks, sodann nach Norden bis zur Südseite des Soleringes, diesem folgend bis zur Südgrenze des Grundstückes Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstück 21, der südlichen und der westlichen Grenze dieses Grundstückes folgend, sodann die westliche Grenze des Grundstückes Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstück 603 bis auf Höhe der nördlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstück 604, dann eine gedachte Verbindung dieser beiden Grundstücke, sodann entlang der Nordgrenze des Grundstückes Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstück 604 und auf ca. 20 m entlang der Nordgrenze des Grundstückes Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 7, Flurstück 466, dann rechtwinklig Richtung Norden bis zur Nordgrenze der Weringhauser Straße, dann dem Verlauf des Mühlenbaches in Richtung Norden etwa 100 m folgend, um dann Richtung Westen abknickend bis zum Schnittpunkt mit dem Grundstück Gemarkung Bad Westernkotten, Flur 6, Flurstück 108, diese Grenze wird noch 25 m verlängert und sodann rechtwinklig Richtung Norden bis zum Nordufer der Gieseler.